Jetzt versteh ich, woher dein OWi-Hinweisbeschluss kommt.Amtsgerichtsrat hat geschrieben:Sowas gibt doch kein Urteil. Sowas gibt den freundlichen aber bestimmten Hinweis, dass man seine Klage jetzt zurück nehmen darf. Hat bisher noch immer funktioniert.
Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?
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Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?
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Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?
Den hab ich mir ehrlich gesagt von meinem Dezernatsvorgänger abgeschaut und wollte ihn nur verfeinern
Aber mal abgesehen davon: Es kann doch niemandem ernsthaft an einer eindeutigen Klageabweisung gelegen sein? Dann darf man doch mal anregen, dass man sich seinen Antrag an den Hut stecken möge, andernfalls man ihn abzuweisen gedenkt. Wieso soll man die Leute in die Kosten und ein aussichtsloses Rechtsmittel rennen lassen?
Aber mal abgesehen davon: Es kann doch niemandem ernsthaft an einer eindeutigen Klageabweisung gelegen sein? Dann darf man doch mal anregen, dass man sich seinen Antrag an den Hut stecken möge, andernfalls man ihn abzuweisen gedenkt. Wieso soll man die Leute in die Kosten und ein aussichtsloses Rechtsmittel rennen lassen?
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Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?
Hallo Leute,Amtsgerichtsrat hat geschrieben:Man beachte ferner (jedenfalls in Bayern), dass eine einjährige (mindestens 50%ige) Berufstätigkeit mit dem Äquivalent von 0,5 Notenpunkten auf die Bewerbungsnote aufgeschlagen werden kann.
weiß jemand, ob diese Vorgehensweise noch Geltung hat? Sind die 0,5 Punkte das Maximum (habe mal etwas von einer Deckelung von 1,0 Punkten bei mehrjähriger Tätigkeit gehört...)?
Danke.
Beste Grüße,
Lengfeld
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Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?
Das ist aber jetzt keine Antwort auf die Frage, oder?
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Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?
Nein, bezieht sich allgemein auf das Tread-Thema. Habe es gerade einem Freund geschickt und dachte, könnte von allgemeinem Interesse sein.
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Re: Bewerbung im Justizdienst - StA/Strafrichter: Chance?
Hessen - keine AhnungLalNit hat geschrieben:Hallo Leute,
ich bin seit ca. 3 Monaten Strafverteidiger in einer Boutique im Süden der Republik. Habe direkt nach meinem Referendariat in Vollzeit begonnen.
Hier gefällt es mir auch ganz gut. Langfristig gesehen habe ich aber insgeheim den Wunsch, mein Glück in der Strafjustiz (StA/Richter/Jugendrichter) zu versuchen. Könnt ihr mir da sagen, wie realistisch ein solcher "Laufbahnwechsel" ist? Sieht man das bei den OLG Bezirken denn gerne wenn sich jemand als Strafverteidiger bewirbt oder kreidet man ihm dass dann an, da er sich aufgrund seines vergangenen Jobs "nicht zu sehr mit der justiz identifiziert"?
Und wie sind denn z.Z. in den einzelnen Bundesländern die Voraussetzungen? Allen voran wäre ich an Hessen, NRW und Niedersachsen interessiert. Geht in NRW z.Z. überhaupt was, trotz Haushaltssperre? Kann man sich aussuchen, ob man in die Strafjustiz kommt oder wird man ohne gefragt zu werden irgendwo hin zugeteilt?
Qualifikationen:
1. Ex: 9,x (knapp 10 Pkt.) - Schwerpunkt Strafrecht
2. Ex: 8,x
Mehrjährige Arbeit am strafrechtlichen Lehrstuhl.
Bin über jede Hilfe dankbar!
NRW - OLG Hamm: de facto ab 7,5 im Zweiten, wenn im 1. Prädikat (Hörensagen).
Niedersachsen: ab 8,0 im Zweiten; eines der Examen sollte (nicht: muss) mit Prädikat abgeschlossen sein (sicheres Wissen)
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013