Problem nach Zuweisung zum LG
Moderator: Verwaltung
Re: Problem nach Zuweisung zum LG
Hallo MarcV,
du scheinst also wirklich entschlossen zu sein, sofort etwas an der Situation zu ändern. Es kommt natürlich sehr auf den Präsidenten oder die Präsidentin an. Ich kann mir grundsätzlich nicht vorstellen, dass einem der Kopf abgerissen wird, wenn man mal Unmut zeigt, insbesondere dann, wenn man gravierende Gründe hat. Diese sehe ich nach deinen bisherigen Schilderungen hier allerdings nicht - aber du hast ja auch nicht allzu viel erzählt, vielleicht ist da ja noch mehr im Busch. Aber ich kenne persönlich niemanden, der StVK wirklich gerne macht und darin seine Berufung sieht. Deswegen auf eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans hinwirken zu wollen, kommt wahrscheinlich nicht besonders gut an. Ich weiß jetzt nicht, was du mit deinen anderen 50% machst, wahrscheinlich doch Einzelrichtersachen in einer Zivilkammer, oder? Vielleicht kannst du da ja mal darauf hinwirken, mehr Kammersachen zu machen. Das lässt sich sicher gut mit dem Argument vertreten, dass du gerne von dem erfahrenen Vorsitzenden lernen möchtest. Der fühlt sich dann auch gleich geschmeichelt und ist dir wohlgesonnen.
Wenn es jetzt für dich nur die Varianten gibt: sofort auf eine andere Stelle oder Jobaufgabe, dann kannst du ja einfach mal nachfragen. Wenn es klappt, gut, wenn nicht, auch nicht schlimm, weil du dann ja weg bist. Aber lass dir gesagt sein, du hast mit 50% StVK wirklich keinen Glücksgriff gemacht. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass du es bei der nächsten Station besser treffen wirst. Denk doch mal darüber nach, ob du nicht einfach noch ein paar Monate in den sauren Apfel beißen und durchhalten möchtest, um danach mal die attraktiveren Richterjobs kennen zu lernen. Du kannst ja nebenbei deutlich deine Interessen kund tun. Bei uns wurde auch regelmäßig von oben mal nachgefragt, was man denn gerne machen würde. Wenn das bei euch nicht so ist, musst du nach Gelegenheiten dafür suchen. Ich gehe schon davon aus, dass bei der Einteilung der Proberichter grundsätzlich auch auf die speziellen Interessen des einzelnen Rücksicht genommen wird.
du scheinst also wirklich entschlossen zu sein, sofort etwas an der Situation zu ändern. Es kommt natürlich sehr auf den Präsidenten oder die Präsidentin an. Ich kann mir grundsätzlich nicht vorstellen, dass einem der Kopf abgerissen wird, wenn man mal Unmut zeigt, insbesondere dann, wenn man gravierende Gründe hat. Diese sehe ich nach deinen bisherigen Schilderungen hier allerdings nicht - aber du hast ja auch nicht allzu viel erzählt, vielleicht ist da ja noch mehr im Busch. Aber ich kenne persönlich niemanden, der StVK wirklich gerne macht und darin seine Berufung sieht. Deswegen auf eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans hinwirken zu wollen, kommt wahrscheinlich nicht besonders gut an. Ich weiß jetzt nicht, was du mit deinen anderen 50% machst, wahrscheinlich doch Einzelrichtersachen in einer Zivilkammer, oder? Vielleicht kannst du da ja mal darauf hinwirken, mehr Kammersachen zu machen. Das lässt sich sicher gut mit dem Argument vertreten, dass du gerne von dem erfahrenen Vorsitzenden lernen möchtest. Der fühlt sich dann auch gleich geschmeichelt und ist dir wohlgesonnen.
Wenn es jetzt für dich nur die Varianten gibt: sofort auf eine andere Stelle oder Jobaufgabe, dann kannst du ja einfach mal nachfragen. Wenn es klappt, gut, wenn nicht, auch nicht schlimm, weil du dann ja weg bist. Aber lass dir gesagt sein, du hast mit 50% StVK wirklich keinen Glücksgriff gemacht. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass du es bei der nächsten Station besser treffen wirst. Denk doch mal darüber nach, ob du nicht einfach noch ein paar Monate in den sauren Apfel beißen und durchhalten möchtest, um danach mal die attraktiveren Richterjobs kennen zu lernen. Du kannst ja nebenbei deutlich deine Interessen kund tun. Bei uns wurde auch regelmäßig von oben mal nachgefragt, was man denn gerne machen würde. Wenn das bei euch nicht so ist, musst du nach Gelegenheiten dafür suchen. Ich gehe schon davon aus, dass bei der Einteilung der Proberichter grundsätzlich auch auf die speziellen Interessen des einzelnen Rücksicht genommen wird.
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Re: Problem nach Zuweisung zum LG
Du bist mit Sicherheit einfach nur entscheidungsschwach. Ein pathologischer Fall. Leute wie du haben in der Justiz nichts zu suchen.
Diese und andere Statements dürftest du - wenn auch minder deutlich - zu hören bekommen. Vergiss sie am besten. Denn das Problem, dass die Arbeit in Strafvollstreckungskammern aufreibt, ist weit verbreitet. Es liegt an dem Zwang, in einer Verfahrensstruktur und auf einer Tatsachengrundlage entscheiden zu müssen, die Entscheidungen dieser Tragweite (insbesondere bei der Reststrafenaussetzung) eigentlich nicht zulassen. Darüber ist bereits viel geschrieben worden, doch geändert hat sich nichts.
Diese und andere Statements dürftest du - wenn auch minder deutlich - zu hören bekommen. Vergiss sie am besten. Denn das Problem, dass die Arbeit in Strafvollstreckungskammern aufreibt, ist weit verbreitet. Es liegt an dem Zwang, in einer Verfahrensstruktur und auf einer Tatsachengrundlage entscheiden zu müssen, die Entscheidungen dieser Tragweite (insbesondere bei der Reststrafenaussetzung) eigentlich nicht zulassen. Darüber ist bereits viel geschrieben worden, doch geändert hat sich nichts.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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Re: Problem nach Zuweisung zum LG
Kannst du deine Kritik substantiieren oder einen entsprechenden Aufsatz zitieren?Joshua hat geschrieben:Es liegt an dem Zwang, in einer Verfahrensstruktur und auf einer Tatsachengrundlage entscheiden zu müssen, die Entscheidungen dieser Tragweite (insbesondere bei der Reststrafenaussetzung) eigentlich nicht zulassen. Darüber ist bereits viel geschrieben worden, doch geändert hat sich nichts.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
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Re: Problem nach Zuweisung zum LG
Die Tatsachengrundlage ist in Strafvollstreckungssachen eigentlich recht gut, jedenfalls nicht schlechter als im Hauptverfahren.
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Re: Problem nach Zuweisung zum LG
Es gibt zwar besondere Probleme der Bearbeitung von Strafvollstreckungssachen kurz nach dem Einstieg in die Justiz - insbesondere ist es einigermaßen misslich, überhaupt die ersten Gehversuche in der Justiz im Hinblick auf Aktenbearbeitung/-führung, Verfügungstechnik, Zuständigkeiten und Ansprechpartner, Selbstorganisation usw. usf. in einem Bereich mit vielen Eingängen zu haben, der zudem auch noch - wegen der potentiell freiheitsgewährenden oder -entziehenden Wirkung der eigenen Entscheidung - gerade am Anfang für schlaflose Nächte sorgen kann.
Aber die fehlende Möglichkeit zu einer vertieften Bearbeitung - positiv: Entschlussfreude - ist nun tatsächlich kein besonderes Merkmal der StVK, sondern in vielen Justizbereichen schlicht erforderlich. Das ist dann das vielgerühmte "gute Judiz", also die Kombination aus Wissen, Entschlusskraft und Souveränität im Umgang mit gleichwohl vorkommenden, systemimmanenten falschen Entscheidungen. Wenn es dem TE also gerade auf die vertiefte Bearbeitung ankommt, ist eine wissenschaftliche Karriere evtl. tatsächlich sinnvoller.
Aber die fehlende Möglichkeit zu einer vertieften Bearbeitung - positiv: Entschlussfreude - ist nun tatsächlich kein besonderes Merkmal der StVK, sondern in vielen Justizbereichen schlicht erforderlich. Das ist dann das vielgerühmte "gute Judiz", also die Kombination aus Wissen, Entschlusskraft und Souveränität im Umgang mit gleichwohl vorkommenden, systemimmanenten falschen Entscheidungen. Wenn es dem TE also gerade auf die vertiefte Bearbeitung ankommt, ist eine wissenschaftliche Karriere evtl. tatsächlich sinnvoller.
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Re: Problem nach Zuweisung zum LG
Servus. Ich war in einer ähnlichen Situation; bin dann ans VG gewechselt und bin überglücklich. Viel hängt vom Präsidium ab. Im Übrigen wirst du als junger Proberichter mit Ändeurngswünschen kein Gehör finden bzw. eher unangenehm auffallen. Mit Blick auf die anstehenden Probezeitbeurteilungen würde ich dir das auch nicht empfehlen.
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Re: Problem nach Zuweisung zum LG
Sorry, aber ich sehe die Gefahr, dass ein Präsidialrichter dich auslachen würde, wenn du diese "Gründe" vorträgst. Selbst ein Richter mit Planstelle kann oft nicht das machen, was er möchte und sowas weiß man vorher. Selbst wenn man in seinem Lieblingsrechtsgebiet ist, kann das Dezernat so abgesoffen sein, dass man nicht so sorgfältig arbeiten kann, wie man es gerne möchte.
Re: Problem nach Zuweisung zum LG
Ach, weißt du, wenn man immer nur danach geht, wer einen an welcher Stelle "auslachen" könnte, wird man nie adäquat seine Interessen wahrnehmen können. Mich überrascht immer wieder, wenn Juristen für einen solchen Konformismus plädieren.Schoenfelderin hat geschrieben: Sorry, aber ich sehe die Gefahr, dass ein Präsidialrichter dich auslachen würde, wenn du diese "Gründe" vorträgst. Selbst ein Richter mit Planstelle kann oft nicht das machen, was er möchte und sowas weiß man vorher. Selbst wenn man in seinem Lieblingsrechtsgebiet ist, kann das Dezernat so abgesoffen sein, dass man nicht so sorgfältig arbeiten kann, wie man es gerne möchte.
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Re: Problem nach Zuweisung zum LG
Zustimmung. Durch derartige Erwägungen würde ich mich zumindest nicht davon abbringen lassen, einen Wunsch nach Veränderung vorzubringen. Und es lassen sich ja "objektive" Gründe für einen baldigen Wechsel vortragen. Ob es bei den konkreten Vorgesetzten Sinn macht, wirst Du nur selbst beurteilen können.MarcV hat geschrieben: Ach, weißt du, wenn man immer nur danach geht, wer einen an welcher Stelle "auslachen" könnte, wird man nie adäquat seine Interessen wahrnehmen können. Mich überrascht immer wieder, wenn Juristen für einen solchen Konformismus plädieren.
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Re: Problem nach Zuweisung zum LG
Außerdem hängt es auch vom jeweiligen Präsidium ab. Bei uns wird es gerne gesehen, wenn gerade die Proberichter anzeigen, etwas anderes machen zu wollen, um in andere Rechtsgebiete zu schnuppern. Ich habe eineinhalb Jahre auf dem selben Dezernat gesessen, dann wurde ein anderes Dezernat frei, ich habe dem Präsidium mein Interesse angezeigt und schon mache ich was anderes.
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Re: Problem nach Zuweisung zum LG
Trauriger Zustand, wenn Proberichter in die Strafvollstreckungskammer müssen... Völlig insadäquat unter Gesichtspunkten der Weiterentwicklung. Und wollte man in diesen Kammern nicht Experten mit kriminologischem Sachverstand bündeln?
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Re: Problem nach Zuweisung zum LG
Was genau meinst Du mit "Gesichtspunkten der Weiterentwicklung"?
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Re: Problem nach Zuweisung zum LG
Naja, es droht die Gefahr, dass der Proberichter dann kriminologischen Sachverstand in seiner Person bündelt.
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Re: Problem nach Zuweisung zum LG
Grundsätzlich sollte es so sein, dass man Präferenzen anzeigen kann. Schließlich werden in der Zeit als Proberichter auch Weichen gestellt. Wenn man nur oder vor allem ein Rechtsgebiet machen muss, das man nicht mag, hat man bei bzw. nach der Verplanung wenig gute Argumente, das eigentliche Wunschrechtsgebiet zu machen.11 Freunde hat geschrieben:Außerdem hängt es auch vom jeweiligen Präsidium ab. Bei uns wird es gerne gesehen, wenn gerade die Proberichter anzeigen, etwas anderes machen zu wollen, um in andere Rechtsgebiete zu schnuppern. Ich habe eineinhalb Jahre auf dem selben Dezernat gesessen, dann wurde ein anderes Dezernat frei, ich habe dem Präsidium mein Interesse angezeigt und schon mache ich was anderes.
Mir hat ein Richter unseres OLG gesagt, dass es eigentlich selbstverständlich sein sollte, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf die eher straf- oder zivilrechtlichen Präferenzen der Proberichter Rücksicht zu nehmen. Das wird oft auch so gehandhabt, bei einzelnen Gerichten (so auch in meinem Fall) aber leider nicht. Letztlich ist das Ressourcenvergeudung, wenn man junge Richter gegen ihre Talente und Präferenzen einsetzt.
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Re: Problem nach Zuweisung zum LG
Mal ganz ehrlich:
Du bist ein Anfänger. Es dürfte vollkommen klar sein, dass Du nicht mit der Tätigkeit eines Vorsitzenden Richters einer Kammer einsteigst. Wenn Du nicht in der Lage bist, zu akzeptieren, dass es in der Justiz - insbesondere am Anfang - kein Wunschkonzert ist, dann hör doch auf. Andere, die sich vergeblich in der Justiz bewerben - hätten gerne Deine Probleme!
Ich finde es einfach unglaublich, wie manche Berufsanfänger immer nur fordern können.
Im Übrigen: Einzelrichtersachen in der Strafvollstreckungskammer habe ich auch schon gemacht. Es ist richtig, dass das mehr Masse ist und man die meisten Akten dadurch wegkriegt, indem man eine Frist reinschreibt. Hin und wieder gibt es aber auch mal was zum Nachdenken. Außerdem lernt man dort durchaus etwas!
Du bist ein Anfänger. Es dürfte vollkommen klar sein, dass Du nicht mit der Tätigkeit eines Vorsitzenden Richters einer Kammer einsteigst. Wenn Du nicht in der Lage bist, zu akzeptieren, dass es in der Justiz - insbesondere am Anfang - kein Wunschkonzert ist, dann hör doch auf. Andere, die sich vergeblich in der Justiz bewerben - hätten gerne Deine Probleme!
Ich finde es einfach unglaublich, wie manche Berufsanfänger immer nur fordern können.
Im Übrigen: Einzelrichtersachen in der Strafvollstreckungskammer habe ich auch schon gemacht. Es ist richtig, dass das mehr Masse ist und man die meisten Akten dadurch wegkriegt, indem man eine Frist reinschreibt. Hin und wieder gibt es aber auch mal was zum Nachdenken. Außerdem lernt man dort durchaus etwas!