julée hat geschrieben:Die Frage dürfte ja auch rein praktisch sein, ob der Hund zwangsläufig auch "Kundenkontakt" hat oder ob er sich "nur" in einem reinen Bürogebäude aufhält, in dem wenig Publikumsverkehr ist.
Diese Frage halte ich allerdings für irrelevant, auch wenn das in der Staatsanwalt angesichts des naturgemäß regelmäßigen Ein- und Auskehrens von Anwälten, Be- und Angeschuldigten, Angeklagten und Verurteilten, Zeugen, Opfern, V-Leuten, Polizisten, etc. zweifellos der Fall ist. Aus den Augen eines Dienstverantwortlichen heraus scheint mir aber allein die Gefahr der mittelbaren Verantwortlichkeit und Haftung für Schäden der eigenen Beschäftigten aufgrund einer Lappalie ebenfalls zu groß (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 15. 2. 2013 - I-19 U 96/12, NJW Spezial 2013, 395), nur um jemanden die "Freude" zu machen, dass der Hund im Büro bespasst werden kann. Das Leben spielt zuviele absurde Zufälle (Stolpern über den liegenden Hund führt zur Querschnittslähmung) wie die ellenlange Rechtsprechung zu Dienstunfällen und -unfähigkeit zeigt, da kann auch die Hundehaftpflicht schnell an ihre Grenzen kommen. Der Justizdienst ist zudem auch nicht gerade dafür bekannt, sonderlich große Rücksicht oder gar ein Interesse an der persönlichen Entfaltung ihrer Beschäftigten aufzubringen.
Mal ganz davon zu schweigen, dass Tiere im Büro ja auch für die Kollegen mit Allergien / Ängsten ein Problem darstellen können und es insofern gute Gründe geben kann, in größeren Büroeinheiten generell die Mitnahme von Tieren zu verbieten.
Ebenfalls ein guter Grund für das Verbot. Die Vorstellung, dass die Mitarbeiter der Geschäftsstellen in großen Gerichten / StAs ebenfalls all ihre Hunde mitbringen und/oder noch mehr als ohnehin schon abgelenkt werden, ist auch nicht gerade verlockend.