Richterbesoldung vor dem BVerfG

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Trojan
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Trojan »

Lasst Euch überraschen
Thandor79
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Re: AW: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Thandor79 »

Tibor hat geschrieben:Ich glaube auch in Karlsruhe kennt man die Worte Beratungsgeheimnis und Verkündung.
Naja, ich kann mir schon vorstellen, dass mal jemand in einer öffentlichen Stelle was ausplaudert. Muss ja kein Richter gewesen sein.
Joshua
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Joshua »

Ich kann mir vorstellen, dass gerade die jüngste Diskussion um ein Gesetz zur Zurückschneidung der Kompetenzen des BVerfG hier ungünstig gewirkt hat. Wenn das BVerfG sich jetzt noch mir klaren Untergrenzen in die Besoldungsfragen einmischt, die hochpolitisch oder besser: höchst haushaltsrelevant sind, wird das den Kritikern eines "politischen BVerfG" weiteren Auftrieb geben. Wahrscheinlich wird man sich daher an dieses heiße Eisen nicht mehr rantrauen und einen Rückzieher machen.

Für mich bleibt es dabei, dass die derzeitige Besoldung gerade bei jüngeren Kollegen nicht unabhängigkeitssichernd ist - vom lächerlich machenden Effekt der deutschen Niedrigbesoldung im internationalen Vergleich einmal ganz abgesehen.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Spencer
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Spencer »

Wobei es ja nicht das 1. Mal wäre, dass das BVerfG etwas zum Alimentationsgrundsatz im Allgemeinen und zur Besoldungshöhe im Besonderen sagt, siehe Verfassungswidrigkeit der W-Besoldung. Auch die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sollten überschaubar bleiben bei 20.000 Betroffenen.

Ganz anders sähe es da bei einem Urteil zugunsten der Millionenschar von Beamten aus. Auch hier sind ja einige konkrete Normenkontrollverfahren anhängig. Aber so wie ich die Einlassungen der Robenträger in der mündlichen Verhandlung zur Richterbesoldung einschätze, ließe sich eine Erhöhung für die Richter/Staatsanwälte und eine Nichterhöhung für die Beamten jeweils rechtfertigen ("Ansehen der Berufsgruppe, Vergleich mit freier Wirtschaft, Arbeitsbelastung") :-w
OJ1988
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von OJ1988 »

Joshua hat geschrieben:Ich kann mir vorstellen, dass gerade die jüngste Diskussion um ein Gesetz zur Zurückschneidung der Kompetenzen des BVerfG hier ungünstig gewirkt hat. Wenn das BVerfG sich jetzt noch mir klaren Untergrenzen in die Besoldungsfragen einmischt, die hochpolitisch oder besser: höchst haushaltsrelevant sind, wird das den Kritikern eines "politischen BVerfG" weiteren Auftrieb geben. Wahrscheinlich wird man sich daher an dieses heiße Eisen nicht mehr rantrauen und einen Rückzieher machen.
Erstaunt mich, mit welcher Nonchalance hier Richtern des BVerfG zugetraut wird, diese würden sich bei ihrer Urteilsfassung von derlei Überlegungen leiten lassen.
Trojan
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Trojan »

Ein gesunder Blick für die ploitische Realität hat das BVerfG schön ofter gezeigt. Das muss ja nicht schlimm sein...
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Einwendungsduschgriff
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Joshua hat geschrieben:Ich kann mir vorstellen, dass gerade die jüngste Diskussion um ein Gesetz zur Zurückschneidung der Kompetenzen des BVerfG hier ungünstig gewirkt hat. Wenn das BVerfG sich jetzt noch mir klaren Untergrenzen in die Besoldungsfragen einmischt, die hochpolitisch oder besser: höchst haushaltsrelevant sind, wird das den Kritikern eines "politischen BVerfG" weiteren Auftrieb geben. Wahrscheinlich wird man sich daher an dieses heiße Eisen nicht mehr rantrauen und einen Rückzieher machen.
Ich gehe schwer davon aus, dass das Urteil vorher fertig war. Zudem ist das schon eine recht krude Unterstellung.
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Debitor
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Debitor »

Ich habe ja auf dem Flur gehört, die Richterbesoldung wird den Diäten der Landesparlamente angepasst.

Und der Flur lügt nie... ;) ;)
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Pillendreher
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Pillendreher »

Warte, lass mal meinen Flur fragen.
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Levi
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Levi »

Debitor hat geschrieben:Ich habe ja auf dem Flur gehört, die Richterbesoldung wird den Diäten der Landesparlamente angepasst.
Und der Flur lügt nie... ;) ;)
Dann würden allerdings - außer in Baden-Württemberg und Bayern - die meisten Richter nicht mehr arbeiten gehen, da ihre Einkommen deutlich sinken. - Teilweise (wie hier in Berlin) würden sich die Einkünfte sogar fast halbieren.
falsus
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von falsus »

Mein Flur sagt, dass der bald kommende GDL Tarifvertrag entsprechende Anwendung finden wird.
Thandor79
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Re: AW: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Thandor79 »

falsus hat geschrieben:Mein Flur sagt, dass der bald kommende GDL Tarifvertrag entsprechende Anwendung finden wird.
Aber nur für die nicht verbeamteten Richter.
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Also für alle.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Erste Information:

- Nordrhein-Westfalen (R 1, 2003): verfassungsmäßig
- Sachsen-Anhalt (R 1, 2008-2010): verfassungswidrig
- Rheinland-Pfalz (R 3, ab 2012): verfassungsmäßig

Dazu wohl eine sehr ausführliche Prüfungsvorgabe für das Alimentationsprinzip.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Levi
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Re: AW: Richterbesoldung vor dem BVerfG

Beitrag von Levi »

Levi hat geschrieben:
non-liquet hat geschrieben: Ich persönlich erwarte außer dem erhobenen Zeigefinger nach dem Motto "bis hier her und nicht weiter" nichts von der Entscheidung, schon gar nichts Geldwertes. Und die Gestalten, die - nicht hier, aber in manchen Verbandsgremien - davon träumen, auf dem Weg über Karlsruhe eine allgemeine Richterbesoldung auf R3-Niveau durchzusetzen, sind genau das: Traumtänzer.
Ich denke, die Entscheidung wird irgendwo in der Mitte liegen.

Eine drastische Anhebung der Besoldung, wie sie sich manche Richter- und Beamtenverbände erträumen, wird es in der Tat nicht geben. Schon allein deswegen nicht, weil dem Gericht aus dem politischen Raum mehrfach unmissverständlich signalisiert worden ist, was passiert, wenn es überzieht: dann wird Art. 33 Abs. 5 GG einfach abgeschafft. Die notwendigen Zweidrittelmehrheiten stehen bereits. Die Bundesländer wollen sich höhere Beamtenbesoldungen einfach nicht leisten.

Umgekehrt kann es das BVerfG aber auch nicht mehr beim erhobenen Zeigefinger belassen; den hat es in der Vergangenheit schon zu oft gegeben. Wenn das Gericht hier wieder nur warnt, ist das Alimentationsprinzip gestorben. Dann ist das für alle Dienstherren das Signal, dass man das BVerfG nicht mehr ernst nehmen muss. Die bisherigen Kürzungen waren dann nur Peanuts gegen das, was kommen wird. Bis wieder mal ein Verfahren beim BVerfG verhandelt wird, vergehen zehn Jahre. Genug Zeit für sanktionslose Kürzungsorgien.

Daher ist mein Tipp, dass es zu einem Regelungsauftrag an die Gesetzgeber kommen wird, bestimmte vorsichtige (!) finanzielle Verbesserungen vorzunehmen.
Da lag ich doch mit meiner Prognose wieder mal richtig. :-)

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 5-027.html
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