Niedersachen: "Identifikation" als Auswahlkriterium

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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JonasB
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Niedersachen: "Identifikation" als Auswahlkriterium

Beitrag von JonasB »

In dem aktuellen Merkblatt für die Richtereinstellung in Nds. (Stand: April 2014) heißt es:

"Gegenstand der Einstellungsgespräche sind folgende Eigenschaften und Fähigkeiten:
- Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
- Identifikation mit dem Auftrag der Justiz
- Fähigkeit zum Verhandeln und Ausgleich
- Konflikt- und Entschlussfähigkeit
- Kooperationsfähigkeit
- Soziales Verständnis
- Gerechtigkeitssinn
- Verantwortungsbewusste Machtausübung."

Gerade das Merkmal der Indentifikation wird nach meinem Eindruck für nicht wenige Bewerber zum Stolperstein. Die Handhabung dieses Kriteriums möchte ich zum Anlass für einige kritische Anmerkungen nehmen.

Schon ein früherer Thread zu diesem Thema (http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... &sk=t&sd=a) ließ aufhorchen, wobei die Angaben dieser Nutzer meinerseits nicht überprüfbar sind:

Ein Nutzer schrieb:
Das kenn ich irgendwoher. Bei mir hat die Wahlstation in einer Bundesoberbehörde, um Zweifel an meinem festen Willen aufkommen zu lassen. Diese konnte ich nicht mehr ausräumen. Eine Wahlstation bei OLG oder StA hat sich da bei mir im Bekanntenkreis als durchaus nützlich erwiesen.
Und ein Nutzerin:
Ich war gestern in Celle. [...] Jedenfalls hats bei mir nicht geklappt (man konnte nicht feststellen, dass ich persönlich wirklich Richterin werden wolle/offensichtlich fehlende Indetifizierung mit dem Auftrag der Justiz). Ich war vorher drei Jahre Anwältin und ich hatte den Eindruck, dass man sich ganz besonders rechfertigen muss, wenn man vorher länger Anwalt war. Der Hinweis, dass man als Anwalt nur beraten kann, aber immer offen lassen muss, dass eine Behörde oder ein gericht evtl. anders entscheiden würde, ein Richter hingegen eigenverantwortlich Entscheidungen treffen darf, und ein Organ mit Verfassungsrang ist / Teil der Judikative und dass mich das besonders reizt, hat nicht gelangt.
Nun haben zuletzt zwei Fälle aus meinem Bekanntenkreis (Nds.) diese sehr streng, oder sagen wir besser: eigenwillig gehandhabte Anwendung des "Indentifikations-Kriterium" nach dem, was mir berichtet wurde, bestätigt. Sie wurden trotz Doppel-Prädikat nicht genommen. Notenmäßig schlechtere Absolventen wurden bevorzugt. Wiederum war - nach Aussage der Bekannten - eine etwas fernab der Justiz liegende Schwerpunktsetzung im Studium und/oder Ref. mit eher rechtsberatenden Ansätzen ein echtes Hindernis (mehr kann und möchte ich hier nicht sagen, da bei genauerer Beschreibung der Tätigkeiten der Kollegen diese ggf. identifizierbar wären). Für einen dieser mir bekannten Mitreferendare hat sich diese Ablehnung mittlerweile zu einem regelrechten Trauma entwickelt. Er war (im Studium wie in den Referendararbeitsgemeinschaften) ein wirklich immer sehr überzeugend, lebensnah argumentierender Jurist, der es auch zu guten Noten gebracht hat. Das Unverständnis ("Kopfschütteln") unter den Mitreferendaren über sein Scheitern im Auswahlverfahren ist groß, weil er genau der eigenständig denkende, verantwortungsvolle "Typ Mensch" ist, dem "man" ein Richteramt zutraut.

Ich halte diese zwingend auf dem subjektiven Eindruck der Auswahlkommission beruhende Anwendung der Kriteriums der "Identifikation" nicht nur für meine anstehende Bewerbung für entmutigend. Ich halte es auch für grundsätzlich verfehlt, wenn die Justiz offenbar angepasste Leute mit möglichst geradeliniger (polemisch: eher langweiliger) Biografie sucht:

a) Gerade Leute, die juristische Vielfalt bewiesen haben, können gute Richter sein. Gerade sie, die im Studium vieles probiert haben, können über ihre vielfältigen Zugangskanäle zu juristischen Problemen effektive "Fall- und Problemlöser" sein und zwischen Interessen vermitteln.

b) Dass einzelne abseits der klassischen Justiz liegende Stationen im Ref. die "Identifikation mit der Justiz" beeinträchtigen sollen, vermag ich schon gar nicht einzusehen. Identifikation wächst mit der Tätigkeit, mit den eigenen Fähigkeiten und der Art und Weise, wie man sie im Berufsalltag anwendet. Die Wahlstation am OLG ist nur ein formales Kriterium, das gerade die erfüllen, die sich früh mit den Auswahlverfahren der Justiz befasst haben. Mit wirklicher "Identifikation" hat das m.E. nicht viel zu tun.

c) Dass ein rechtsberatender Schwerpunkt neben dem Studium oder eine Anwaltstätigkeit für einige Jahre nach dem Berufseinstieg nachteilig sein soll für die "Identifikation" vermag ich ebenfalls nicht einzusehen. Das basiert auf einer antiquierten Vorstellung, man könne nur entweder Parteivertreter, oder "objektiver" Entscheider sein. Richtig ist aber, dass eine solche Trennlinie im Juristischen nicht zu ziehen ist. Und: Interessenvertretung ist genauso elementar für unser Rechtssystem, wie der am Ende entscheidende Richterspruch. Schon daher verbietet sich eigentlich, über anwaltliche Tätigkeit die Nase zu rümpfen.

Mein momentaner Eindruck: Am Ende werden mit besten Chancen die eingestellt, deren Familien typische "Juristen-Familien" sind, so dass schon die Eltern als Ratgeber auf einen möglichst auf das Richteramt zugeschnittenen Lebenslauf achten. Das alles enttäuscht, wobei natürlich mein Eindruck auch nur aus einem überschaubaren Umfeld gewonnen wurde.

Zustimmung? Gegenmeinungen?
Zuletzt geändert von JonasB am Montag 11. August 2014, 20:17, insgesamt 3-mal geändert.
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Arthur Miller
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Re: Niedersachen u.a.: "Identifikation" als Auswahlkriterium

Beitrag von Arthur Miller »

Empirische Nahbeobachtung: +1
Der "Feind" (= ehemaliger Anwalt) hat es wohl deutlich schwerer als diejenigen, die alle Stationen etc. schon auf Justiz eingerichtet haben. Der Blick eng innerhalb des Tellerrandes ist erwünscht wenn nicht gar Voraussetzung.
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Re: Niedersachen u.a.: "Identifikation" als Auswahlkriterium

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Hier (TM) ist die vorherige andere Berufserfahrung allem Anschein nach ein großer Pluspunkt - so die proklamierte Linie des Justizministeriums -, jedenfalls ist eine Wahlstation in der Justiz keinerlei Voraussetzung, die macht hier auch eigentlich niemand und keiner meiner Bekannten und Freunde in der Justiz hat eine solche absolviert. Freilich ist in meiner Nahbereichsempirie die Wechslerquote auch gering, da aus meinem Bekannten- und Freundeskreis diejenigen mit den Staatsnoten bis auf ganz wenige Ausnahmen alle mehr oder weniger direkt bei Justiz oder Verwaltung eingestiegen sind.

Aber selbstverständlich: sollte es stimmen, was Du für Niedersachsen berichtest und sollten die Schlüsse daraus stimmen, ist das gehöriger Unfug seitens der Personalverantwortlichen.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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batman
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Re: Niedersachen u.a.: "Identifikation" als Auswahlkriterium

Beitrag von batman »

Wenn es zutrifft, hat Niedersachsen diese Einstellungskriterien exklusiv. Das macht es natürlich nicht besser.
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Re: Niedersachen u.a.: "Identifikation" als Auswahlkriterium

Beitrag von julée »

Will man wirklich an der Auswahl der Wahlstation die Identifikation mit der Justiz festmachen? Das halte ich für gewagt.

Dass man möglicherweise Bewerber, die vorher einige Zeit schon als Anwalt tätig waren, etwas intensiver dazu befragt, woher denn auf einmal der Sinneswandel kommt, halte ich hingegen durchaus für sinnvoll, solange die vorherige anwaltliche Tätigkeit nicht zum Ausschlusskriterium mutiert.
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Re: Niedersachen u.a.: "Identifikation" als Auswahlkriterium

Beitrag von non-liquet »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Hier (TM) ist die vorherige andere Berufserfahrung allem Anschein nach ein großer Pluspunkt.
Ja; und das ist auch wirklich nicht bloß Nahbereichsempirie.
Learned Hand
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Re: Niedersachen u.a.: "Identifikation" als Auswahlkriterium

Beitrag von Learned Hand »

JonasB hat geschrieben:
Am Ende werden vor allem die eingestellt, deren Familien typische "Juristen-Familien" sind, so dass schon die Eltern als Ratgeber auf einen möglichst auf das Richteramt zugeschnittenen Lebenslauf achten. Das alles enttäuscht, wobei natürlich mein Eindruck auch nur aus einem überschaubaren Umfeld gewonnen wurde.

Zustimmung? Gegenmeinungen?
Wenn das Kriterium so angewandt wird, ist das sicherlich nicht optimal. Allerdings ließe sich damit auch das Gegenteil erreichen ("Der Bewerber will ja nur Richter werden, weil schon sein Vater Richter ist. Eine genuine Identifikation mit der Justiz ergibt sich daraus nicht..."). Es lässt sich verwenden, um unsichere Kandidaten und Kandidatinnen (nur beworben wegen der guten Note und sonst keine Ziele) oder verdächtige Ex-Anwälte ("Der will ja nur in die Justiz, um eine ruhige Kugel zu schieben...") abzulehnen.

Bei Bewerberinnen, die man haben will, lässt sich dagegen bereits aus der Tatsache, dass sie sich überhaupt beworben haben, auf die erforderliche Identifikation schließen ("Natürlich wollen Sie Richter werden, das ist ja auch - abgesehen von Pabst - der schönste Beruf der Welt!").

Im Ergebnis ist das Kriterium also ziemlich vielseitig ;-)

Ich vermute mal, dass in den von Dir geschilderten Bewerbungen der Gesamteindruck nicht gestimmt hat oder andere Bewerber überzeugender waren und das Kriterium nur zur Begründung der Absage hervorgehoben wurde.

Für Dich selbst solltest Du daraus keine Schlüsse ziehen; außerdem gibt es eine Reihe von Bundesländern, die vorherige Berufserfahrung etc. ausdrücklich als positiv einschätzen und die landschaftlich nicht weniger reizvoll sind als Nds und ihre Assessoren nicht in die ostfriesische Einöde verschicken (und mit guten Noten kommt sogar die schönste Stadt der Welt in Frage).
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Volki
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Re: Niedersachen u.a.: "Identifikation" als Auswahlkriterium

Beitrag von Volki »

Zum Einen lässt sich eines sicher als Ausrede entlarven:
Sie wurden trotz Doppel-Prädikat nicht genommen. Notenmäßig schlechtere Absolventen wurden bevorzugt.
Wer in Nds. nicht genommen wird, hat es leider ganz alleine vergeigt. Fünf Stellen sind frei, fünf Leute werden eingeladen. Jeder kann genommen werden, so funktioniert das System.

Zum Anderen kenne ich Richtersöhne und -Töchter aus Nds, die nicht eingestellt worden sind. Die waren auch nachhaltig traumatisiert, erst recht deren Eltern. Ich weiß nicht, ob die das im Nachhinein darauf schieben, dass ihnen ihr sehr auf die Justiz ausgerichteter Werdegang im Zusammenspiel Punkte bei dem Kriterium "Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit" gekostet hat, möchte es aber nicht ausschließen.

Persönlich kenne ich auch Söhne von Stahlbauschlossern und Töchter von Förstern, die genommen worden sind, und das bei Wahlstationen in Großkanzleien oder dem Bundesamt für Forsten, Auen und Holzwirtschaft (oder so ähnlich). Hat der Identifikation also auch nicht geschadet. Anwälte sind neulich auch mal wieder welche eingestellt worden. Waren aber auch sehr nette Anwälte. Andere Anwälte sind nicht genommen worden. Hat wohl irgendwie im Gesamtpaket nicht gereicht, da hat man die halt nicht genommen und noch mal neu eingeladen.

Kurz und klein: Vielleicht hat es bei den Ref. Kollegen auch einfach nicht gereicht und sie suchen jetzt einen Grund für ihr Scheitern, der ihnen binnenmäßig zum Erhalt der Selbstachtung nützt und nach außen einigermaßen kommunizierbar ist. Da drängt sich das Kriterium der Identifikation natürlich auf. Wer gibt schon zu, dass er beim Omas-Häuschen-Fall als unsozial und ungerecht entlarvt worden ist?

Letztlich: 5 Stellen sind frei, 5 Leute werden eingeladen. Die Papierform stimmt bei allen. Würden man dem Grunde nach 5 Richtersöhne oder Leute mit GenStA-Wahlstation haben wollen, würde man nur die fünf einladen und die Anwaltstöchter und Axel-Springer-Rechtsabteilungsreferendare auf den Wartelistenstapel legen. Macht man aber nicht. Mit anderen Worten: Wer eingeladen wird, hat immer eine Chance, manche versieben es halt einfach. Bitter, aber ist so.
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Re: Niedersachen u.a.: "Identifikation" als Auswahlkriterium

Beitrag von Arthur Miller »

Letzter Absatz ist angesichts der klagefreudigen doch eher abwegig
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JonasB
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Re: Niedersachen u.a.: "Identifikation" als Auswahlkriterium

Beitrag von JonasB »

@Volki
Wie gesagt: Ich habe keinen Anspruch auf eine letztgültige Wahrheit über die Qualität und Güte des Verfahrens erhoben, sondern nur Eindrücke zur Diskussion gestellt.

Du kritisierst nun offen meine Schlussfolgerungen. Das ist dein gutes Recht.

Allerdings halte ich deine Pauschalierungen für - gelinde gesagt - nicht minder gewagt. Wenn du darauf verweist, "es" hätte bei den betreffenden Kandiadaten wahrscheinlich "einfach nicht gereicht", legitimierst du damit inzident das Auswahlverfahren und seine Bewertungselemente, ohne dich auch nur im Ansatz mit ihnen zu befassen. Woher nimmst du diese scheinbar unanstastbare Gewissheit, dass das Auswahlverfahren gute Ergebnisse bringe und diejenigen aussondere, bei denen "es" (tatsächlich, nicht nur nach dem subjektiven Empfinden der Kommissionsmitglieder; nur so macht deine Polemik ja Sinn) für den Richterberuf "nicht reicht"? Ich kann deine Annahme, das Verfahren sei i.E. stimmig, gerade auch mit Blick auf die, die genommen wurden, nach momentanem Eindruck nicht teilen.
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Re: Niedersachen u.a.: "Identifikation" als Auswahlkriterium

Beitrag von JonasB »

Volki hat geschrieben: Die Papierform stimmt bei allen.
Auch das halte ich für zu pauschal. Es ist ja so, dass Nds. mit 8 Punkten im Zweiten momentan einlädt. Bei einem nicht ganz schlechten 1. Examen. Letzteres muss aber wiederum kein VB im Staatsteil sein, sondern kann darunter liegen. Sonstiger Lebenslauf: egal.

Mit entsprechendem guten Eindruck auf die Kommission in der "Stunde der Stunden" kann man dann Richter werden, ohne je ein Prädikat in der Staatsprüfung erzielt oder mal über den Tellerrand geblickt oder sich akademisch besonders qualifiziert zu haben.

Das als stimmige Papierform zu bezeichnen, ist gewagt. M.E. ist diese Eingangsschwelle zu niedrig angesetzt. Damit entwertet man die Examina als diejenigen Leistungen, die am verlässlichsten Auskunft über die juristischen Kernkompetenzen geben.
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Re: Niedersachen u.a.: "Identifikation" als Auswahlkriterium

Beitrag von Arthur Miller »

Das ist eben richterliche Hybris.
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Re: Niedersachen u.a.: "Identifikation" als Auswahlkriterium

Beitrag von Zippocat »

JonasB hat geschrieben:
Volki hat geschrieben: Die Papierform stimmt bei allen.
Auch das halte ich für zu pauschal. (...) Damit entwertet man die Examina als diejenigen Leistungen, die am verlässlichsten Auskunft über die juristischen Kernkompetenzen geben.
Str. Die Noten mögen möglicherweise noch am ehesten Aufschluss darüber geben, wie gut man unter Zeitdruck ausgewählte Fälle lösen kann. Soweit Haus/Seminararbeiten eingehen, sind das für das Sta/Richterdasein m. E. wenig bedeutsame Leistungen. Und der Notenanteil der mündlichen Prüfung unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie das Einstellungsinterview, weil es auf die persönliche Performance an diesem Tag mit diesen Leuten ankommt.

Für die Eignung als Richter/StA ist es aber tatsächlich zu 99% egal, ob man 8 oder 13 Punkte hat, weil es in der täglichen Arbeit regelmäßig eben nicht auf die sekundenschnelle Verfügbarkeit der Fachkenntnisse zum Bereicherungsrecht ankommt, sondern auf Selbstorganisation, Belastbarkeit, social skills in der (gleichrangigen) Zusammenarbeit mit Wachtmeistern und Justizangestellten usw. usf. Dafür braucht man dann ein weiches Auswahlkriterium, wie man das nennt, ist doch im Ergebnis egal.

Nochmals: Wer in NDS zum Einstellungsinterview eingeladen wird, für den ist auch eine Stelle da. Es wird also kein 8-Punkte-Kandidat einem 13-Punkte-Kandidaten vorgezogen.
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Re: Niedersachen u.a.: "Identifikation" als Auswahlkriterium

Beitrag von julée »

Zippocat hat geschrieben: Nochmals: Wer in NDS zum Einstellungsinterview eingeladen wird, für den ist auch eine Stelle da. Es wird also kein 8-Punkte-Kandidat einem 13-Punkte-Kandidaten vorgezogen.
Es bleibt natürlich trotzdem die theoretisch denkbare Möglichkeit, dass es bestimmte Kandidaten im Gespräch schwieriger haben als andere und eher abgelehnt werden*. Es ist ja nur eine andere Herangehensweise, wenn man zunächst nur die nach der Papierform besten 5 einlädt und dann schaut, wie viele man davon nimmt, bevor man weiteren Kandidaten eine Chance gibt.


*wobei wir uns insoweit ja bislang im Bereich der beliebten Nahbereichsemperie bewegen ;)
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Re: Niedersachen u.a.: "Identifikation" als Auswahlkriterium

Beitrag von Zippocat »

julée hat geschrieben:Es bleibt natürlich trotzdem die theoretisch denkbare Möglichkeit, dass es bestimmte Kandidaten im Gespräch schwieriger haben als andere und eher abgelehnt werden*. Es ist ja nur eine andere Herangehensweise, wenn man zunächst nur die nach der Papierform besten 5 einlädt und dann schaut, wie viele man davon nimmt, bevor man weiteren Kandidaten eine Chance gibt.
Du meinst, das OLG lädt fünf Kandidaten ein, hat aber insgeheim vor, drei davon - justizfern sozialisiert - wegen angeblich mangelnder Identifikation abzulehnen, um die scheinbar überraschend unbesetzten Stellen im nächsten Einladungstermin mit den eigentlich schon seit langem vorgesehenen 8-Punktern mit Richter-Eltern zu besetzen? ;)
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