Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf

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Moderator: Verwaltung

sai
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Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf

Beitrag von sai »

Spencer hat geschrieben:
sai hat geschrieben:Ich kann als Düsseldorfer zwar auch nur wiedergeben, was hier in der Lokalpresse berichtet wurde. Nachdem, was ich dort gelesen habe, muss ich Heusch in seiner Kritik aber durchaus zustimmen. Der OB hat sich ziemlich abfällig über die Entscheidung des VG geäußert ("Wann ich das Licht im Rathaus ausmache ist mein Bier") und wohl auch angedeutet, dass er sich an die Entscheidung des VG nicht halten wolle.
Es ist ja auch sein gutes Recht, anderer Rechtsauffassung zu sein. Er hat die Entscheidung des VG ja auch direkt durch das OVG prüfen lassen. Dort hat man dann zugegeben, dass man über diese Rechtsfrage unterschiedlicher Meinung sein kann. Wo ist hier also eigentlich der Eklat, mal abgesehen von den schweren Vorwürfen eines aufgehobenen Gerichtspräsidenten?
Natürlich ist das sein gutes Recht. Es geht auch nicht darum, was er, sondern wie er es gesagt hat.

"Geisel sagt in seiner persönlichen Stellungnahme: „Es geht hier um Grundzüge unserer Wertegemeinschaft. Mein Verständnis der grundgesetzlichen Ordnung in unserem Gemeinwesen ist, dass es dem obersten Repräsentanten dieser Stadt möglich sein muss, gegen Intoleranz, gegen Ausgrenzung und gegen das Schüren von Ängsten und Ressentiments aufzurufen. Ich habe nicht vor, mich – von wem auch immer – zu einem seelenlosen Technokraten machen zu lassen.“"

Äußerungen wie der letzte Satz müssen einfach nicht sein.
Spencer
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Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf

Beitrag von Spencer »

Was ist denn an dem Satz auszusetzen? Er begründet damit doch nur seinen Gang vor das OVG. Und das hat ihm zumindest nicht widersprochen.
sai
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Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf

Beitrag von sai »

Mag deine Meinung sein.

Ich finde nicht, dass der Oberbürgermeister einer selbsternannten Weltstadt einem Gericht zwingend vorwerfen muss, ihn zu einem "seelenlosen Technokraten" zu machen und öffentlich anzukündigen, bei u.U. nicht rechtzeitiger Entscheidung des OVG die Entscheidung des VG nicht zu befolgen.
Spencer
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Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf

Beitrag von Spencer »

Ich finde, ein wenig mehr Kritikfähigkeit stünden auch einem Gerichtspräsidenten gut zu Gesicht. Auch Urteile, zumal einer Eingangsinstanz, sind keine Gottesurteile. Da sollte man als Partei doch noch eine andere Rechtsauffassung äussern dürfen, zumal das OVG ja kurz darauf auch bestätigt hat, dass die Auffassung des OB zumindest vertretbar ist.

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/06_150112/index.php (Verwaister Link automatisch entfernt)

Und dass der OB öffentlich angekündigt hätte, sich auch für den Fall eines Unterliegens vor dem OVG nicht an die Eilentscheidung des VG zu halten, ist eine Behauptung, die dieser ja gerade ausdrücklich bestreitet.
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Urs Blank
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Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf

Beitrag von Urs Blank »

Jetzt hat das OVG Münster in der Hauptsache entschieden: Zu Unrecht hat OB Geisel das Licht im Düsseldorfer Rathaus ausgeknipst.

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/42_161104/index.php (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Spencer
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Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf

Beitrag von Spencer »

Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, weil der Fall grundsätzlich klärungsbedürftige Fragen hinsichtlich des Inhalts und der Grenzen der grundrechtsrelevanten Äußerungsbefugnisse eines Oberbürgermeisters gegenüber politischen Bewegungen aufwerfe, die keine politischen Parteien seien.
Wenn also selbst das OVG zugibt, dass es sich um eine klärungsbedürftige Frage handelt, war die Kritik des OB am erstinstanzlichen Urteil zumindest vertretbar.
sai
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Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf

Beitrag von sai »

s.o.

Kritik ja, aber nicht in der Art und Weise, wie sie geäußert wurde.
Der OB macht im Übrigen in der Lokalpresse hier weiter.
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