Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.
Tibor hat geschrieben:Man bricht sich keinen ab, wenn man schreibt, dass man auf den Schriftsatz nichts zu erwidern hat.
Aber was soll dann der Mandant denken? Vieles ist eben Mandantenpflege.
Und wenn ein Mandant seinen Bekannten dann erzählt, dass sein teuer Anwalt sogar zu faul war, auf einen Schriftsatz zu antworten und man wohl nur noch durch Glück die Sache am Ende gerade noch gewonnen habe ... Kann sich sich heute fast keiner mehr leisten.
Also wird die Logorrhö gepflegt. Bin kein Anwalt, aber das verstehe ich total.
Tanja110 hat geschrieben:Können wir vielleicht nochmal den anderen Punkt besprechen: Umfang von Schriftsätzen/Dauer eines Redebeitrags.
Er betrifft eher den Zivilprozess. Insbesondere von Großkanzleien erhält man am Landgericht häufig Schriftsätze, die man hätte deutlich kürzer fassen können. Das mag wiederum mit den dort üblichen Stundenhonoraren zusammenhängen und vermutlich damit, dass man den Mandanten beeindrucken will.
Neben dem Beeindrucken des Mandanten (und einer Stundensatzabrechnung die eher der Zahl der Seiten entspricht als der Zeit für die Auswahl des richtigen Textbausteins?), tritt ein weiterer Nebeneffekt auf: Der Anwalt auf der Gegenseite muss wesentlich unwirtschaftlicher arbeiten, da er sich ebenfalls durch die Bleiwüste kämpfen muss, aber regelmäßig nur die RVG-Flatrate abrechnen kann.
"Das korrekte Abschreiben von Diktaten, bei denen schnell und undeutlich gesprochen wird, gehört nicht zu den von einer Anwaltsgehilfin zu erwartenden Leistungen. "
GuBis hat geschrieben:....tritt ein weiterer Nebeneffekt auf: Der Anwalt auf der Gegenseite muss wesentlich unwirtschaftlicher arbeiten, da er sich ebenfalls durch die Bleiwüste kämpfen muss, aber regelmäßig nur die RVG-Flatrate abrechnen kann.
...was ja möglicherweise die Vergleichsbereitschaft auf der Gegenseite auch erhöhen kann.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke."OJ1988
spotlessmind hat geschrieben:Naja, wobeis die GK vs. RVG-Anwalt Situation ja jetzt auch nicht so oft gibt. Kenne ich jetzt primär von Abmahn-Sachen vllt.
Also hier kommt die Konstellation GK vs. kleine spezielle Einheit (aber nicht RVG) sehr oft vor. Und auch wenn nicht auf RVG Basis abgerechnet wird, wäre eine 1:1 Reaktion auf die Schriftsätze für den Mandanten unwirtschaftlich. Da geht die Taktik der Gegenseite oft spätestens in der zweiten Instanz auf.
"Ich bin ein Freund der privaten Passivitäten, bin also ein fauler Mensch, der versucht seine Intelligenz einzusetzen, um weiterhin faul zu bleiben zu können." (Benno Heussen)
spotlessmind hat geschrieben:Naja, wobeis die GK vs. RVG-Anwalt Situation ja jetzt auch nicht so oft gibt. Kenne ich jetzt primär von Abmahn-Sachen vllt.
Ist hier in Prozessen eine Standardkonstellation.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke."OJ1988
Tibor hat geschrieben:Böser Immobilien-Investor gg kleine Baufirma aus Bulgarien?
Schon mangels hinreichender bulgarischer Sprachkenntnisse vertrete ich keine bulgarischen Baufirmen.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke."OJ1988
Das hat bei Dir irgendwie so einen negativen Unterton....
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke."OJ1988
Pah, jetzt wird einem schon Tierliebe zum Vorwurf gemacht.
Tanja110 hat geschrieben:Insbesondere von Großkanzleien erhält man am Landgericht häufig Schriftsätze, die man hätte deutlich kürzer fassen können. Das mag wiederum mit den dort üblichen Stundenhonoraren zusammenhängen und vermutlich damit, dass man den Mandanten beeindrucken will.
Die Vermutung, unangemessen lange Schriftsätze basierten auf einem Stundenhonorar, ist nach meiner Erfahrung falsch. Denn es erfordert deutlich weniger Aufwand und Zeit, einen langen Schriftsatz von 30 Seiten zu diktieren als mit richtiger Schwerpunktsetzung, Verknappung auf das Wesentliche und sprachlicher Straffung den Schriftsatz auf 15 Seiten zu kürzen.
Aber die Abrechnung mehrerer Stunden dürfte bei einem 30-seitigen Schriftsatz dem Mandanten doch einfacher zu vermitteln sein, als wenn nach eingehender Prüfung und gründlicher Überarbeitung nur 10 Seiten rausgeschickt werden, oder?
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Insbesondere wenn -angeblich- so Faustformeln wie: "Pro 2 Seiten 30 min. abrechenbar" kursieren... (zzgl. Vorbesprechung, Entwurfsbesprechung und Überarbeitung).
Aber es gibt auch Ausnahmen: Einer meiner Partner in der Kanzlei hat immer gepredigt: "Ein guter Schriftsatz hat nicht mehr als 7 Seiten"
Lässt sich nicht immer durchhalten, aber in der Essenz ist etwas Wahres dran. Ob nun 7 Seiten oder auch mal 9: Wenn man will und Überflüssiges u. Wiederholungen weglässt hat man meisst einen prägnanteren, besser lesbaren Schriftsatz als die Romane die sonst gerne mal kursieren.
Tanja110 hat geschrieben:Können wir vielleicht nochmal den anderen Punkt besprechen: Umfang von Schriftsätzen/Dauer eines Redebeitrags.
Er betrifft eher den Zivilprozess. Insbesondere von Großkanzleien erhält man am Landgericht häufig Schriftsätze, die man hätte deutlich kürzer fassen können. Das mag wiederum mit den dort üblichen Stundenhonoraren zusammenhängen und vermutlich damit, dass man den Mandanten beeindrucken will. Anscheinend vergisst der Ersteller dann aber eines: Je mehr man schreibt, umso größer die Gefahr, dass der Richter ein eventuell gutes Argument überliest. Und ich denke, am meisten beeindruckt man doch den Mandant, wenn man für ihn den Prozess gewinnt. 30 Seiten pro Schriftsatz sind meiner Meinung nach hierfür in fast allen Fällen völlig ausreichend.
Zu kurz ist auch nichts, kommt aber natürlich auf den Fall an. Es besteht dann die Gefahr, dass
a) etwas übersehen wurde
b) der Mandant unzufrieden ist.
Letzteres ist oft entscheidend für die Mandantenpflege, auch wenn man das als Richter kaum nachvollziehen kann. Ich formuliere es mal so: Oftmals merkt man den Schriftsätzen an, ob der Anwalt hinter dem Vortrag steht oder nicht. Ich finde, das darf man zugestehen, weil es schlicht der Mandatsarbeit geschuldet ist.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."