Hallo,
ich hab zwei kurze Fragen an die Staatsanwälte in NRW:
1. Weiß jemand, ob in NRW bei einem Wechsel zur Staatsanwaltschaft Vorerfahrungszeiten als Rechtsanwalt bei der Stufenfestsetzung (vollständig) angerechnet werden?
2. Ist es in NRW nach der Probezeit (und dem bekannten 12-monatigen Laufbahnwechsel während der Probezeit) möglich, dauerhaft in die ordentliche Gerichtsbarkeit zu wechseln? Hat jemand Erfahrung mit der Durchlässigkeit?
Danke und beste Grüße
Farin
StA NRW - 1. Anrechnung Vorerfahrung 2. Laufbahnwechel
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