Was bleibt denn nun übrig?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Was bleibt denn nun übrig?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

Zunächst mal frohe Ostern!
Nach langen Jahren des Mitlesens während Studium und Ref habe ich nun auch eine konkrete Frage.
Es geht um den Vergleich Gehalt bei einer Kanzlei und Beamtenbezüge. Aufgrund der Sozialversicherungsfreiheit des Beamtengehalts sieht das Netto (R1/A13) gegenüber dem Netto bei einer mittelständischen Kanzlei sehr verlockend aus. Allerdings geht ja noch die private KV Weg, was so zwischen 200 und 250 € liegen dürfte. Macht immer noch ein ordentliches Plus in meinem Vergleichsfall (es sind bei der Kanzlei etwa 2000 netto). Was geht bei den Beamtenbezügen noch weg? Ich habe mal was von Haftpflichtversicherung für Staatsanwälte gehört. Gibt es sonst noch Abzüge, die man beim Vergleich berücksichtigen muss?
Ich bin im Übrigen ledig und kinderlos. Liege ich mit der PKV ungefähr richtig?

vielen Dank für Eure Einschätzung!
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Was bleibt denn nun übrig?

Beitrag von Tibor »

Vielleicht geht noch der Richterverbands-Beitrag ab. Da sind auch paar Versicherungen inkludiert.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5291
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Was bleibt denn nun übrig?

Beitrag von thh »

Juristin83 hat geschrieben:Allerdings geht ja noch die private KV Weg, was so zwischen 200 und 250 € liegen dürfte.
Großenordnungsmäßig, je nach Versicherung und ggf. (aber gedeckelten) Risikozuschlägen, passt das, kann aber auch 300,- - 350,- € sein.

Die PKV deckt dabei die 50% ab, die die Beihilfe nicht erstattet. Hinsichtlich der Beihilfe ist zu berücksichtigen, dass in der Regel nach Besoldungsgruppen gestaffelte sog. "Kostendämpfungspauschalen" von der Erstattung abgezogen werden (üblicherweise > 100,- € pro Jahr) und teilweise für Wahlarztbehandlung pp. monatliche Zuschläge im Bereich von 20-30,- € zu zahlen sind; ansonsten übernimmt die Beihilfe das nicht, ein einmal getroffener Verzicht kann nie revidiert werden (neben allem anderen eine Kostenfalle, weil bei "Privatpatienten" nicht selten routinemäßig eine Wahlleistungsvereinbarung vorgelegt und dann oft vom Patienten auch unterschrieben wird, die dann nicht erstattungsfähig ist).
Juristin83 hat geschrieben:Was geht bei den Beamtenbezügen noch weg? Ich habe mal was von Haftpflichtversicherung für Staatsanwälte gehört. Gibt es sonst noch Abzüge, die man beim Vergleich berücksichtigen muss?
Der Sinn von Haftpflichtversicherungen für Beamte (und Richter) ist angesichts der Staatshaftungsvorschriften oft fraglich.

Berücksichtigen sollte man, ob die Kanzlei Urlaubs- und Weihnachtsgeld zahlt oder nicht und wie das jeweilige Land das hält; teilweise gibt's da nichts mehr, teilweise sind die Zahlungen in die Besoldung inkludiert worden, die deshalb höher ist. Das kann immerhin bis zu einem Monatsgehalt Unterschied machen.

Manche Bundesländer senken die Besoldung von Berufsanfängern im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst wie auch bei Beamten in den ersten Tätigkeitsjahren um knapp 5 oder knapp 10% ab.

Die Entwicklung der Besoldung über die Jahre lässt sich aus den jeweiligen Besoldungstabellen ablesen; dabei sollte man realistischerweise damit rechnen, dass mit einer Beförderung über R2 oder A15/A16 hinaus im Regelfall nicht zu rechnen sein wird. Dem sollte man im Hinblick auf das Lebenseinkommen die typische Gehaltsentwicklung anderswo gegenüberstellen.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5291
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Was bleibt denn nun übrig?

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:Vielleicht geht noch der Richterverbands-Beitrag ab. Da sind auch paar Versicherungen inkludiert.
Naja, als Anwalt ist man dafür vielleicht im Anwaltsverein ... Das ist beides ja eher Geschmackssache und keine "Pflichtausgabe".
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Antworten