Richtereinstellung und Stationsnoten

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Richtereinstellung und Stationsnoten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich möchte mich gerne in der Justiz bewerben, am besten im Südwesten (BW, Hessen oder Rheinland Pfalz). Habe auch zwei knappe VB, insofern scheine ich die Voraussetzungen zu erfüllen.

Allerdings habe ich ein sehr schlechtes Zeugnis aus meiner Strafstation im Ref (7 Punkte), ein anderes Zeugnis, nichtstaatliche Stelle, ist auch eher mies. Daher wollte ich einmal in die Runde fragen, ob jemand konkrete Erfahrungen hat inwieweit die Stationsnoten beim Bewerbungsprozess für eine Richterstelle von Bedeutung sind. Soweit ich es sehe scheinen die Noten schon relevanter zu sein als bspw. bei der Bewerbung in der freien Wirtschaft.

Vielleicht ist ja jemand trotz schlechter Stationsnoten eingestellt worden bzw. gerade aus diesem Grund abgelehnt worden oder hat sonst irgendwelche Erfahrungen, die er teilen kann.

Danke im Voraus
Parabellum
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Re: Richtereinstellung und Stationsnoten

Beitrag von Parabellum »

Und wenn es so jemanden gäbe, würdest Du Dich für die Justiz nicht bewerben?
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julée
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Re: Richtereinstellung und Stationsnoten

Beitrag von julée »

Parabellum hat geschrieben:Und wenn es so jemanden gäbe, würdest Du Dich für die Justiz nicht bewerben?
Die Frage umfasst auch positive Berichte ;)


Es dürfte aber gelten: Versuch macht klug.
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Tibor
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Re: Richtereinstellung und Stationsnoten

Beitrag von Tibor »

Die Stationsnote dürfte nur entscheidend sein, wenn sonst gleiche Eignung vorliegt; vulgo identische Punkte im 2. Examen. Den Rest interessiert wohl kaum.
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Gelöschter Nutzer

Re: Richtereinstellung und Stationsnoten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Evtl. würde ich mich tatsächlich erst einmal nicht bewerben und ein, zwei Jahre Berufserfahrung sammeln, da dies wohl auch gerne gesehen ist und insoweit den malus aus den Stationen ausgleichen könnte. Habe nämlich gehört, dass, wenn man einmal abgelehnt wurde, man sich nicht erneut bewerben kann. Ergo sollte man, wenn man sich bewirbt, bestmöglich ausgestattet/qualifiziert dort auftreten.

Daher wäre ich über Erfahrungsberichte dankbar.
Trojan
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Re: Richtereinstellung und Stationsnoten

Beitrag von Trojan »

Nach dem was ich gehört habe, werden die Zeugnisse schon zur Kenntnis genommen.
Es kommt aber auf das Gesamtbild und den (textlichen) Inhalt des Zeugnisses an. Wenn Du das vernünftig erläutern kannst, hätte ich keine Bedenken bzgl. eines Versuchs.
spalter
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Re: Richtereinstellung und Stationsnoten

Beitrag von spalter »

Ich kann aus meinem nächsten Umfeld jedenfalls sagen, dass ein durchwachsen StA-Zeugnis Der Einstellungen in die ordentliche Gerichtsbarkeit (NRW) nicht entgegenstand.
Gelöschter Nutzer

Re: Richtereinstellung und Stationsnoten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe gerade gesehen, dass in HH und Berlin überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst als Einstellungsvoraussetzung gefordert werden.

Hat jemand eine Ahnung was das bedeutet? Jedes Zeugnis besser als 9, besser als 11, im Schnitt besser als 9/10?
Joshua
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Re: Richtereinstellung und Stationsnoten

Beitrag von Joshua »

Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Jeder wird sich mit dieser Frage anhand der eigenen Biographie auseinandersetzen. Wer selbst in den Stationen hart gearbeitet und alles gegeben hat (und dabei vielleicht auch etwas weniger Examensvorbereitungszeit hatte, mit entsprechenden Abstrichen bei der Note...), wird es einem Bewerber kaum verzeihen, wenn dieser sich in den Stationen mit (unterem) Mittelmaß begnügt hat; im schlechtesten Fall wird er nicht (nur) mangelnden Stationsfleiß, sondern vielleicht auch fehlendes praktisches Interesse und/oder Talent unterstellen. Wer selbst nur auf die Examina geachtet und die Stationen locker genommen hat, wird es auch einem Bewerber eher nachsehen, wenn die Noten nicht gut sind.

Der Grundsatz dürfte eher sein, dass man sich die Stationsnoten und insbesondere die dazugehörigen Texte schin genau anguckt; der Bewerber kann zwar vieles im Auswahlgespräch korrigieren, startet dann aber ggf. mit einem Malus - oder: Punkterückstand - gegenüber den anderen Bewerbern.

Dennoch Kopf hoch: Es gibt so viele subtile Kleinigkeit von Harmonie über Tagesform bis hin zu biographischen Mängeln verschiedenster Färbung, die zum Aus in der Bewerbung führen können, so dass es eigentlich kaum je Sicherheit gibt. Daher schlicht und einfach eine gute Erklärung für die Noten zurechtlegen und probieren!

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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