Niedersachen: "Identifikation" als Auswahlkriterium
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Re: Niedersachen: "Identifikation" als Auswahlkriterium
Die Verlogenheit ist doch zweiseitig. Die einen wollen die Sch** hören die anderen ringen sie sich einmal ab und alle denken sie seien objektiv. ; )
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Re: Niedersachen: "Identifikation" als Auswahlkriterium
Jedenfalls muss man sich im Laufe der Zeit psychisch gegenüber Erlebnissen des Suboptimalen, des beruflichen Misserfolgs schon ein wenig abhärten. So etwas passiert immer wieder mal. Wenn man das nur unter großem Leidensdruck verarbeiten kann, ist das auf die Dauer zu ungesund. Und wie immer man zur gegenwärtigen Bewerberauswahl in den verschiedenen Bundesländern stehen mag - eine gewisse Subjektivität und Unwägbarkeit auf Seiten des Entscheiders wird wohl jeder zugestehen. Das sollte aber auch helfen, eine Absage nicht als vernichtendes Urteil über die ganze Person zu empfinden...
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Re: Niedersachen: "Identifikation" als Auswahlkriterium
Warum sollte sich die einstellende Behörde mit Bewerbern zufrieden geben, die sich alles möglichen juristischen Berufe vorstellen können, wenn es offensichtlich genügend andere Bewerber gibt, die im Gespräch überzeugend darlegen können, für die Justiz zu brennen?JonasB hat geschrieben:Kannst du dir nicht vorstellen, dass es viele Absolventen gibt, für die MEHRERE juristische Berufe gleichsam erfüllend sein können? Und die dennoch in jedem einzelnen davon voll aufgehen und ihre Bestleistung bringen? Kannst du dir vorstellen, dass der faktische Zwang zum "only this one" geradezu zum Lügen anstiftet und - schlimmer noch - zur Selbstverleugung und Entpersönlichung? Nichts ist schlimmer als das.
Und wenn das Bekenntnis zum "only this one" (ob das erforderlich ist, sei mal dahingestellt - zwei Vorstellungsgespräche (einmal ehrlich / einmal in höchsten Maße unehrlich), so dass man einen echten Vergleich hat, dürften ja die Wenigsten gemacht haben) wirklich Selbstverleugnung und Entpersönlichung erfordert, dann spricht das vielleicht auch nicht unbedingt für die Uneingeschränktheit des Berufswunschs.
Das könnte allerdings auch daran liegen, dass man wohl schon "Überzeugungstäter" sein muss, um sich ausgerechnet in MeckPomm zu bewerben.JonasB hat geschrieben: MeckPomm z.B. nimmt jeden, der sich vorgestellt hat. Ist dort etwa eine riesiges Problem mit Richtern entstanden, die dem Staat mangels "Identifikation" wieder davon gelaufen sind oder ihre Aufgaben nicht ernst angegangen sind?
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Re: Niedersachen: "Identifikation" als Auswahlkriterium
@batmanbatman hat geschrieben:Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Landesjustizverwaltung, bei der in größerer Zahl Bewerber eingestellt worden sind, die umfassend gelogen haben, sich selbst verleugnet und entpersönlicht haben. Das kann natürlich an meiner völligen Unkenntnis der Materie liegen.
Die Frage, ob man sich nicht auch andere Berufe vorstellen könne, wird sehr häufig - wahrheitswidrig - verneint. Auch das ist natürlich nur eine Erfahrung im Bekanntenkreis, aber das scheint mir schon recht verbreitet.
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Re: Niedersachen: "Identifikation" als Auswahlkriterium
Das finde ich nun wieder etwas arrogant. Es gibt genug Leute, die auch einen Heimatbezug haben.julée hat geschrieben:
Das könnte allerdings auch daran liegen, dass man wohl schon "Überzeugungstäter" sein muss, um sich ausgerechnet in MeckPomm zu bewerben.
Oder nimm Bayern: Haben wir da jetzt reihenweise Richter, die dem Staat von der Fahne gehen?
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Re: Niedersachen: "Identifikation" als Auswahlkriterium
Du verkennst, denke ich, dass es viele gibt die sich in der Tat nur diesen Beruf vorstellen koennen. Ironischerweise sind das dieselben die man den Beruf nicht machen lassen sollten
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Re: Niedersachen: "Identifikation" als Auswahlkriterium
@julee
Das mit dem "Brennen für die Justiz": Bedenke, dass in Nds. für StA und Richter einheitlich als "Richter auf Probe" eingestellt wird.
Daher auch immer die Frage an die zivilrechtlich ausgerichteten Bewerber, ob sie sich auch vorstellen können, langfristig für die StA zu arbeiten, was man nach den Empfehlungen der AG-Leiter ZWINGEND bejahen sollte, weil man sich sonst seiner Chancen beraubt. Da sitzen dann Bewerber, die das Strafrecht immer als Recht 2. Klasse angesehen haben, und müssen wieder lügen.
Fakt ist: Die Differenz zwischen Zivilrichter und Staatsanwalt sehe ich als viel größer an, als die etwa zwischen Zivilrichter und z.B. einem Nurnotar.
Das Bekenntnis zur Justiz (=Richter UND Staatsanwalt) ist also schon per se das Verlangen, ziemlich gespalten zu sein. Man darf und muss es hier. Aber alle anderen Berufe lassen dann an der Identifikation zweifeln. Lachhaft.
Das mit dem "Brennen für die Justiz": Bedenke, dass in Nds. für StA und Richter einheitlich als "Richter auf Probe" eingestellt wird.
Daher auch immer die Frage an die zivilrechtlich ausgerichteten Bewerber, ob sie sich auch vorstellen können, langfristig für die StA zu arbeiten, was man nach den Empfehlungen der AG-Leiter ZWINGEND bejahen sollte, weil man sich sonst seiner Chancen beraubt. Da sitzen dann Bewerber, die das Strafrecht immer als Recht 2. Klasse angesehen haben, und müssen wieder lügen.
Fakt ist: Die Differenz zwischen Zivilrichter und Staatsanwalt sehe ich als viel größer an, als die etwa zwischen Zivilrichter und z.B. einem Nurnotar.
Das Bekenntnis zur Justiz (=Richter UND Staatsanwalt) ist also schon per se das Verlangen, ziemlich gespalten zu sein. Man darf und muss es hier. Aber alle anderen Berufe lassen dann an der Identifikation zweifeln. Lachhaft.
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Re: Niedersachen: "Identifikation" als Auswahlkriterium
Die gibt es, das stimmt. Und sie sind auch nach meinem Dafürhalten nicht zwingend die "besseren" Richter.Roger Fisher hat geschrieben:Du verkennst, denke ich, dass es viele gibt die sich in der Tat nur diesen Beruf vorstellen koennen. Ironischerweise sind das dieselben die man den Beruf nicht machen lassen sollten
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Re: Niedersachen: "Identifikation" als Auswahlkriterium
Natürlich, die gibts (laut Juristenkoffer fangen aber in MeckPomm nur 80 Referendare pro Jahr an; der ganz heimatverbundene Bewerberpool für die Justiz scheint mir also eher klein zu sein). Aber selbst wer in Schwerin zu Hause ist, den den dürfte die Aussicht darauf, möglicherweise an einem AG kurz vor der polnischen Grenze anfangen zu dürfen, wenig begeistern. Für auswärtige Bewerber ohne Bezug zu MeckPomm dürfte das erst recht gelten.JonasB hat geschrieben:Das finde ich nun wieder etwas arrogant. Es gibt genug Leute, die auch einen Heimatbezug haben.julée hat geschrieben:
Das könnte allerdings auch daran liegen, dass man wohl schon "Überzeugungstäter" sein muss, um sich ausgerechnet in MeckPomm zu bewerben.
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Re: Niedersachen: "Identifikation" als Auswahlkriterium
Ich bestreite, dass man Jura nur studiert hat, um Richter zu werden. Auch wenn man formal natürlich die Befähigung zum Richteramt anstrebt, will nicht jeder Volljurist Richter werden.JonasB hat geschrieben:wenn man 43% der Absolventen die "Nichteignung" für den Beruf attestiert, für den sie studiert haben?
Allerdings gebe ich Dir recht, dass eine Ablehnungsquote von 43 % extrem hoch ist und eher auf die Anlegung unrichtiger Massstäbe bei der Richterauswahl hindeutet - allerdings nur, wenn die Prämisse richtig ist, dass Niedersachsen nur so viele Bewerber einlädt wie Stellen vorhanden sind. Wenn Niedersachsen dagegen bei zehn Stellen 20 Bewerber einlädt, ist die Ablehnung kein Verdikt "ungeeignet", sondern ein nachvollziehbares "Es gibt leider Bessere". Dieses Infragestellen der Prämisse war auch Deine erste Reaktion, als Du die hohe Ablehnungsquote mitgeteilt hattest. Warum hast Du das wieder fallen lassen und Dich auf die Erklärung "menschenverachtender, ungeeigneter und willkürlicher Auswahlprozess" festgelegt?
Und selbst wenn die Ablehnung wegen der Auswahlumstände tatsächlich "ungeeignet" bedeuten würde, woraus schliesst Du so sicher, dass der Grund für die Ablehnung in der mangelnden Identifikation mit dem Richterberuf liegt und jeder herausfällt, der sich auch einen anderen juristischen Beruf vorstellen kann? Das halte ich für den fernliegensten Ablehnungsgrund. Obwohl ich meine, dass Glück bei den Faktoren für den Erfolg in beiden Staatsexamina nur eine untergeordnete Rolle spielt, halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass jeder Referendar ungeachtet seines bisherigen Studienerfolgs einmal für sich den Plan B, dass es keine zwei VB gibt, durchgespielt hat. Wenn ich das erkenne, weiss auch der Entscheider in Niedersachsen, dass jeder Richterkandidat sich einmal mit dem Gedanken an Alternativen beschäftigt hat. Das als Ausschlusskriterium heranzuziehen, ist so absurd und lebensfremd, dass ich nicht glaube, dass irgendjemand in Niedersachsen das so praktiziert.
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Re: Niedersachen: "Identifikation" als Auswahlkriterium
Wobei man diesen Maßstab "es gibt bessere Bewerber" auch gewinnen kann, wenn man den Vergleich nicht in einer direkten Konkurrenzsituation anstellt (mit der Folge, dass man möglicherweise mal für 15 qualifizierte Bewerber nur 10 freie Stellen hat), sondern diejenigen nimmt, die letztlich in einem Langzeitvergleich gut abschneiden - das gipfelt also im Ergebnis in ein "es gibt bestimmt bessere Bewerber (wir müssen sie nur noch finden)".Herr Schraeg hat geschrieben:allerdings nur, wenn die Prämisse richtig ist, dass Niedersachsen nur so viele Bewerber einlädt wie Stellen vorhanden sind. Wenn Niedersachsen dagegen bei zehn Stellen 20 Bewerber einlädt, ist die Ablehnung kein Verdikt "ungeeignet", sondern ein nachvollziehbares "Es gibt leider Bessere".
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Re: Niedersachen: "Identifikation" als Auswahlkriterium
@Niederegger: Volle Zustimmung. Ein Einstellungsverfahren sollte man nicht so nah an sich heranlassen, dass man die Befolgung seiner Spielregeln als Selbstaufgabe oder "Entpersönlichung" ansehen muss. Manchmal gewinnt man, manchmal verliert man, so what? Entscheidend ist, um mal bei der Spielmetapher zu bleiben, dass Du auch nach einer Niederlage im Spiel bleibst und gerade nicht alles auf eine Karte setzt und Dein Wohl und Wehe nicht vom Ergebnis nur dieser einen gespielten Partie abhängig machst. Man lernt aus einer Niederlage mehr als aus 100 Siegen und Scheitern gehört zum Erwachsenwerden und -sein dazu. Akzeptiere es und Du wirst daran wachsen, garantiert.
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Re: Niedersachen: "Identifikation" als Auswahlkriterium
Es gibt für jeden Bewerber eine Stelle. Und es wird nach einem Punktesystem die Eignung geprüft.Herr Schraeg hat geschrieben: Allerdings gebe ich Dir recht, dass eine Ablehnungsquote von 43 % extrem hoch ist und eher auf die Anlegung unrichtiger Massstäbe bei der Richterauswahl hindeutet - allerdings nur, wenn die Prämisse richtig ist, dass Niedersachsen nur so viele Bewerber einlädt wie Stellen vorhanden sind. Wenn Niedersachsen dagegen bei zehn Stellen 20 Bewerber einlädt, ist die Ablehnung kein Verdikt "ungeeignet", sondern ein nachvollziehbares "Es gibt leider Bessere".
Lies' bitte einmal:
http://books.google.de/books?id=NXq2FL7 ... te&f=false
43% raus heißt daher, dass bei 43% die Eignung nicht festgestellt wurde.
Ich habe keine Statisik. Es ist aber nach meiner persönlichen Beobachtung ein häufiger Ablehnungsgrund. War bei einer vielen hier bekannten Forumsteilnehmerin vor - ich sage jetzt 6 Monaten bis 6 Tagen - der Fall; die wird ihren Fall vielleicht mit einigem Abstand mehr hier mal veröffentlichen. Dazu das, was mir Bekannte berichtet haben, s. Beginn des Threads (was ich natürlich nur glauben, nicht prüfen kann); dazu die eingangs bereits zitierten Fälle aus diesem Forum von vor einiger Zeit; dazu die Aussage in dem o.g. Buch, dass gerade für das Merkmal Identifikation eine schon gesteigerte Ausprägung erwartet wird und eine besonders kritische Prüfung angemahnt wird, wobei ich keinen Grund für die Annahme habe, dass die Kommissionen dieser Vorgabe nicht nachkommen.Und selbst wenn die Ablehnung wegen der Auswahlumstände tatsächlich "ungeeignet" bedeuten würde, woraus schliesst Du so sicher, dass der Grund für die Ablehnung in der mangelnden Identifikation mit dem Richterberuf liegt und jeder herausfällt, der sich auch einen anderen juristischen Beruf vorstellen kann? Das halte ich für den fernliegensten Ablehnungsgrund.
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Re: Niedersachen: "Identifikation" als Auswahlkriterium
Das ist dort zwar nicht ausdrücklich so festgehalten, aber zugegebenermassen wegen der Einstellungszusage bei 10 Soft-skill-Punkten naheliegend. Dann stimme ich Dir zu. Dass knapp die Hälfte der juristisch qualifizierten Bewerber die persönlichen Voraussetzungen für den Richterberuf nicht erfüllen soll, ist auch vor dem Hintergrund einer anderen Einstellungspraxis in anderen Bundesländern sehr ungewöhnlich und deutet auf verfehlte Massstäbe der Auswahlkommission hin.JonasB hat geschrieben:Es gibt für jeden Bewerber eine Stelle. Und es wird nach einem Punktesystem die Eignung geprüft.
Lies' bitte einmal:
http://books.google.de/books?id=NXq2FL7 ... te&f=false
43% raus heißt daher, dass bei 43% die Eignung nicht festgestellt wurde.
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Re: Niedersachen u.a.: "Identifikation" als Auswahlkriterium
Mir sind aus den letzten Jahren einschließlich mir vier Personen bekannt, deren Eignung man im Einstellungsgespräch trotz Wahlstation am OLG nicht feststellen konnte.Herr Schraeg hat geschrieben: Wenn Niedersachsen nun diesen zweiten Filter in der Praxis so handhabt, dass jeder herausgefiltert wird, dessen Lebenslauf nicht stromlinienförmig ist und nicht schon immer durch Wahlstationen o.ä. auf die Justiz ausgerichtet ist, ist das nach einhelliger Meinung hier im Thread unsachgemäss, daher auch rechtswidrig, kontraproduktiv und ziemlich dämlich. Das schliesst es freilich nicht aus, dass Niedersachsen tatsächlich so verfährt. Allerdings stellt Zippocat eine solche Praxis, die Jonas B. aus den ihm bekannten zwei Fällen ableitet, überzeugend in Abrede.