Negative Folgen durch Anforderung der Personalakte?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Trojan
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Negative Folgen durch Anforderung der Personalakte?

Beitrag von Trojan »

Hallo liebes Forum,

ich erwäge derzeit mich als (Nur-)Notar zu bewerben. Derzeit bin ich als Richter im Justizdienst.
Die Notarkammer teilte mir mit, dass sie im Falle einer Bewerbung und meiner Zustimmung meine Personalakte anfordern würde. Die Zustimmung dürfte selbstverständlich sein, wenn eine Bewerbung nicht ungewöhnlich sein soll.

Jetzt frage ich mich, ob dies, sollte ich bei der Justiz bleiben, von dem Ministerium negativ berücksichtigt, bzw. bei zukünftigen Entscheidungen in die Abwägung eingestellt wird. Habt Ihr da Ideen oder Anregungen?

Danke!
Joshua
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Re: Negative Folgen durch Anforderung der Personalakte?

Beitrag von Joshua »

Es dürfte sehr von den handelnden Personen abhängen. Der eine mag es völlig in Ordnung finden, wenn ein junger Richter zwischenzeitlich mit einer Notarstelle liebäugelt; der andere mag das für einen Wankelmut halten, der einem Richter nicht gut zu Gesicht steht.

Ich verrate dir, dass ich eine ähnlich Konfliktsituation für mich "konservativ" aufgelöst habe: Ich hatte mich damals zeitweise parallel auf Notar- und Richterstellen beworben, da ich mir - ähnlich wie du - beides sehr gut vorstellen konnte. Um dann aber ein klares Bekenntnis zur Justiz zu haben, habe ich die Notarbewerbungen zurückgezogen. Grund: Auch im Rahmen meiner Notarbewerbung wäre meine Referendarpersonalakte angefordert worden.

Wenn du eher objektive Argumente möchtest: Der Notar nimmt in vielen Bezügen Funktionen wahr, die denen eines Richters ähnlich sind. Er muss bei Erbverträgen, bei Erklärungen im Kindschaftsrecht oder bei Gesellschaftsgründungen ganz im Sinne der Unparteilichkeit und Neutralität des Notaramtes handeln und daher die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen berücksichtigen - ähnlich einem Richter. Gewissermaßen ist der Notar das vorsorgend-gestalterische neutrale Amt, der Richter das nachsorgend-rechtsprechende. Vergegenwärtigt man sich diese Schnittmengen, ist es - objektiv betrachtet - keine Absage an die Justiz, wenn man sich für das Notaramt begeistert.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
Thandor79
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Re: AW: Negative Folgen durch Anforderung der Personalakte?

Beitrag von Thandor79 »

Heikel. Ich würde es lassen. Auch wenn es objektiv wahrscheinlich von der Personalabteilung gar nicht kommuniziert werden dürfte, oder?
Trojan
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Re: Negative Folgen durch Anforderung der Personalakte?

Beitrag von Trojan »

Objektiv dürfte das definitv nicht kommuniziert werden.
Gibt es jemand mit Erfahrung mit einer solchen (ähnlichen) Situation?
Gelöschter Nutzer

Re: Negative Folgen durch Anforderung der Personalakte?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

also ich habe mich auf eine Richterstelle beworben in einem BL, das nach eigener Auskunft erst nach einer konkreten Zusage die Akte kommen lässt. Ich habe aber auch in anderen BL Bewerbungen für die Justiz laufen und weiß nicht, wie es dort gehandhabt wird. Da ich aber auch davon ausgehe, dass die Personaler nur mal die Daten überprüfen wollen, könnte ich mir vorstellen, dass die Persoakten immer ganz zum Schluß angefordert werden. Denke, dass das sonst auch zu umständlich ist. Einen Nachteil dürfte man dabei nicht haben, denn das sollte ja eigentlich vertraulich gehandhabt werden. Gerade im öffentlichen Dienst sind die Personalabteilungen ja recht groß und unpersönlich.
Gelöschter Nutzer

Re: Negative Folgen durch Anforderung der Personalakte?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bin in einer vergleichbaren Situatuion. Mir hat der freundliche Herr Referent telefonisch zugesagt, dass eine Anfoderung der Akte erst erfolgt, wenn "ich ihr Mann bin". Das sollte ich so auch nochmal unter Bezugnahme auf das Telefonat auf dem Anschreiben vermerken. Ich vertrau dem Laden jetzt einfach mal..

Insofern kann ich nur empfehlen, offen das Gespräch zu suchen. Sowohl im Ministerium als auch bei der Notarkammer hatten sie eine gute Portion Verständnis für meine Situation, wenn ich das so sagen darf.

Wenn das funktioniert, ist man ja in einer recht komfortablen Situation, gell?
Nietnagel
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Re: Negative Folgen durch Anforderung der Personalakte?

Beitrag von Nietnagel »

Anrufen - abklären und in der Bewerbung darauf konkret hinweisen, dass es vertraulich behandelt wird, bis klar ist, ob sie Dich wollen.
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