ungewünschte Ortszuteilung nach Bewerbung in Hessen

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

ungewünschte Ortszuteilung nach Bewerbung in Hessen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Meine Fragen richten sich an alle Juristen im hessischen Staatsdienst:

Ich habe mich für den Staatsdienst in Hessen beworben und werde demnächst dem Richterwahlausschuss vorgestellt. Ich wohne in Frankfurt, komme aus Frankfurt und würde auch ungerne umziehen. Jetzt ist es aber so, dass man mir im Vorstellungsgespräch schon suggeriert hat, dass momentan ein hoher Bedarf in Kassel besteht und ich da schon Flexibilität zeigen müsse. Wo ich genau hinkomme, erfahre ich aber erst nach der Sitzung des Richterwahlausschusses in ca. 1 Monat. Jetzt meine Frage: Was passiert, wenn ich z.B. für Kassel eingeteilt werde, aber mich weigere dort hinzugehen? Muss ich dann meine Bewerbung zurückziehen, oder komme ich dann auf die Warteliste für eine andere Stelle, die eher meinen Ortswünschen entspricht? Hat da jemand von euch Erfahrungen von denen er mir berichten kann?

Wie ist das nach der Probezeit mit einer Umsetzung an einen anderen Ort? Ist dafür meine Zustimmung notwendig oder kann es auch sein, dass ich nach 10 Jahren Berufstätigkeit, sagen wir in FFM nach Kassel geschickt werde, ohne mich wehren zu können??

Danke schon mal im Voraus für euren Input!
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Amtsgerichtsrat
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Re: ungewünschte Ortszuteilung nach Bewerbung in Hessen

Beitrag von Amtsgerichtsrat »

Probezeit ist (in jedem Bundesland) leider eine Zeit, in der man zeigen soll, wie ernst man es meint. Örtliche (wie sachliche) Flexibilität sind da mitunter recht wichtig. Meist klappt es sehr gut mit dem Kompromiss: "Nun gut, ich will zur Justiz, dann mache ich die Ochsentour, aber meine Verplanung/Verlebzeitung hätte ich dann gern in FFM."

Auf den Deal wird man sich in aller Regel einlassen.

(War nicht in Hessen, spreche für ein anderes Bundesland, aber so klappt es hier in der Regel ganz gut.)
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Zippocat
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Re: ungewünschte Ortszuteilung nach Bewerbung in Hessen

Beitrag von Zippocat »

+1 zum AGR.

Ansonsten: § 30 DRiG

Amt ist dabei im funktional-abstrakten Sinne zu verstehen, meint also anderes Gericht.
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Trojan
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Re: ungewünschte Ortszuteilung nach Bewerbung in Hessen

Beitrag von Trojan »

Ich komme aus Hessen und muss Dir leider mitteilen, dass Du, wenn Du hier anfangen willst, die Stelle dann auch dort antreten musst. Wenn Du das nicht tust, bekommst Du überhaupt keine Stelle.
Im Regelfall wird eine Versetzung nach einiger Zeit möglich sein.
Ted
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Re: ungewünschte Ortszuteilung nach Bewerbung in Hessen

Beitrag von Ted »

Ich hänge mich einfach mal hier dran ... Hat jemand aktuelle Infos über den Ablauf des Vorstellungsgesprächs in Hessen?
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