Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Telefonnummern zu zentralen Stellen, die diesbezüglich weiterhelfen, finden sich schon, z. B. hier http://justiz.hamburg.de/segment-straf/kontakt/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
Telefonische Erreichbarkeit
Durchwahlnummern für bestimmte Bereiche sowie für alle Abteilungen des Strafsegmentes finden Sie in der zentralen Telefonliste des Strafsegmentes oder erfragen Sie bei der Zentralen Vermittlung unter 040 42828 - 0
julée
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?

Beitrag von julée »

Und Du meinst mit der Ansage "ich will mich vielleicht bewerben und mal mit einem beliebigen Staatsanwalt der Abteilung 1 verbunden werden, um mit ihm wegen der Arbeitsbelastung sprechen zu können" hat man dort Erfolg? Im Übrigen hast Du die Seite des AG Hamburg-Mitte verlinkt; derart offen gibt man sich bei der StA Hamburg dann schon nicht mehr.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Levi
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?

Beitrag von Levi »

OJ1988 hat geschrieben:Heute mit einem Staatsanwalt (>25 Jahre dabei) aus HH gesprochen: 60-70 Stundenwoche, Jugendsachen.

Aus Eigeninteresse: Gibt es - persönliche Bekanntschaften mal außen vor - eine Möglichkeit, vor Bewerbung bei der StA an Informationen darüber zu kommen, wie die Belastung im jeweiligen Bundesland (idealerweise noch nach Standorten ausdifferenziert) aussieht?

Von solchen Aussagen würde ich eine Berufswahl nicht abhängig machen. 

Natürlich gibt es im öffentlichen Dienst unterschiedlich arbeitsintensive Dienstposten; solche, auf denen man 40 Stunden arbeitet und solche, auf denen man 40 Stunden anwesend ist. Aber wenn jemand (nicht nur ausnahmsweise sondern über einen längeren Zeitraum hinweg) deutlich länger arbeitet, macht er das freiwillig (z. B. weil er nicht nach Hause will), aber nicht, weil er das müsste. 

Wenn er mit seiner Arbeitszeit regelmäßig nicht hinkommt, kann er jederzeit seinen Vorgesetzten darüber informieren, eine Überlastungsanzeige schreiben und eine Änderung der Geschäftsverteilung verlangen. 

Für den öffentlichen Dienst gilt immer noch die Bindung an Recht und Gesetz. Und dazu gehören bei Staatsanwälten auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und die Arbeitszeitvorschriften der Beamten. 
Gelöschter Nutzer

Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

julée hat geschrieben:Und Du meinst mit der Ansage "ich will mich vielleicht bewerben und mal mit einem beliebigen Staatsanwalt der Abteilung 1 verbunden werden, um mit ihm wegen der Arbeitsbelastung sprechen zu können" hat man dort Erfolg? Im Übrigen hast Du die Seite des AG Hamburg-Mitte verlinkt; derart offen gibt man sich bei der StA Hamburg dann schon nicht mehr.
Das muss man gar nicht so offen sagen, sondern könnte wegen einer anderen, harmlosen Sache nachfragen und dann ganz locker als Small-Talk nachhaken, wie denn die Arbeitsbelastung dort so sei in den Abteilungen. Gerade wenn allgemein eine Arbeitsüberlastung herrscht, wirkt eine solche Nachfrage wie eine allzu gern angenommene Einladung, sich seinen Kummer von der Seele zu reden. Dafür reicht auch schon das Sekretariat, aber auch Staatsanwälte jammern ganz gerne, erst recht wenn der Druck wirklich groß ist. Dann sind alle wie auf Nadeln. Dafür wird auch gern mal eine halbe Stunde geopfert, denn so wird man den Druck endlich los. Denn wer will das sonst schon hören. So jedenfalls erlebe ich es, auch ohne spezielle Zielfrage.
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?

Beitrag von OJ1988 »

Levi hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Heute mit einem Staatsanwalt (>25 Jahre dabei) aus HH gesprochen: 60-70 Stundenwoche, Jugendsachen.

Aus Eigeninteresse: Gibt es - persönliche Bekanntschaften mal außen vor - eine Möglichkeit, vor Bewerbung bei der StA an Informationen darüber zu kommen, wie die Belastung im jeweiligen Bundesland (idealerweise noch nach Standorten ausdifferenziert) aussieht?

Von solchen Aussagen würde ich eine Berufswahl nicht abhängig machen. 

Natürlich gibt es im öffentlichen Dienst unterschiedlich arbeitsintensive Dienstposten; solche, auf denen man 40 Stunden arbeitet und solche, auf denen man 40 Stunden anwesend ist. Aber wenn jemand (nicht nur ausnahmsweise sondern über einen längeren Zeitraum hinweg) deutlich länger arbeitet, macht er das freiwillig (z. B. weil er nicht nach Hause will), aber nicht, weil er das müsste. 

Wenn er mit seiner Arbeitszeit regelmäßig nicht hinkommt, kann er jederzeit seinen Vorgesetzten darüber informieren, eine Überlastungsanzeige schreiben und eine Änderung der Geschäftsverteilung verlangen. 

Für den öffentlichen Dienst gilt immer noch die Bindung an Recht und Gesetz. Und dazu gehören bei Staatsanwälten auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und die Arbeitszeitvorschriften der Beamten. 
Von welchen Faktoren du die Berufswahl abhängig machen würdest, schert mich wenig. Für mich ist die wöchentliche Arbeitszeitbelastung ein Faktor unter mehreren, jedenfalls dann, wenn es "ausartet" (60-70 Stunden). Gerade beim Staat geht es dann auch nicht so sehr um das "Ob überhaupt", sondern um das "Wo", à la "bewerbe ich mich in einer Großstadt oder doch lieber in meinem Heimatkaff, wo die Belastung (vermutlich) geringer ist, das Gehalt numerisch aber gleich und kaufkraftmäßig sogar noch um einiges höher?"
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Einwendungsduschgriff
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Den Land-Stadt-Unterschied wird man sicherlich merken, auch an der Deliktsstruktur. Wenn man an die Zahlen kommt: das Verhältnis zwischen im Bezirk lebenden Menschen und der zahlenmäßigen Aufstellung der Behörde sind manches Mal auch ganz aufschlussreich.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
julée
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?

Beitrag von julée »

Candor hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Und Du meinst mit der Ansage "ich will mich vielleicht bewerben und mal mit einem beliebigen Staatsanwalt der Abteilung 1 verbunden werden, um mit ihm wegen der Arbeitsbelastung sprechen zu können" hat man dort Erfolg? Im Übrigen hast Du die Seite des AG Hamburg-Mitte verlinkt; derart offen gibt man sich bei der StA Hamburg dann schon nicht mehr.
Das muss man gar nicht so offen sagen, sondern könnte wegen einer anderen, harmlosen Sache nachfragen und dann ganz locker als Small-Talk nachhaken, wie denn die Arbeitsbelastung dort so sei in den Abteilungen. Gerade wenn allgemein eine Arbeitsüberlastung herrscht, wirkt eine solche Nachfrage wie eine allzu gern angenommene Einladung, sich seinen Kummer von der Seele zu reden. Dafür reicht auch schon das Sekretariat, aber auch Staatsanwälte jammern ganz gerne, erst recht wenn der Druck wirklich groß ist. Dann sind alle wie auf Nadeln. Dafür wird auch gern mal eine halbe Stunde geopfert, denn so wird man den Druck endlich los. Denn wer will das sonst schon hören. So jedenfalls erlebe ich es, auch ohne spezielle Zielfrage.
Ich bleibe dabei: Es ist ein abwegiger Vorschlag, sich einfach mal so durch die StA zu telefonieren und ohne ein konkretes Anliegen zu haben, ein wenig plaudern zu wollen, um die Arbeitsbelastung in Erfahrung zu bringen - da liegt doch eher der Verdacht nahe, dass der Anrufer irgendwelche komischen Absichten hat, als dass es sich ernstlich um einen potentiellen Kollegen handelt.
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Den Land-Stadt-Unterschied wird man sicherlich merken, auch an der Deliktsstruktur. Wenn man an die Zahlen kommt: das Verhältnis zwischen im Bezirk lebenden Menschen und der zahlenmäßigen Aufstellung der Behörde sind manches Mal auch ganz aufschlussreich.
Das ist sicherlich ein tauglicher Ansatz. Umgekehrt dürfte man bei sehr kleinen und übersichtlichen Behörden wiederum das Problem haben, dass einen Bereitschaftsdienste und Vertretungen wesentlich häufiger und intensiver treffen als bei größeren Behörden, wo es eher die Möglichkeit gibt, übermäßige Belastungen zu verteilen bzw. wenigstens kompensatorische Entlastungen (z. B. weniger Sitzungsvertretungen bei längerfristigen Vertretungen o. ä.). zu gewähren.
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Levi
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?

Beitrag von Levi »

OJ1988 hat geschrieben:
Levi hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Heute mit einem Staatsanwalt (>25 Jahre dabei) aus HH gesprochen: 60-70 Stundenwoche, Jugendsachen.

Aus Eigeninteresse: Gibt es - persönliche Bekanntschaften mal außen vor - eine Möglichkeit, vor Bewerbung bei der StA an Informationen darüber zu kommen, wie die Belastung im jeweiligen Bundesland (idealerweise noch nach Standorten ausdifferenziert) aussieht?

Von solchen Aussagen würde ich eine Berufswahl nicht abhängig machen. 

Natürlich gibt es im öffentlichen Dienst unterschiedlich arbeitsintensive Dienstposten; solche, auf denen man 40 Stunden arbeitet und solche, auf denen man 40 Stunden anwesend ist. Aber wenn jemand (nicht nur ausnahmsweise sondern über einen längeren Zeitraum hinweg) deutlich länger arbeitet, macht er das freiwillig (z. B. weil er nicht nach Hause will), aber nicht, weil er das müsste. 

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Von welchen Faktoren du die Berufswahl abhängig machen würdest, schert mich wenig. Für mich ist die wöchentliche Arbeitszeitbelastung ein Faktor unter mehreren, jedenfalls dann, wenn es "ausartet" (60-70 Stunden).
Du hast meinen Beitrag gelesen und verstanden? 

Nochmal zusammengefasst: Niemand MUSS im öffentlichen Dienst 60-70 Stunden arbeiten. Das kann man freiwillig machen, wenn man seine Arbeit so sehr liebt, dass man ganz für sie lebt (soll es bisweilen geben), aber akzeptieren muss man das nicht. 
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famulus
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?

Beitrag von famulus »

OJ1988 hat geschrieben:Von welchen Faktoren du die Berufswahl abhängig machen würdest, schert mich wenig.
:crazy:
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?

Beitrag von OJ1988 »

Levi hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
Levi hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Heute mit einem Staatsanwalt (>25 Jahre dabei) aus HH gesprochen: 60-70 Stundenwoche, Jugendsachen.

Aus Eigeninteresse: Gibt es - persönliche Bekanntschaften mal außen vor - eine Möglichkeit, vor Bewerbung bei der StA an Informationen darüber zu kommen, wie die Belastung im jeweiligen Bundesland (idealerweise noch nach Standorten ausdifferenziert) aussieht?

Von solchen Aussagen würde ich eine Berufswahl nicht abhängig machen. 

Natürlich gibt es im öffentlichen Dienst unterschiedlich arbeitsintensive Dienstposten; solche, auf denen man 40 Stunden arbeitet und solche, auf denen man 40 Stunden anwesend ist. Aber wenn jemand (nicht nur ausnahmsweise sondern über einen längeren Zeitraum hinweg) deutlich länger arbeitet, macht er das freiwillig (z. B. weil er nicht nach Hause will), aber nicht, weil er das müsste. 

Wenn er mit seiner Arbeitszeit regelmäßig nicht hinkommt, kann er jederzeit seinen Vorgesetzten darüber informieren, eine Überlastungsanzeige schreiben und eine Änderung der Geschäftsverteilung verlangen. 

Für den öffentlichen Dienst gilt immer noch die Bindung an Recht und Gesetz. Und dazu gehören bei Staatsanwälten auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und die Arbeitszeitvorschriften der Beamten. 
Von welchen Faktoren du die Berufswahl abhängig machen würdest, schert mich wenig. Für mich ist die wöchentliche Arbeitszeitbelastung ein Faktor unter mehreren, jedenfalls dann, wenn es "ausartet" (60-70 Stunden).
Du hast meinen Beitrag gelesen und verstanden? 

Nochmal zusammengefasst: Niemand MUSS im öffentlichen Dienst 60-70 Stunden arbeiten. Das kann man freiwillig machen, wenn man seine Arbeit so sehr liebt, dass man ganz für sie lebt (soll es bisweilen geben), aber akzeptieren muss man das nicht. 
Ich hab deinen Beitrag gelesen und verstanden. Die Vorstellung, als Berufsanfänger mal eben ne Überlastungsanzeige zu schalten (vor allem wenn die älteren Kollegen auch bis spät abends im Büro sitzen), mag formaljuristisch möglich sein, halte ich aber für relativ weltfremd.
Gelöschter Nutzer

Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

OJ1988 hat geschrieben:Ich hab deinen Beitrag gelesen und verstanden. Die Vorstellung, als Berufsanfänger mal eben ne Überlastungsanzeige zu schalten (vor allem wenn die älteren Kollegen auch bis spät abends im Büro sitzen), mag formaljuristisch möglich sein, halte ich aber für relativ weltfremd.
Sehe ich auch so. Zwischen SOLL- und IST-Zustand klafft außerdem in den meisten Fällen eine riesige Lücke, weshalb es auch nicht verwunderlich ist, wenn die Staatsanwaltschaften sich selbst widersprechen, indem sie mehr Stellenbesetzungen fordern, da nach eigener Aussage überlastet. Solange die verlangten notwendigen Stellen nicht besetzt sind, muss die Arbeit trotzdem von jemandem gemacht werden.
julée hat geschrieben:Ich bleibe dabei: Es ist ein abwegiger Vorschlag, sich einfach mal so durch die StA zu telefonieren und ohne ein konkretes Anliegen zu haben, ein wenig plaudern zu wollen, um die Arbeitsbelastung in Erfahrung zu bringen - da liegt doch eher der Verdacht nahe, dass der Anrufer irgendwelche komischen Absichten hat, als dass es sich ernstlich um einen potentiellen Kollegen handelt.
Ohne konkretes Anliegen hab ich nicht gesagt. Es gibt doch sicher genug Gründe, sich zu informieren, ohne gleich mit der Tür ins Haus zu fallen oder als komischer Kauz aufzutreten. Es gibt auch die alltäglich vernünftige normale Mitte der Kommunikation. Dieses Schwarz-Weiß-Denken ist mir doch eher fremd.
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Levi
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?

Beitrag von Levi »

OJ1988 hat geschrieben:
Levi hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
Levi hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Heute mit einem Staatsanwalt (>25 Jahre dabei) aus HH gesprochen: 60-70 Stundenwoche, Jugendsachen.

Aus Eigeninteresse: Gibt es - persönliche Bekanntschaften mal außen vor - eine Möglichkeit, vor Bewerbung bei der StA an Informationen darüber zu kommen, wie die Belastung im jeweiligen Bundesland (idealerweise noch nach Standorten ausdifferenziert) aussieht?

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Natürlich gibt es im öffentlichen Dienst unterschiedlich arbeitsintensive Dienstposten; solche, auf denen man 40 Stunden arbeitet und solche, auf denen man 40 Stunden anwesend ist. Aber wenn jemand (nicht nur ausnahmsweise sondern über einen längeren Zeitraum hinweg) deutlich länger arbeitet, macht er das freiwillig (z. B. weil er nicht nach Hause will), aber nicht, weil er das müsste. 

Wenn er mit seiner Arbeitszeit regelmäßig nicht hinkommt, kann er jederzeit seinen Vorgesetzten darüber informieren, eine Überlastungsanzeige schreiben und eine Änderung der Geschäftsverteilung verlangen. 

Für den öffentlichen Dienst gilt immer noch die Bindung an Recht und Gesetz. Und dazu gehören bei Staatsanwälten auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und die Arbeitszeitvorschriften der Beamten. 
Von welchen Faktoren du die Berufswahl abhängig machen würdest, schert mich wenig. Für mich ist die wöchentliche Arbeitszeitbelastung ein Faktor unter mehreren, jedenfalls dann, wenn es "ausartet" (60-70 Stunden).
Du hast meinen Beitrag gelesen und verstanden? 

Nochmal zusammengefasst: Niemand MUSS im öffentlichen Dienst 60-70 Stunden arbeiten. Das kann man freiwillig machen, wenn man seine Arbeit so sehr liebt, dass man ganz für sie lebt (soll es bisweilen geben), aber akzeptieren muss man das nicht. 
Ich hab deinen Beitrag gelesen und verstanden. Die Vorstellung, als Berufsanfänger mal eben ne Überlastungsanzeige zu schalten (vor allem wenn die älteren Kollegen auch bis spät abends im Büro sitzen), mag formaljuristisch möglich sein, halte ich aber für relativ weltfremd.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist also "relativ weltfremd"?!

Interessanter Standpunkt für ein (angehendes) Organ der Rechtspflege. 
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Candor hat geschrieben:Ohne konkretes Anliegen hab ich nicht gesagt. Es gibt doch sicher genug Gründe, sich zu informieren, ohne gleich mit der Tür ins Haus zu fallen oder als komischer Kauz aufzutreten. Es gibt auch die alltäglich vernünftige normale Mitte der Kommunikation. Dieses Schwarz-Weiß-Denken ist mir doch eher fremd.
Wie genau stellst du dir das denn vor?

Möglicherweise ist dein Vorschlag ja mit Blick auf die doch eher beschauliche Schweiz (und die dort vorherrschende Mentalität) tatsächlich weniger befremdlich, als es für deutsche Ohren klingt. In Deutschland dürfte die Reaktion à la "Spinner", die julée geschildert hat, aber praktisch kaum vermeidbar sein.
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?

Beitrag von Tibor »

Levi hat geschrieben:Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist also "relativ weltfremd"?!
Interessanter Standpunkt für ein (angehendes) Organ der Rechtspflege. 
Insbesondere bei Personen in irgendeinem "Probeverhältnis" wird es eher die Regel als die Ausnahme sein, dass man ggf. nicht "auf die Vorschriften" pocht. Nicht umsonst werden Proberichter oftmals in abgesoffene Dezernate gesteckt. Diese werden nämlich eher "die Klappe halten" und ackern, statt eine Überlastung anzuzeigen, allein weil die nächste Beurteilung noch bevor steht. Auch im weiteren Karriereverlauf dürfte es - wenn auch nicht ausdrücklich - zur Kenntnis genommen werden, ob jemand nach 10 Jahren schon in 5 Dezernaten schon 3x die Überlastung angezeigt hat oder ob er in stoischer Ruhe die Dezernate betreut und am laufen gehalten hat. Insoweit teile ich die Auffassung: Weltfremd!

EDIT sagt: Auch in der Kanzlei ist es ja eher unüblich, dass man sich als Junganwalt und Angestellter auf das Arbeitszeitgesetz beruft.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
OJ1988
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?

Beitrag von OJ1988 »

Levi hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
Levi hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
Levi hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Heute mit einem Staatsanwalt (>25 Jahre dabei) aus HH gesprochen: 60-70 Stundenwoche, Jugendsachen.

Aus Eigeninteresse: Gibt es - persönliche Bekanntschaften mal außen vor - eine Möglichkeit, vor Bewerbung bei der StA an Informationen darüber zu kommen, wie die Belastung im jeweiligen Bundesland (idealerweise noch nach Standorten ausdifferenziert) aussieht?

Von solchen Aussagen würde ich eine Berufswahl nicht abhängig machen. 

Natürlich gibt es im öffentlichen Dienst unterschiedlich arbeitsintensive Dienstposten; solche, auf denen man 40 Stunden arbeitet und solche, auf denen man 40 Stunden anwesend ist. Aber wenn jemand (nicht nur ausnahmsweise sondern über einen längeren Zeitraum hinweg) deutlich länger arbeitet, macht er das freiwillig (z. B. weil er nicht nach Hause will), aber nicht, weil er das müsste. 

Wenn er mit seiner Arbeitszeit regelmäßig nicht hinkommt, kann er jederzeit seinen Vorgesetzten darüber informieren, eine Überlastungsanzeige schreiben und eine Änderung der Geschäftsverteilung verlangen. 

Für den öffentlichen Dienst gilt immer noch die Bindung an Recht und Gesetz. Und dazu gehören bei Staatsanwälten auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und die Arbeitszeitvorschriften der Beamten. 
Von welchen Faktoren du die Berufswahl abhängig machen würdest, schert mich wenig. Für mich ist die wöchentliche Arbeitszeitbelastung ein Faktor unter mehreren, jedenfalls dann, wenn es "ausartet" (60-70 Stunden).
Du hast meinen Beitrag gelesen und verstanden? 

Nochmal zusammengefasst: Niemand MUSS im öffentlichen Dienst 60-70 Stunden arbeiten. Das kann man freiwillig machen, wenn man seine Arbeit so sehr liebt, dass man ganz für sie lebt (soll es bisweilen geben), aber akzeptieren muss man das nicht. 
Ich hab deinen Beitrag gelesen und verstanden. Die Vorstellung, als Berufsanfänger mal eben ne Überlastungsanzeige zu schalten (vor allem wenn die älteren Kollegen auch bis spät abends im Büro sitzen), mag formaljuristisch möglich sein, halte ich aber für relativ weltfremd.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist also "relativ weltfremd"?!

Interessanter Standpunkt für ein (angehendes) Organ der Rechtspflege. 
Auch das Faktische hat so seine normative Kraft. Natürlich kann man sich auf einen formaljuristischen Standpunkt stellen. Was das dann aber für Folgen in Bereichen, in denen man mit formaljuristischen Mitteln nicht weiterkommt, haben kann, ist jedem klar, der mal in einem Büro gearbeitet hat. Das geht bei Flurfunk los und hört bei Übergehen bei Personalentscheidungen auf. Das schlicht auszublenden, halte ich eben für weltfremd.
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