Richterbesoldung vor dem BVerfG

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Pillendreher
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Pillendreher »

Und schon mein Dozent aus dem 6.Semester wusste: "Iudex non calculat". q.e.d. O:)
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Tibor
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Tibor »

Nein, kein Rechenfehler, eher fehlerhafte Rechtsermittlung, immerhin ist die Besoldungshöhe unmittelbar dem Landesrecht zu entnehmen. Also unmittelbar ein Fehler des Berichterstatters und mittelbar ein Fehler im Votum des Mitglieds des 3. Senats anzunehmen. Ich meine inländische Rechtsquellen sollte man nicht aus Sekundärquellen zitieren.
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non-liquet
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von non-liquet »

Spencer hat geschrieben:Wenn Richter rechnen:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 35707.html
Der Artikel ist nun auch nicht frei von Halbheiten. Natürlich kann man einen frisch berufenen britischen Richter nicht mit einem deutschen Gerichtsassessor über einen Kamm scheren. Aber wer tut sowas auch ernsthaft - setzt man realistischer Weise einen R2-besoldeten Richter auf der höchsten Erfahrungsstufe dagegen setzt, tut sich selbst unter dem bayerischen Tarif immer noch eine beachtliche Differenz auf.
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Re: AW: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Thandor79 »

Tibor hat geschrieben:Nein, kein Rechenfehler, eher fehlerhafte Rechtsermittlung, immerhin ist die Besoldungshöhe unmittelbar dem Landesrecht zu entnehmen. Also unmittelbar ein Fehler des Berichterstatters
Der arme WiMi.
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Einwendungsduschgriff
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Re: AW: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Thandor79 hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Nein, kein Rechenfehler, eher fehlerhafte Rechtsermittlung, immerhin ist die Besoldungshöhe unmittelbar dem Landesrecht zu entnehmen. Also unmittelbar ein Fehler des Berichterstatters
Der arme WiMi.
Wieso?
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Roger Fisher
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Roger Fisher »

Da gibts Schelte von den Rotberobten. Passt ja zu Weihnachten
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Re: AW: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Thandor79 »

Roger Fisher hat geschrieben:Da gibts Schelte von den Rotberobten. Passt ja zu Weihnachten
:D Eher Inquisition.
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Junipa1 »

Der FAZ-Artikel ist leider super schlecht recherchiert. Zu mokieren, bei der Richterbesoldung sei vergessen worden, das zusätzliche Urlaubs- und Weihnachtsgeld (????) miteinzurechnen, ist echt ein Witz. Da fühlt man sich schon irgendwie veräppelt. Aber die FAZ kann sich scheinbar auch keine richtigen Journalisten mehr leisten.
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Urteilsverkündung: Di, 05. Mai 2015, 10:00 Uhr

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 5-018.html
Trojan
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Trojan »

Gibt's ein Tip bzgl. des Inhalts?
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Tibor
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Tibor »

Nein, woher?
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Re: AW: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Thandor79 »

Trojan hat geschrieben:Gibt's ein Tip bzgl. des Inhalts?
Einerseits, andererseits, Ergebnis ist aber eine vermittelnde Lösung.
Trojan
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Trojan »

Ich habe vom Flurfunk gehört, dass nix rauskommen soll... :(
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von falsus »

Ohne Angabe, wo sich dieser Flur befindet, ist dein Hinweis nichts wert.
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Tibor
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Tibor »

Ich glaube auch in Karlsruhe kennt man die Worte Beratungsgeheimnis und Verkündung.
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