Richterbesoldung vor dem BVerfG

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Antworten
Thandor79
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 169
Registriert: Freitag 24. Oktober 2014, 17:45
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Thandor79 »

Tja, da muss der Gesetzgeber aufpassen, dass das nicht auf die Beamten überschwappt.

Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapatalk
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5289
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: AW: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von thh »

Thandor79 hat geschrieben:Tja, da muss der Gesetzgeber aufpassen, dass das nicht auf die Beamten überschwappt.
Die Kriterien sind (praktisch) nicht für die Richterbesoldung spezifisch und daher natürlich genauso für die Beamtenbesoldung zu beachten.

Gesendet von meinem Nexus 5 mit Tapatalk
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von julée »

In der Tat. Die Zahlen beim Rechenwerk wird man anpassen und sich ein paar Gedanken darüber machen müssen, welche Vergleichsgruppen man für die einzelnen Besoldungsgruppen nimmt, aber ich nehme an, das Urteil zur A-Besoldung wird nicht großartig anderes ausfallen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Judex
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 209
Registriert: Mittwoch 30. August 2006, 10:11

Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Judex »

Die Kriterien, die das BVerfG herausgearbeitet hat, sind nach meinem Verständnis sehr konkret. Hat sich jemand mit der Frage beschäftigt, ob diese Kriterien vor allem in den Besoldungsgruppen A 13 in den an den Verfahren nicht beteiligten Ländern eingehalten sind? Mich würde interessieren, was sich hinter den im Urteil erwähnten Zahlen verbirgt und wie sie berechnet werden.

Ich konnte bisher keine entsprechende Analyse im Netz finden.

Der Richterbund von Berlin zieht aus dem Urteil bezüglich Sachsen-Anhalt nur anhand der Differenz der Bruttovergütung einen Erstrecht-Schluss und bezeichnet die Berliner Besoldung als „evident unzureichend“.

http://www.drb-berlin.de/www/index.php?view=article&catid=42:presseerklaerungen&id=123:richterbesoldung-unzureichend-berlin-muss-handeln&format=pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)


Und weiterhin stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, gegen die eigene Besoldung Widerspruch zu erheben, wenn man diese für zu niedrig hält.
Antworten