Ja, das ist doch Sinn der Sache. Der faule Kollege wird dann geschnitten und durch die Gemeinschaft wieder aufs rechte Gleis gesetzt. Und natürlich kein Wunschrichter, sondern nur Abwahl des faulen Richters, wenn beide Seiten merken, dass der nix taugt.Amtsgerichtsrat hat geschrieben:Um Gottes Willen! Irgendwer muss ja dann der "neue" Richter sein. Soll wirklich (zum Beispiel an einem kleinen Amtsgericht) der einzige leistungswillige Kollege dafür bestraft werden, dass er der einzige ist, der sich Mühe gibt und Ahnung hat? Das arme Schwein Der muss ja dann alles machen, wenn sich bei den Anwälten rumgesprochen hat, dass er der vermeintlich fähigste im Hause ist!Roger Fisher hat geschrieben:Super. Wie wäre zusätzlich Folgendes: Auf Antrag beider Parteien kann ein Richterwechsel stattfinden? Wenn das allzu oft bei den gleichen Leuten passiert, wird der interne Druck schon zunehmen.
Qualitätskontrolle contra richterliche Unabhängigkeit
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Re: Qualitätskontrolle contra richterliche Unabhängigkeit
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Re: Qualitätskontrolle contra richterliche Unabhängigkeit
Und das geht dann solange, bis man beim "Wunschrichter" gelandet ist.Roger Fisher hat geschrieben:Ja, das ist doch Sinn der Sache. Der faule Kollege wird dann geschnitten und durch die Gemeinschaft wieder aufs rechte Gleis gesetzt. Und natürlich kein Wunschrichter, sondern nur Abwahl des faulen Richters, wenn beide Seiten merken, dass der nix taugt.Amtsgerichtsrat hat geschrieben:Um Gottes Willen! Irgendwer muss ja dann der "neue" Richter sein. Soll wirklich (zum Beispiel an einem kleinen Amtsgericht) der einzige leistungswillige Kollege dafür bestraft werden, dass er der einzige ist, der sich Mühe gibt und Ahnung hat? Das arme Schwein Der muss ja dann alles machen, wenn sich bei den Anwälten rumgesprochen hat, dass er der vermeintlich fähigste im Hause ist!Roger Fisher hat geschrieben:Super. Wie wäre zusätzlich Folgendes: Auf Antrag beider Parteien kann ein Richterwechsel stattfinden? Wenn das allzu oft bei den gleichen Leuten passiert, wird der interne Druck schon zunehmen.
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Re: Qualitätskontrolle contra richterliche Unabhängigkeit
Na ja ... beim Wunschrichter kommt man bei einem AG mit 5 Kollegen nach maximal 4 Ablehnungen an ...Roger Fisher hat geschrieben:Ja, das ist doch Sinn der Sache. Der faule Kollege wird dann geschnitten und durch die Gemeinschaft wieder aufs rechte Gleis gesetzt. Und natürlich kein Wunschrichter, sondern nur Abwahl des faulen Richters, wenn beide Seiten merken, dass der nix taugt.Amtsgerichtsrat hat geschrieben:Um Gottes Willen! Irgendwer muss ja dann der "neue" Richter sein. Soll wirklich (zum Beispiel an einem kleinen Amtsgericht) der einzige leistungswillige Kollege dafür bestraft werden, dass er der einzige ist, der sich Mühe gibt und Ahnung hat? Das arme Schwein Der muss ja dann alles machen, wenn sich bei den Anwälten rumgesprochen hat, dass er der vermeintlich fähigste im Hause ist!Roger Fisher hat geschrieben:Super. Wie wäre zusätzlich Folgendes: Auf Antrag beider Parteien kann ein Richterwechsel stattfinden? Wenn das allzu oft bei den gleichen Leuten passiert, wird der interne Druck schon zunehmen.
Dass man den faulen Kollegen durch die Gemeinschaft wieder in die Spur kriegt, ist ein (nachvollziehbarer) Irrglaube. Der kommt um 10, geht nicht in die Kaffeerunde, verschwindet drei Stunden grußlos in seinem Büro, kommt nicht zur Weihnachtsfeier und macht um 13 Uhr Feierabend. Das ist dem sowas von Schnurz, ob die Kollegen ihn schneiden oder nicht...
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Re: Qualitätskontrolle contra richterliche Unabhängigkeit
Man kann das je beschränken auf 1 x pro Verfahren. Wenn der 2. auch Schrott ist, dann ist das Lebensrisiko.julée hat geschrieben:Und das geht dann solange, bis man beim "Wunschrichter" gelandet ist.Roger Fisher hat geschrieben:Ja, das ist doch Sinn der Sache. Der faule Kollege wird dann geschnitten und durch die Gemeinschaft wieder aufs rechte Gleis gesetzt. Und natürlich kein Wunschrichter, sondern nur Abwahl des faulen Richters, wenn beide Seiten merken, dass der nix taugt.Amtsgerichtsrat hat geschrieben:Um Gottes Willen! Irgendwer muss ja dann der "neue" Richter sein. Soll wirklich (zum Beispiel an einem kleinen Amtsgericht) der einzige leistungswillige Kollege dafür bestraft werden, dass er der einzige ist, der sich Mühe gibt und Ahnung hat? Das arme Schwein Der muss ja dann alles machen, wenn sich bei den Anwälten rumgesprochen hat, dass er der vermeintlich fähigste im Hause ist!Roger Fisher hat geschrieben:Super. Wie wäre zusätzlich Folgendes: Auf Antrag beider Parteien kann ein Richterwechsel stattfinden? Wenn das allzu oft bei den gleichen Leuten passiert, wird der interne Druck schon zunehmen.
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Re: Qualitätskontrolle contra richterliche Unabhängigkeit
Like every other judge.Amtsgerichtsrat hat geschrieben: Der kommt um 10, geht nicht in die Kaffeerunde, verschwindet drei Stunden grußlos in seinem Büro, kommt nicht zur Weihnachtsfeier und macht um 13 Uhr Feierabend. Das ist dem sowas von Schnurz, ob die Kollegen ihn schneiden oder nicht...
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Re: Qualitätskontrolle contra richterliche Unabhängigkeit
OBJECTION!Roger Fisher hat geschrieben:Like every other judge.Amtsgerichtsrat hat geschrieben: Der kommt um 10, geht nicht in die Kaffeerunde, verschwindet drei Stunden grußlos in seinem Büro, kommt nicht zur Weihnachtsfeier und macht um 13 Uhr Feierabend. Das ist dem sowas von Schnurz, ob die Kollegen ihn schneiden oder nicht...
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Re: Qualitätskontrolle contra richterliche Unabhängigkeit
Roger Fisher hat geschrieben:Like every other judge.Amtsgerichtsrat hat geschrieben: Der kommt um 10, geht nicht in die Kaffeerunde, verschwindet drei Stunden grußlos in seinem Büro, kommt nicht zur Weihnachtsfeier und macht um 13 Uhr Feierabend. Das ist dem sowas von Schnurz, ob die Kollegen ihn schneiden oder nicht...
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Re: Qualitätskontrolle contra richterliche Unabhängigkeit
Und das ist auch gut so. Als ansonsten durchaus überzeugter Marktwirtschaftler will ich nämlich bei einem Rechtsstreit eine verbindliche hoheitliche Entscheidung, die sich nach Rechtsregeln richtet. Und wie Du ja zu Recht festgestellt hattest, gilt das auch im Schiedsverfahren, dessen Entscheidung man nicht kaufen kann.Roger Fisher hat geschrieben:Marktwirtschaft ist kein Konzept, das auf Beamte oder Richter auch nur ansatzweise passt
Das ist ein interessanter Ansatz. Würde so etwas denn nach Deiner Einschätzung tatsächlich einen massgeblichen Anwendungsbereich haben? Wenn ein Richter faul ist, wird sich doch im kontradiktorischen Verfahren regelmässig eine Partei über Untätigkeit freuen.Roger Fisher hat geschrieben:Auf Antrag beider Parteien kann ein Richterwechsel stattfinden?
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Re: Qualitätskontrolle contra richterliche Unabhängigkeit
Du bist so weise, lehre mich.Tibor hat geschrieben:Roger Fisher hat geschrieben:Like every other judge.Amtsgerichtsrat hat geschrieben: Der kommt um 10, geht nicht in die Kaffeerunde, verschwindet drei Stunden grußlos in seinem Büro, kommt nicht zur Weihnachtsfeier und macht um 13 Uhr Feierabend. Das ist dem sowas von Schnurz, ob die Kollegen ihn schneiden oder nicht...
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Re: Qualitätskontrolle contra richterliche Unabhängigkeit
Hm, wenn ich in mich gehe.... Etwa ein halbes Dutzend Mal waren meine gegnerischen Kollegen von schlechter Prozessführung so genervt, dass ein solcher Antrag von beiden Seiten gekommen wäre. Für krasse Fälle sicher hilfreich.Herr Schraeg hat geschrieben:Und das ist auch gut so. Als ansonsten durchaus überzeugter Marktwirtschaftler will ich nämlich bei einem Rechtsstreit eine verbindliche hoheitliche Entscheidung, die sich nach Rechtsregeln richtet. Und wie Du ja zu Recht festgestellt hattest, gilt das auch im Schiedsverfahren, dessen Entscheidung man nicht kaufen kann.Roger Fisher hat geschrieben:Marktwirtschaft ist kein Konzept, das auf Beamte oder Richter auch nur ansatzweise passt
Das ist ein interessanter Ansatz. Würde so etwas denn nach Deiner Einschätzung tatsächlich einen massgeblichen Anwendungsbereich haben? Wenn ein Richter faul ist, wird sich doch im kontradiktorischen Verfahren regelmässig eine Partei über Untätigkeit freuen.Roger Fisher hat geschrieben:Auf Antrag beider Parteien kann ein Richterwechsel stattfinden?
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Re: Qualitätskontrolle contra richterliche Unabhängigkeit
Roger Fisher hat geschrieben:Auf Antrag beider Parteien kann ein Richterwechsel stattfinden?
Halte ich auch für einen interessanten Ansatz. Übrigens hatte ich auch schon einige Verfahren, in denen solche Anträge durchaus von den Kollegen mitgetragen worden wären.
Interessant wird's dann, wenn man ein kleines AG hat, an dem nur ein einziger Richter sitzt, z.B. Eisenhüttenstadt (ich bin nicht sicher, ob dort immer noch nur 1 Richter ist)
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Re: Qualitätskontrolle contra richterliche Unabhängigkeit
Funktionelle Prorogation ist ja auch eines der Themen in Callies' DJT-Gutachten; vgl. hierzu ferner Roth, JZ 2014, 801, 805.
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Re: Qualitätskontrolle contra richterliche Unabhängigkeit
Das zeigt ja nur, wie schlecht das Verfahren geführt wird (unabhängig von der materiellen Präferenz für einen der Sachvorträge). Ein gut geführtes Verfahren ist ein Wert an sich und daran fehlt es eben gelegentlich.Syd26 hat geschrieben:Roger Fisher hat geschrieben:Auf Antrag beider Parteien kann ein Richterwechsel stattfinden?
Übrigens hatte ich auch schon einige Verfahren, in denen solche Anträge durchaus von den Kollegen mitgetragen worden wären.
Das 1-Richter-Gericht ist denke ich ein Scheinproblem. Wenn der Richter extrem schlecht führt, kann zB ja eine Klagerücknahme (ohne Klageverzicht) und eine Neuerhebung vor einem anderen Gericht erwogen werden, die Schriftsätze sind wiederverwendbar. Und, ja: Es gibt ausschließliche Gerichtsstände, aber die Kombi ausschließlicher Gerichtsstand + Mini-Gericht ist dann eben das Lebensrisiko.
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Re: Qualitätskontrolle contra richterliche Unabhängigkeit
@Roger Fisher: Wie löst du dein Problem außerhalb der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten?
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Re: Qualitätskontrolle contra richterliche Unabhängigkeit
Gemeinsamer Antrag StA + Verteidigung? Gemeinsamer Antrag ÖR-RA 1 und ÖR-RA 2?
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