Einstellung Proberichter OVG NRW

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Spencer
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Spencer »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Spencer hat geschrieben:
Einwendungsduschgriff hat geschrieben: Ich bin Jurist, kein Politiker. Das hatte ich Dir auch schon einmal erwidert - was Du an der (politischen) Verwaltung gut findest, schreckt mich eher ab.
So wie dir geht es unserer gesamten Generation. Manchmal komme ich mir als politischer Mensch vor, als ob ich in die falsche Zeit hinein geboren wäre. In den 70ern wurde ALLES politisiert und der Zeitgeist war links. Danach kam die Generation Golf, die keine Lust mehr auf Zukunftsangst und Ideologie hatte und wurde dabei -schon aus Trotz- konservativ.
So jemand wie Merkel wäre in den 70ern noch nicht möglich gewesen, heute bringt sie die politische Kultur auf den Gefrierpunkt und der Wähler findet´s gut - "Pragmatismus", "alternativlos", "Die Mitte"...aber ich schweife ab ;-)
Richtig verstanden hast Du mich glaube ich nicht. Mir geht es nicht um Politik ja/nein bzw. politisches Denken ja/nein. Da bin ich selbstverständlich offen für. Durchaus auch mit Emotion und einem gewissen Kampfesmut. Aber die Verquickung im Beruf ist für mich sehr schwierig. Zudem bin ich nicht unbedingt derjenige, der auf Dauer für andere arbeiten möchte (i. S. e. gewissen Abhängigkeitsverhältnisses).
Als Referent bist du ja auch kein Politiker, sondern setzt politische Zielvorgaben in Verwaltungshandeln um.

Aber du hast natürlich Recht: du befindest dich dort in einer Hierarchie und musst ggf. auch Entscheidungen umsetzen, hinter denen du persönlich nicht stehst. Aber die politischen Mehrheiten ändern sich ja auch hin und wieder.

Trotzdem stelle ich mir das spannender vor, als das, was mir der bereits von mir zitierte Kollege über seine Tätigkeit als Verwaltungsrichter berichtet hat. Ist natürlich völlig subjektiv, zugegeben...
Djampapua
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Djampapua »

Es gibt auch spezialisierte Fachbehörden, in denen man ganz überwiegend juristisch arbeitet, zB das Bundeskartellamt oder wohl auch die BaFin zu einem großen Teil. Es gibt sicherlich auch andere. Man muss nur die Rechtsgebiete mögen ...
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Einwendungsduschgriff
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Klar, auch bei der BNetzA oder beim EBA ist das schon nett.

Und ja: vielleicht ist meine persönliche Skepsis gegen die Verwaltung nicht objektiv in allen Einzelheiten begründbar.
Mich selbst kann ich damit jedoch überzeugen und würde - im Falle eines Falles - eine Bewerbung nur an das JuM schicken, nicht aber an das Innenministerium ;)

Zum eigentlichen Thema noch etwas entfernter: meines Wissens stellt Rheinland-Pfalz noch etwas großzügiger in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Gelöschter Nutzer

Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also, aktuelle Info vom OVG: Es wird derzeit regelmäßig eingestellt, aber es ist ein gutes vb mindestens 10 Punkte erforderlich.
Johannes
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Johannes »

Mich interessiert, wann die Bewerber die hier erwähnten "Abweisungen" erhalten haben? Recht zeitnah nach der Bewerbung oder erst, als feststand, dass eine freie Stelle zu besetzen ist, Bewerber einzuladen sind und die entsprechenden Bewerber dann nicht eingeladen wurden?

Hintergrund meiner Frage ist der, dass ich mich kürzlich ebenfalls beim OVG Münster beworben habe. Aufgrund meiner Note im zweiten Examen (8,57 Punkte) bin ich auf die Regelung "mehr als 7,75 Punkte und besondere persönliche Eigenschaften" angewiesen.

Nun habe ich heute zeitnah ein Schreiben bekommen, in dem der Eingang meiner Bewerbung bestätigt wurde. Außerdem schrieb man mir, dass meine Bewerbung in die Einstellungsüberlegungen einbezogen würden, "soweit sich die Möglichkeit zu einer Einstellung ergibt".

Unabhängig davon, ob es später eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch und anschließend Aussicht auf Einstellung gibt, würde ich gerne wissen, ob ich nun grundsätzlich "im Rennen" bin. Sagt mir dieses Sätzchen, dass schon unter die oben aufgeführte Regelung subsumiert wurde? Wenn nicht, bekommt man diesbezüglich überhaupt irgendwann noch einmal eine Mitteilung? Die Subsumtion müsste doch völlig unabhängig von anderen Bewerbungen erfolgen, weil sie ja erst einmal nicht mehr aussagt, als dass man die aufgestellten Einstellungsvoraussetzungen mit ihren Mindestanforderungen erfüllt.

Ich werde mich morgen auch noch einmal telefonisch an das OVG wenden. Wenn aber hier jemand vorher Klarheit schaffen kann, wäre ich dankbar.
Gelöschter Nutzer

Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das Schreiben habe ich auch bekommern, ist ja leider wenig aussagekräftig. Hast Du bei Deinem Anruf mehr rausbekommen?
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Johannes
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Johannes »

Es gibt Neuigkeiten. Aus meiner Sicht leider schlechte:

Ich erhielt heute meine Bewerbungsunterlagen nebst einem Schreiben zurück, in dem mir mitgeteilt wurde, dass sich bisher nicht die Möglichkeit einer Einstellung ergeben hat und sich dieses auch in absehbarer Zeit nicht ändern werde.

Jetzt weiß ich leider immer noch nicht, ob es an der Stellensituation, an dem fehlenden VB (oder besser) im zweiten Examen oder an einer Kombination aus beidem lag.

Ich werde mich dann mal nach Alternativen umgucken. Die Tortour des Verbesserungsversuches ist dann doch keine solche für mich gewesen. Verwaltungsrichtertätigkeit hin oder her ;).
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Bonnvoyage
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Bonnvoyage »

Ich kenne jemand, der kürzlich mit doppel "Gut" (im unteren Drittel) eingestellt wurde. Die letzten 5 Bewerber, die mit ihm eingeladen worden, hatten alle diese Note (zumindest) im 2. Staatsexamen vorzuweisen.
Allgemein lässt sich glaube ich sagen, dass die Hürde beim OVG schon ein wenig höher liegt als beim OLG, weil einfach viel weniger Stellen dort zu besetzen sind. Allein schon wegen der deutlich geringeren VG-Anzahl in NRW im Vergleich zu den AGs.
thandor
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von thandor »

Zweimal gut im Examen :) Das sind Noten, die hatte mancher nicht zweimal im ganzen Studium.

Ich glaub auch nicht, dass RiVG solche Brains (wie unser Repetitor sie nannte) immer glücklich macht. Querulanten, schlechte Anwälte, ev. erstmal ein langweiliges Rechtsgebiet. Wahrscheinlich ist es eher so, dass es in die Richtung geht, jetzt habe ich die erhofften Noten, und wenn man solche Noten braucht, muss es ja supertoll sein. Oder man kennt es schon aus der Station und will es. Oder der Vater war Verwaltungsrichter (und ist kürzlich verstorben, was man, selbst erlebt, dem mündlichen Prüfer im Verwaltungsrecht im Vorgespräch unbedingt sagen muss).

Professor wäre da wohl eher angebracht - aber da sieht es ja noch schlechter aus.
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j_laurentius
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von j_laurentius »

:-s

Es soll Leute geben, denen Verwaltungsrecht einfach Spaß macht und die nicht in die Wissenschaft gehen wollen. Für die ist der Beruf des Verwaltungsrichters bei den entsprechenden Noten - und daß die Barriere hier so hoch liegt, dürfte in der Tat vor allem an den wenigen verfügbaren Stellen liegen - von großem Interesse. Derartige Parolen, wie Du hier in die Welt setzt, thandor, finde ich ziemlich gemein, übrigens auch gegenüber den anderen am Verwaltungsprozeß Beteiligten ("Querulanten, schlechte Anwälte"). Ich nehme mal zu Deinen Gunsten an, daß Du noch nicht im Berufsleben stehst.

Viele Grüße, Jana
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von T203004 »

Ich glaube Tahndor meinte einfach die Probleme, die bei jedem Gericht auftauchen (Querulaten, schlechte Anwälte). Das hat natürlich nichts mit dem Rechtsgebiet zu tun.
Survivor
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Survivor »

So hatte ich thandor auch verstanden. Bzgl. Querulanten fällt mir gerade ein, dass Voßkuhle doch neulich den Vorschlag gemacht hat, eine erhöhte Mißbrauchsgebühr für Querulanten-Verfahren vor dem BVerfG einzuführen. M.E. ein probates Mittel. Sollte das durchgehen, dürfte Ähnliches auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und v.a. für die Sozialgerichtsbarkeit eingefordert werden. Dort scheint das Problem noch viel massiver zu sein und dringender Handlungsbedarf für den Gesetzgeber zu bestehen. Duschgriff? ;)
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Wie wär's denn mit dem meines Wissens immer noch praktizierten französischen Modell (keine Gerichtsgebühren, lediglich Auslagenersatz, dafür Mißbrauchsgebühren bis 3.000 Euro[?], die auch konsequent angewendet werden)? Aus deutscher Sicht würde man die verfassungsrechtlichen Vorgaben für solche Mißbrauchsgebühren ausloten müssen, sollte man sich dadurch wirklich eine effektivere (Verwaltungs-) Justiz versprechen. Letztgenanntes kann aber von einem Juristen wohl nicht überzeugend beantwortet werden.

Dabei darf man - egal wie man zu einer Mißbrauchsgebühr in den Fachgerichtsbarkeiten steht - nicht vergessen, daß eine solche Mißbrauchsgebührentscheidung dann wiederum der Beschwerde offenstehen wird. Der Instanzenzug sorgt hier also für eine Verringerung des gewünschten Effekts. Im verfassungsgerichtlichen Verfahren stellt sich diese Frage nun eben nicht.

Meine Einstellung zur Verwaltungsgerichtsbarkeit habe ich weiter oben wohl schon zur Genüge offengelegt.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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j_laurentius
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von j_laurentius »

Ich würde das Mißbrauchs-Thema nicht überbewerten. Beim Bundesverfassungsgericht kann ich mir vorstellen, daß es dort eine nicht geringe Rolle spielt, aber bei den "normalen" Gerichten wohl doch weniger. Die weitaus meisten Menschen, die sich an ein Gericht wenden, haben ein wirkliches Problem. Ich habe, würde ich sagen, noch nie "mißbräuchlich" ein Gericht angerufen und habe auch nur sehr, sehr selten Mandanten, die ich als "Spinner", die die Gerichte unnötig in Anspruch nehmen, bei mir. Okay, vorgestern hatte ich einen Typen an der Strippe, der mir erklärte, das Parlament im Berliner Reichstag sei illegal und Bonn sei nach wie vor Regierungssitz und dort müsse das Parlament sein und da müsse ich für ihn insoweit tätig werden, das macht mal richtig Spaß am ersten Tag nach dem Urlaub, aber so etwas kommt allenfalls einmal im Jahr vor.

Mich würde allerdings interessieren, wie das die in diesem Forum vertretenen Richter sehen.
julée
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Re: Einstellung Proberichter OVG NRW

Beitrag von julée »

j_laurentius hat geschrieben:Ich würde das Mißbrauchs-Thema nicht überbewerten. Beim Bundesverfassungsgericht kann ich mir vorstellen, daß es dort eine nicht geringe Rolle spielt, aber bei den "normalen" Gerichten wohl doch weniger. Die weitaus meisten Menschen, die sich an ein Gericht wenden, haben ein wirkliches Problem.
Aber ist das nicht in der Sozialgerichtsbarkeit so, dass man eigentlich gegen alles (kostenlos?) klagen kann und nie Rechtskraft eintritt?! :-k
Und dann dürfte es zwar das gute Recht des Bürgers sein, wegen 1,50 € zu klagen, aber bei 5 Klagen im Jahr und einer Erfolgsquote von max. 20% dürfte es schon in den Bereich des "Missbräuchlichen" gehen (insbesondere, wenn man auch noch eine besonders umfangreiche und verworrende Art der Prozessführung annimmt ;)).

Hier sehe ich aber im Bereich der Fachgerichtsbarkeiten auch ein Problem der Grenzziehung zum Missbräuchlichen (Mindestbetrag? Güte des Vortrags? - Was soll entscheiden, ohne den zu gewährenden Rechtsschutz zu gefährden?). Dies lässt sich beim BVerfG sicherlich einfacher bewerkstelligen, weil man ja letztlich nach einer Aufforderung zur Nachbesserung einigermaßen klar feststellen kann, ob etwas missbräuchlich (kein auch nur annähernd verwertbarer oder plausibler Sachvortrag) ist oder nicht.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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