Tja, da muss der Gesetzgeber aufpassen, dass das nicht auf die Beamten überschwappt.
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Richterbesoldung vor dem BVerfG
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Re: AW: Richterbesoldung vor dem BVerfG
Die Kriterien sind (praktisch) nicht für die Richterbesoldung spezifisch und daher natürlich genauso für die Beamtenbesoldung zu beachten.Thandor79 hat geschrieben:Tja, da muss der Gesetzgeber aufpassen, dass das nicht auf die Beamten überschwappt.
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG
In der Tat. Die Zahlen beim Rechenwerk wird man anpassen und sich ein paar Gedanken darüber machen müssen, welche Vergleichsgruppen man für die einzelnen Besoldungsgruppen nimmt, aber ich nehme an, das Urteil zur A-Besoldung wird nicht großartig anderes ausfallen.
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG
Die Kriterien, die das BVerfG herausgearbeitet hat, sind nach meinem Verständnis sehr konkret. Hat sich jemand mit der Frage beschäftigt, ob diese Kriterien vor allem in den Besoldungsgruppen A 13 in den an den Verfahren nicht beteiligten Ländern eingehalten sind? Mich würde interessieren, was sich hinter den im Urteil erwähnten Zahlen verbirgt und wie sie berechnet werden.
Ich konnte bisher keine entsprechende Analyse im Netz finden.
Der Richterbund von Berlin zieht aus dem Urteil bezüglich Sachsen-Anhalt nur anhand der Differenz der Bruttovergütung einen Erstrecht-Schluss und bezeichnet die Berliner Besoldung als „evident unzureichend“.
http://www.drb-berlin.de/www/index.php?view=article&catid=42:presseerklaerungen&id=123:richterbesoldung-unzureichend-berlin-muss-handeln&format=pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Und weiterhin stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, gegen die eigene Besoldung Widerspruch zu erheben, wenn man diese für zu niedrig hält.
Ich konnte bisher keine entsprechende Analyse im Netz finden.
Der Richterbund von Berlin zieht aus dem Urteil bezüglich Sachsen-Anhalt nur anhand der Differenz der Bruttovergütung einen Erstrecht-Schluss und bezeichnet die Berliner Besoldung als „evident unzureichend“.
http://www.drb-berlin.de/www/index.php?view=article&catid=42:presseerklaerungen&id=123:richterbesoldung-unzureichend-berlin-muss-handeln&format=pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Und weiterhin stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, gegen die eigene Besoldung Widerspruch zu erheben, wenn man diese für zu niedrig hält.