Liebe Forumsmitglieder,
weiß jemand, ob in NRW die Möglichkeit für Proberichter besteht, die Gerichtsbarkeit zu wechseln?
In anderen Bundesländern ist das mWn sogar üblich bzw verpflichtend, aber die Situation dort ist ja auch eine andere, da Einstellungsbehörde dort unmittelbar das JM ist und nicht - wie in NRW - die jeweiligen Obergerichte. Aber wie ist das in NRW?
Im Hinblick auf Lebenszeitrichter kommt ein solcher Wechsel - wenn er auch, so glaube ich, nicht unbedingt üblich ist - durchaus vor.
Lieben Gruß,
P_RI
Proberichter NRW - Wechsel der Gerichtsbarkeit?
Moderator: Verwaltung