Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Spencer
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Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Beitrag von Spencer »

Kasimir hat geschrieben:Mit Hund im Buero kann sich jedenfalls direkt am ersten Tag einen der vorderen Plaetze im Kauzigkeitsbarometer sichern. :crazy:
Nicht, wenn der Hund so aussieht:

http://de.stockfresh.com/image/4798928/ill-be-the-judge-of-that (Verwaister Link automatisch entfernt)
julée
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Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Beitrag von julée »

Ryze hat geschrieben:
JackRüssel hat geschrieben:Hallo liebe Community,

auch ich spiele mit dem Gedanken nach dem 2. Examen (bin derzeit in der Zivilstation) zur StA zu gehen.

Eine Frage brennt mir dabei schon länger unter den Nägeln: Ist es bei der StA möglich, seinen Hund mit ins Büro zu nehmen oder ist das unerwünscht?

Manche mögen jetzt vllt. den Kopf schütteln, aber für mich ist diese Info doch sehr interessant :)
Habe aus Zufall die Diskussion in zumindest zwei Bezirken mitbekommen, dort ist es sowohl am Gericht als auch in der StA aus Haftungsgründen ausdrücklich untersagt, Hunde mitzubringen. Ob das Allgemeinanspruch erhebt, ist mir zwar nicht bekannt, kann mir das aber sehr gut vorstellen.
Die Frage dürfte ja auch rein praktisch sein, ob der Hund zwangsläufig auch "Kundenkontakt" hat oder ob er sich "nur" in einem reinen Bürogebäude aufhält, in dem wenig Publikumsverkehr ist.

Mal ganz davon zu schweigen, dass Tiere im Büro ja auch für die Kollegen mit Allergien / Ängsten ein Problem darstellen können und es insofern gute Gründe geben kann, in größeren Büroeinheiten generell die Mitnahme von Tieren zu verbieten.
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Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Beitrag von OJ1988 »

Kann mir da noch ganz andere Probleme vorstellen. Bei einem lang andauernden, heulenden Feueralarm z.B. ist auch das Gütesiegel "stubenrein" nur mit Vorsicht zu genießen.
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batman
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Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Beitrag von batman »

Es dürfte wohl inzwischen Dientsanweisungen des jeweiligen Hausrechtsinhabers (i.d.R. der LOStA) geben. Darüber lassen sich keine allgemeinen Aussagen für ganz Deutschland treffen. Abgesehen davon stellen sich in der Tat rein praktische Probleme, insbes. während des Sitzungsdienstes.
Parabellum
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Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Beitrag von Parabellum »

Ich halte es für eine ausgesprochene Rücksichtslosigkeit gegenüber seiner Umwelt, Hunde mit ins Büro zu nehmen und finde schon den Gedanken daran völlig absurd.
OJ1988
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Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Beitrag von OJ1988 »

+1. Zumal das auch für den Hund selbst kein Vergnügen sein dürfte.
Ryze
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Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Beitrag von Ryze »

julée hat geschrieben:Die Frage dürfte ja auch rein praktisch sein, ob der Hund zwangsläufig auch "Kundenkontakt" hat oder ob er sich "nur" in einem reinen Bürogebäude aufhält, in dem wenig Publikumsverkehr ist.
Diese Frage halte ich allerdings für irrelevant, auch wenn das in der Staatsanwalt angesichts des naturgemäß regelmäßigen Ein- und Auskehrens von Anwälten, Be- und Angeschuldigten, Angeklagten und Verurteilten, Zeugen, Opfern, V-Leuten, Polizisten, etc. zweifellos der Fall ist. Aus den Augen eines Dienstverantwortlichen heraus scheint mir aber allein die Gefahr der mittelbaren Verantwortlichkeit und Haftung für Schäden der eigenen Beschäftigten aufgrund einer Lappalie ebenfalls zu groß (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 15. 2. 2013 - I-19 U 96/12, NJW Spezial 2013, 395), nur um jemanden die "Freude" zu machen, dass der Hund im Büro bespasst werden kann. Das Leben spielt zuviele absurde Zufälle (Stolpern über den liegenden Hund führt zur Querschnittslähmung) wie die ellenlange Rechtsprechung zu Dienstunfällen und -unfähigkeit zeigt, da kann auch die Hundehaftpflicht schnell an ihre Grenzen kommen. Der Justizdienst ist zudem auch nicht gerade dafür bekannt, sonderlich große Rücksicht oder gar ein Interesse an der persönlichen Entfaltung ihrer Beschäftigten aufzubringen.
Mal ganz davon zu schweigen, dass Tiere im Büro ja auch für die Kollegen mit Allergien / Ängsten ein Problem darstellen können und es insofern gute Gründe geben kann, in größeren Büroeinheiten generell die Mitnahme von Tieren zu verbieten.
Ebenfalls ein guter Grund für das Verbot. Die Vorstellung, dass die Mitarbeiter der Geschäftsstellen in großen Gerichten / StAs ebenfalls all ihre Hunde mitbringen und/oder noch mehr als ohnehin schon abgelenkt werden, ist auch nicht gerade verlockend.
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Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Beitrag von OJ1988 »

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Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Beitrag von Tikka »

Ich darf nochmals auf die obergerichtliche Klärung dieser in diesem Forum ja schon mehrmals heiß diskutierten Rechtsfrage hinweisen:
LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13

Ich bitte abschließendum die Verlinkung des Stromberg "Hund im Büro" Videos zur würdigen Krönung der Diskussion.

;) :D
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Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Beitrag von OJ1988 »

Ist bereits antezipiert worden ;)
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Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Beitrag von julée »

@Ryze: Haftungsrechtlich mag es immer dumm laufen können. Gleichwohl würde ich in der praktischen Organisation Unterschiede sehen, wenn nur wenige Menschen das Büro / die Abteilung unangekündigt betreten und der Hund "notfalls" schnell beim Kollegen geparkt werden kann. Bei einer Freundin funktioniert das etwa in einer Bürogemeinschaft ganz gut (nicht ihr Hund), aber auch nur, weil die Kollegen dem konkreten Hund gegenüber aufgeschlossen sind und ihn auch mal mitbetreuen.
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Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Beitrag von Eagnai »

Wäre bei uns in der Behörde definitiv völlig ausgeschlossen.

Schon Fahrräder im Büro sind hier streng verboten (und die bellen nicht, stinken nicht, bewegen sich nicht und machen keinen Dreck).

Ich fände es allerdings auch aus Sicht des Hundes wenig angebracht... nicht jedes Büro in jeder Behörde ist groß, in manche passt gerade so der Schreibtisch und die Schränke. Soll das arme Vieh da den ganzen Tag eingequetscht in einer kleinen Ecke auf dem Boden liegen und still sein?
lucyyy
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Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Beitrag von lucyyy »

Bei uns im Amt (Kommune) sind Hunde nicht (mehr) offiziell erlaubt, werden aber geduldet vor dem Hintergrund eines passiven Bestandsschutzes. Teilweise scheint sich auch eine gewisse Form von aktivem Bestandsschutz zu etablieren.

Ich war bis vor kurzem selbst Hundehalterin (...möge sie in Frieden ruhen), arbeite in Vollzeit und habe sie trotzdem nur gelegentlich mit ins Büro genommen, wenn ich wusste, dass keinerlei Termine geplant sind, keiner da ist, der ängstlich/allergisch ist und es wirklich nicht anders ging. Allerdings habe ich auch keinen spontanen Publikumsverkehr. Getraut habe ich mich das trotzdem erst nach ca. 1 Jahr Dienstzeit, alles andere hätte ich als "die Neue" übergriffig empfunden. Zudem habe ich immer darauf geachtet, dass es den Ausnahmecharakter behielt, also dass es nicht schleichend zur "Dauerlösung" wurde.

Für den Rest der Zeit gab Hundesitter - war teuer, ist dann aber eben so.

VG
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Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen. ;-)
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Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Beitrag von falsus »

Ich frage mich eher, wie man auf die Idee kommt, so eine Frage zu stellen:
JackRüssel hat geschrieben:Hallo liebe Community,

Eine Frage brennt mir dabei schon länger unter den Nägeln: Ist es bei der StA möglich, seinen Hund mit ins Büro zu nehmen oder ist das unerwünscht?
Das insinuiert die Annahme des Fragestellers, es könnte so etwas wie eine landesweite Dienstverordnung zur Verbringung privat gehaltener Hunde von Behördenangehörigen zum Arbeitsplatz geben.
Eagnai
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Re: Staatsanwaltschaft... und so viele offene Fragen

Beitrag von Eagnai »

falsus hat geschrieben: Das insinuiert die Annahme des Fragestellers, es könnte so etwas wie eine landesweite Dienstverordnung zur Verbringung privat gehaltener Hunde von Behördenangehörigen zum Arbeitsplatz geben.
Es gibt fernliegendere Annahmen in einer Bürokratie. ;)
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