Vorstellungsgespräch für die StA Bremen
Moderator: Verwaltung
Vorstellungsgespräch für die StA Bremen
Hallo,
ich habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch für eine Stelle als Staatsanwältin in Bremen. Kann mir irgendjemand sagen, was mich in diesem Gespräch erwartet? Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Bewerbungsverfahren gemacht?
Ich bin für Tipps sehr dankbar!
ich habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch für eine Stelle als Staatsanwältin in Bremen. Kann mir irgendjemand sagen, was mich in diesem Gespräch erwartet? Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Bewerbungsverfahren gemacht?
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- Bart Wux
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Re: Vorstellungsgespräch für die StA Bremen
Die haben doch letztens erst eine StA gesucht? Naja. Bei mir waren es ein paar Fragen zum Lebenslauf, dann halt ein paar Rollenspiele. So allgemeine Tips:
Ehrlich antworten, nicht um irgendwas rum reden, Größe zeigen, wenn man Fehler macht und im Zweifel kollegial sein.
Insgesamt fand ich das Gespräch in Celle sympathischer, obwohl es länger und intensiver war. Dir viel Glück.
Ehrlich antworten, nicht um irgendwas rum reden, Größe zeigen, wenn man Fehler macht und im Zweifel kollegial sein.
Insgesamt fand ich das Gespräch in Celle sympathischer, obwohl es länger und intensiver war. Dir viel Glück.
"Attempted murder. Now honestly, what is that? Do they give a Nobel Prize for attempted chemistry?"
Robert Underdunk Terwilliger
Robert Underdunk Terwilliger
Re: Vorstellungsgespräch für die StA Bremen
Danke! :-) Ja, ich war auch überrascht, als nach knapp 8 Wochen wieder eine Stelle bei der Staatsanwaltschaft ausgeschrieben wurde. Werden eigentlich auch fachliche Fragen gestellt oder geht es vorwiegend um den biografischen Hintergrund und die Rollenspiele?
- Bart Wux
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Re: Vorstellungsgespräch für die StA Bremen
Also rein fachlich eigentlich nicht mehr, nein. Hatte ich in beiden Gesprächen nicht. Dass du Jura kannst, glauben sie dir.
"Attempted murder. Now honestly, what is that? Do they give a Nobel Prize for attempted chemistry?"
Robert Underdunk Terwilliger
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Re: Vorstellungsgespräch für die StA Bremen
Könntest du mir vielleicht mal ein Beispiel für das Rollenspiel nennen? Nur dass ich ungefähr eine Ahnung habe, in welche Richtung es geht. Gut zu wissen, dass ich nicht mehr den kompletten StGB- und StPO-Bereich wiederholen muss. :-)
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Re: Vorstellungsgespräch für die StA Bremen
Würde mich auch interessieren!
- Bart Wux
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Re: Vorstellungsgespräch für die StA Bremen
Die üblichen Dinger, die so rumschwirren, sind Sachen wie:
Einspruch gegen Strafbefehl, in der HV kommt Angeklagter nicht. Richter/StA erfährt dann aber in der Pause, dass Angeklagter es nicht gewesen sein kann, wie auch immer. Verwerfen des Einspruches?
Auch immer beliebt: Votum schreiben in der Kammer, Vorschlag weicht von Kammerrechtsprechung ab, entspricht aber dem BGH. Was tun? Abwandlung: Vorsitzender hat Urlaub, gleicher Fall kommt auf den Tisch, Vertretung ist geneigt, sich deinem Votum anzuschließen. Überzeugst du den Vertreter, die Kammerrechtsprechung zu ändern?
Die Sachen sind jetzt mehr auf Richter zugeschnitten, ob es für die StA noch spezielleres gibt, weiß ich nicht.
Einspruch gegen Strafbefehl, in der HV kommt Angeklagter nicht. Richter/StA erfährt dann aber in der Pause, dass Angeklagter es nicht gewesen sein kann, wie auch immer. Verwerfen des Einspruches?
Auch immer beliebt: Votum schreiben in der Kammer, Vorschlag weicht von Kammerrechtsprechung ab, entspricht aber dem BGH. Was tun? Abwandlung: Vorsitzender hat Urlaub, gleicher Fall kommt auf den Tisch, Vertretung ist geneigt, sich deinem Votum anzuschließen. Überzeugst du den Vertreter, die Kammerrechtsprechung zu ändern?
Die Sachen sind jetzt mehr auf Richter zugeschnitten, ob es für die StA noch spezielleres gibt, weiß ich nicht.
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Robert Underdunk Terwilliger
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Re: Vorstellungsgespräch für die StA Bremen
Meine spontanen Antworten:
Frage 1: Ja.
Frage 2: Verstehe ich nicht, ich habe das Votum doch schon geschrieben.
Frage 3: ja.
Und jetzt?
Frage 1: Ja.
Frage 2: Verstehe ich nicht, ich habe das Votum doch schon geschrieben.
Frage 3: ja.
Und jetzt?
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Re: Vorstellungsgespräch für die StA Bremen
1. Nein. die Amtsermittlungspflicht geht vor.
2. BGH geht dem "Gewissen" vor. Was nutzt eine Entscheidung zu schreiben, die gegen die BGH-Rspr. verstößt?
3. Ja. Der Richter ist nur seinem Gewissen unterworfen. So was belangloses darf der Richter.
Bin ich jetzt eingestellt?
2. BGH geht dem "Gewissen" vor. Was nutzt eine Entscheidung zu schreiben, die gegen die BGH-Rspr. verstößt?
3. Ja. Der Richter ist nur seinem Gewissen unterworfen. So was belangloses darf der Richter.
Bin ich jetzt eingestellt?
Puschkin: "Die Wahrheit ist stärker als Gott".
- Bart Wux
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Re: Vorstellungsgespräch für die StA Bremen
Die Antwort in allen drei Fällen lautet: Es kommt drauf an.
Zumindest im letzten Fall kollidieren Durchsetzungsvermögen, richterliche Unabhägigkeit und Kollegialität. Sehr schwierig. Habe hier keinen Konsuns unter Richtern gefunden.
Die Einspruchsfrage ist mir selbst nie gestellt worden, würde aber klar sagen, dass er zu verwerfen ist. Das entspricht dem Gesetz. Außerdem ist das überall so, dass derjenige, der sein Recht nicht wahr nimmt, es verliert. Mahnbescheid, VU, Verwaltungsakt. Kann alles falsch sein, aber wer nicht dagegen angeht, verliert. Ist im Strafbefehlsverfahren nicht anders und lebenslang kann man ja da nicht wirklich kriegen.
Zumindest im letzten Fall kollidieren Durchsetzungsvermögen, richterliche Unabhägigkeit und Kollegialität. Sehr schwierig. Habe hier keinen Konsuns unter Richtern gefunden.
Die Einspruchsfrage ist mir selbst nie gestellt worden, würde aber klar sagen, dass er zu verwerfen ist. Das entspricht dem Gesetz. Außerdem ist das überall so, dass derjenige, der sein Recht nicht wahr nimmt, es verliert. Mahnbescheid, VU, Verwaltungsakt. Kann alles falsch sein, aber wer nicht dagegen angeht, verliert. Ist im Strafbefehlsverfahren nicht anders und lebenslang kann man ja da nicht wirklich kriegen.
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Robert Underdunk Terwilliger
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Re: Vorstellungsgespräch für die StA Bremen
Der Richter ist dem Gesetz unterworfen, nicht dem Gewissen. Der Abgeorddnete ist nur dem Gewissen unterworfen, weil er das Gesetz ändern kann. Als Richter musst Du auch gegen Dein Gewissen entscheiden. Du kannst z.B. als Richter eine Schwarzfahrt nicht entkriminalisieren, weil Dir Dein Gewissen sagt, dass hier kein strafwürdiges Verhalten zugrunde liegt. Als Abgeordneter kannst Du Dich hingegen dafür einsetzten, dass die Beförderungserschleichung ins OWiG verbannt wird, wo sie mE jedenfalls in Bezug auf ÖPNV hingehört.
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Re: Vorstellungsgespräch für die StA Bremen
Achso, weil hier die konkreten Normen gern gesehen werden:
Richterbindung an Gesetz: Art. 20 III GG
Abgeordnetenbindung an Gewissen (sog. freies Mandat): Art 38 I GG
Daneben ist der Abgeordnete auch an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden (Art. 20 III GG), falls ihm sein Gewissen also vorschlägt, den Schwarzfahrer zu steinigen, wird das also trotz Gewissensfreiheit nichts.
Richterbindung an Gesetz: Art. 20 III GG
Abgeordnetenbindung an Gewissen (sog. freies Mandat): Art 38 I GG
Daneben ist der Abgeordnete auch an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden (Art. 20 III GG), falls ihm sein Gewissen also vorschlägt, den Schwarzfahrer zu steinigen, wird das also trotz Gewissensfreiheit nichts.
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Re: Vorstellungsgespräch für die StA Bremen
Bei der letzten Frage hätte ich mich definitiv für "nein" entschieden. Außer ich wüsste, es es dem Vorsitzenden letztlich wurscht. Richterliche Unabhängigkeit ist total super, aber was nützt sie mir, wenn der Kammervorsitzende - mit dem ich wahrscheinlich noch ein bisschen zusammenarbeiten muss - mir nach seinem Urlaub das Leben schwer machen wird. Pragmatismus ist meines Erachtens nach auch eine Eigenschaft, die man als Richter mitbringen sollte. Ansonsten gibt es ja auch noch ein Obergericht.
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."
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Re: Vorstellungsgespräch für die StA Bremen
Könntest Du bitte noch etwas näher ausführen, warum der einzelne Abgeordnete nach Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden sein soll und nicht nur der förmliche Bundesgesetzgeber, was ja nun nach dem Wortlaut eher naheliegt?Andi123 hat geschrieben:Achso, weil hier die konkreten Normen gern gesehen werden:
Richterbindung an Gesetz: Art. 20 III GG
Abgeordnetenbindung an Gewissen (sog. freies Mandat): Art 38 I GG
Daneben ist der Abgeordnete auch an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden (Art. 20 III GG), falls ihm sein Gewissen also vorschlägt, den Schwarzfahrer zu steinigen, wird das also trotz Gewissensfreiheit nichts.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
- batman
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Re: Vorstellungsgespräch für die StA Bremen
Könntet Ihr Eure neunmalklugen Wissensfragen bitte per PN austauschen?