Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf
Moderator: Verwaltung
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Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf
Achtung, hier kann es schonmal passieren, dass der Gerichtspräsident fragt, ob man, wenn man verheiratet ist, die kirchliche Heirat nicht noch nachholen möchte oder dergleichen. Er ist sehr fromm, weshalb es sich, wenn man unbedingt dorthin möchte, empfiehlt, auf Fragen nach dem weltanschaulich-moralischen Hintergrund neutral oder nur gottgefällig zu antworten! Dass man z. B. unverheiratet mit jemandem zusammenlebt, sollte und darf man für sich behalten...
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Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf
Tja. Kann einem überall passieren. Sowas im Vorstellungsgespräch ist aber schon hart. Ansonsten: infach mal gucken, ob man den eigenen Lebenslauf in Hinblick auf entsprechende Erwartungen sinnvoll ergänzen kann. Familienstand verheiratet, Grundwehrdienst, da gibts ja einige Punkte, die man angeben, aber auch weglassen kann. Es muss ja nicht gleich die Angabe der Konfession sein.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf
Das so etwas kommen musste, war klar. Der Präsident Andreas Heusch und seine Stellvertreterin, Gabriele Verstegen, haben vor ein paar Jahren in ihrem Gericht ein fettes Kreuz aufgehängt, was schon erhebliche Proteste ausgelöst hat (siehe google.de). Den Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ignorieren sie, in Gottes Namen. Wer sein öffentliches Amt und seine religiöse Anschauung offenbar nicht trennen kann, missioniert natürlich auch bei der Personalauswahl. In Insider-Kreisen spricht man vom Heilig-Kreuz-Verwaltungsgericht Düsseldorf. Amen!
Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf
Ohhhh, das ist überraschend, aber gut zu wissen. Bin nämlich kurzfristig doch noch in diesem Jahr zum Vorstellungsgespräch eingeladen... Habt ihr zufällig noch andere Tipps für mich? Gibt es klassische Fragen, die beim VG gestellt werden?
Vorab schon mal ganz lieben Dank & viele Grüße
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Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf
Ob Du unter die FFH-Richtlinie fällst?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf
Herr Präsident, ich bin seit Jahren glücklich verheiratet und habe entzückende Kinder, aber, bitte, sagen Sie meiner Freundin nichts davon ...
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Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf
Wenn man jetzt die Zeitung aufschlägt, liest man, dass ausgerechnet dieser Präsident, der sich durch Anbringung eines Kreuzes in seinem staatlichen Gericht berufen fühlt, am "Glaubenskampf" teilzunehmen und damit als christlich orientierter Inhaber eines staatlichen Amtes in religiöser Hinsicht Farbe zu bekennen, sich nun in erstaunlicher Weise darüber empört, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Entscheidung seiner Kammer gekippt hat.
Worum ging es? Die Kammer von Herrn Dr. Heusch hatte entschieden, dass der Oberbürgermeister von Düsseldorf sich dem Protest gegen "Dügida" nicht anschließen dürfe. Als Hoheitsträger habe er kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit. „Äußert sich ein Hoheitsträger in amtlicher Funktion und nimmt er dabei die ihm in dieser Funktion zur Verfügung stehenden Mittel in Anspruch, darf er grundsätzlich nicht in einem allgemeinen politischen Meinungskampf" eine Meinung kundtun, so wird die Kammer in der FAZ (Online-Ausgabe vom 14. 1. 2015) zitiert. Der Oberbürgermeister sollte nun u. a. die Erklärung „Lichter aus! Düsseldorf setzt Zeichen gegen Intoleranz“ von der Homepage der Stadt entfernen. Das Oberverwaltungsgericht hat dagegen in dem Eilverfahren der "Düdiga"-Organisatoren den Antrag abgelehnt und gemeint, es könne in der Kürze der Zeit nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass der Oberbürgermeister unrechtmäßig gehandelt und die "Dügida" deshalb einen Anspruch auf Untersagung des oberbürgermeisterlichen Handels habe.
Wirklich pikant ist nun die überbordende Reaktion des Düsseldorfer Präsidenten. Die FAZ schreibt:
"Das erzürnt den Präsidenten des (unterlegenen) Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Heusch. 'Warum soll der Bürger Bescheide des Oberbürgermeisters noch befolgen?', so fragte er im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. 'Warum sollen Bürger noch für sie ungünstige Urteile akzeptieren, wenn sie sich nach ihrer privaten Moral im Recht fühlen?' Er fügt hinzu: 'Dieser Rechtsungehorsam ist beschämend.' In der Düsseldorfer Justiz ist zudem von einer „Rechtsschutzverweigerung“ durch das Oberverwaltungsgericht die Rede, das sich einer inhaltlichen Entscheidung entzogen habe."
Nach dieser kruden Logik und in der Sprachkunst des Präsidenten könnte man nun fragen: "Warum sollen Bürger, insbesondere Nichtreligiöse und Andersgläubige, Urteile und Beschlüsse des (präsidial bekreuzten) Verwaltungsgerichts Düsseldorf noch befolgen oder akzeptieren?"
Leute, es ist Karneval am Rhein!!!
Worum ging es? Die Kammer von Herrn Dr. Heusch hatte entschieden, dass der Oberbürgermeister von Düsseldorf sich dem Protest gegen "Dügida" nicht anschließen dürfe. Als Hoheitsträger habe er kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit. „Äußert sich ein Hoheitsträger in amtlicher Funktion und nimmt er dabei die ihm in dieser Funktion zur Verfügung stehenden Mittel in Anspruch, darf er grundsätzlich nicht in einem allgemeinen politischen Meinungskampf" eine Meinung kundtun, so wird die Kammer in der FAZ (Online-Ausgabe vom 14. 1. 2015) zitiert. Der Oberbürgermeister sollte nun u. a. die Erklärung „Lichter aus! Düsseldorf setzt Zeichen gegen Intoleranz“ von der Homepage der Stadt entfernen. Das Oberverwaltungsgericht hat dagegen in dem Eilverfahren der "Düdiga"-Organisatoren den Antrag abgelehnt und gemeint, es könne in der Kürze der Zeit nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass der Oberbürgermeister unrechtmäßig gehandelt und die "Dügida" deshalb einen Anspruch auf Untersagung des oberbürgermeisterlichen Handels habe.
Wirklich pikant ist nun die überbordende Reaktion des Düsseldorfer Präsidenten. Die FAZ schreibt:
"Das erzürnt den Präsidenten des (unterlegenen) Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Heusch. 'Warum soll der Bürger Bescheide des Oberbürgermeisters noch befolgen?', so fragte er im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. 'Warum sollen Bürger noch für sie ungünstige Urteile akzeptieren, wenn sie sich nach ihrer privaten Moral im Recht fühlen?' Er fügt hinzu: 'Dieser Rechtsungehorsam ist beschämend.' In der Düsseldorfer Justiz ist zudem von einer „Rechtsschutzverweigerung“ durch das Oberverwaltungsgericht die Rede, das sich einer inhaltlichen Entscheidung entzogen habe."
Nach dieser kruden Logik und in der Sprachkunst des Präsidenten könnte man nun fragen: "Warum sollen Bürger, insbesondere Nichtreligiöse und Andersgläubige, Urteile und Beschlüsse des (präsidial bekreuzten) Verwaltungsgerichts Düsseldorf noch befolgen oder akzeptieren?"
Leute, es ist Karneval am Rhein!!!
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Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf
http://www.faz.net/aktuell/politik/staa ... 70224.htmlKritikus hat geschrieben:Leute, es ist Karneval am Rhein!!!
Aus dem vorstehenden Artikel ergibt sich doch recht eindeutig, worauf sich Heuschs' Kritik in Wahrheit bezieht: Der Oberbürgermeister soll bereits vor der Entscheidung des OVG Münster erklärt haben, das Rathaus werde in jedem Fall dunkel bleiben, und zwar unabhängig davon, was das OVG entscheide. Mit anderen Worten: Für den Fall einer Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung hatte er - wenn die Berichte zutreffen - angekündigt, sich dem Oberverwaltungsgericht widersetzen zu wollen. Und das wäre wirklich Karneval.
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Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf
Und genau das bestreitet er:Urs Blank hat geschrieben: Aus dem vorstehenden Artikel ergibt sich doch recht eindeutig, worauf sich Heuschs' Kritik in Wahrheit bezieht: Der Oberbürgermeister soll bereits vor der Entscheidung des OVG Münster erklärt haben, das Rathaus werde in jedem Fall dunkel bleiben, und zwar unabhängig davon, was das OVG entscheide. Mit anderen Worten: Für den Fall einer Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung hatte er - wenn die Berichte zutreffen - angekündigt, sich dem Oberverwaltungsgericht widersetzen zu wollen. Und das wäre wirklich Karneval.
http://www.duesseldorf.de/top/thema010/aktuell/news/gericht/index.shtml (Verwaister Link automatisch entfernt)Ich habe mich allerdings zu keinem Zeitpunkt dahingehend geäußert, dass ich den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, solange er nicht aufgehoben wird, ignorieren würde. Im Übrigen habe ich nicht erklärt, dass ich geltendes Recht nicht befolgen würde, und aus diesem Grunde unverzüglich Rechtsmittel eingelegt. Die Entscheidung darüber ist zuverlässig für Montag Nachmittag angekündigt worden.
Ich habe nie erklärt, dass mir der Beschluss des Verwaltungsgerichts gleichgültig sei. Im Gegenteil, ich habe noch am Tage vor der Demonstration auf Medienanfragen erklärt, dass ich den Beschluss ernst nehme, und dementsprechend gehandelt. So wurde die städtische Internetseite aktualisiert. Letztendlich wurde das Licht im Rathaus am Montag im Einklang mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ausgeschaltet.
(15. Januar 2015)
Mir scheint hier eher das Ego eines Gerichtspräsidenten verletzt zu sein als der Rechtsfrieden. Alaaf und Helau!!
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Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf
Ich kann als Düsseldorfer zwar auch nur wiedergeben, was hier in der Lokalpresse berichtet wurde. Nachdem, was ich dort gelesen habe, muss ich Heusch in seiner Kritik aber durchaus zustimmen. Der OB hat sich ziemlich abfällig über die Entscheidung des VG geäußert ("Wann ich das Licht im Rathaus ausmache ist mein Bier") und wohl auch angedeutet, dass er sich an die Entscheidung des VG nicht halten wolle.
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Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf
Es ist ja auch sein gutes Recht, anderer Rechtsauffassung zu sein. Er hat die Entscheidung des VG ja auch direkt durch das OVG prüfen lassen. Dort hat man dann zugegeben, dass man über diese Rechtsfrage unterschiedlicher Meinung sein kann. Wo ist hier also eigentlich der Eklat, mal abgesehen von den schweren Vorwürfen eines aufgehobenen Gerichtspräsidenten?sai hat geschrieben:Ich kann als Düsseldorfer zwar auch nur wiedergeben, was hier in der Lokalpresse berichtet wurde. Nachdem, was ich dort gelesen habe, muss ich Heusch in seiner Kritik aber durchaus zustimmen. Der OB hat sich ziemlich abfällig über die Entscheidung des VG geäußert ("Wann ich das Licht im Rathaus ausmache ist mein Bier") und wohl auch angedeutet, dass er sich an die Entscheidung des VG nicht halten wolle.
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Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf
Es ist ja auch sein gutes Recht, anderer Rechtsauffassung zu sein. Er hat die Entscheidung des VG ja auch direkt durch das OVG prüfen lassen. Dort hat man dann zugegeben, dass man über diese Rechtsfrage unterschiedlicher Meinung sein kann. Wo ist hier also eigentlich der Eklat, mal abgesehen von den schweren Vorwürfen eines aufgehobenen Gerichtspräsidenten?sai hat geschrieben:Ich kann als Düsseldorfer zwar auch nur wiedergeben, was hier in der Lokalpresse berichtet wurde. Nachdem, was ich dort gelesen habe, muss ich Heusch in seiner Kritik aber durchaus zustimmen. Der OB hat sich ziemlich abfällig über die Entscheidung des VG geäußert ("Wann ich das Licht im Rathaus ausmache ist mein Bier") und wohl auch angedeutet, dass er sich an die Entscheidung des VG nicht halten wolle.
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Re: Bewerbungen zum Verwaltungsgericht Düsseldorf
Es ist ja auch sein gutes Recht, anderer Rechtsauffassung zu sein. Er hat die Entscheidung des VG ja auch direkt durch das OVG prüfen lassen. Dort hat man dann zugegeben, dass man über diese Rechtsfrage unterschiedlicher Meinung sein kann. Wo ist hier also eigentlich der Eklat, mal abgesehen von den schweren Vorwürfen eines aufgehobenen Gerichtspräsidenten?sai hat geschrieben:Ich kann als Düsseldorfer zwar auch nur wiedergeben, was hier in der Lokalpresse berichtet wurde. Nachdem, was ich dort gelesen habe, muss ich Heusch in seiner Kritik aber durchaus zustimmen. Der OB hat sich ziemlich abfällig über die Entscheidung des VG geäußert ("Wann ich das Licht im Rathaus ausmache ist mein Bier") und wohl auch angedeutet, dass er sich an die Entscheidung des VG nicht halten wolle.