Was Richter sich von Anwälten wünschen

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Gelöschter Nutzer

Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich würde mich freuen, wenn wir dieses Thema einmal ausdiskutieren könnten. Ich glaube, dass sowohl Richter als auch Anwälte hiervon profitieren können.

Ich wünsche mir von Anwälten vor allem eins: Höflichkeit. Wer meint, Rechte "prozessordnungsgemäß", aber aggressiv durchsetzen zu müssen, ist meiner Meinung nach sowohl als Richter als auch als Anwalt ungeeignet. Für aggressives und provokantes Verhalten gibt es meiner Meinung nach niemals einen Grund, ohne Ausnahmen (ja, ich weiß, dass es auch Richter gibt, die sich tierisch danebenbenehmen ;) ).

Zweiter Wunsch: Einander ausreden lassen, insbesondere die Gegenpartei.

Dritter Wunsch: Sich kurz fassen. Schriftlich wie mündlich.
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Tibor
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Tibor »

Das wünschen sich Anwälte von Richtern oft auch.
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Ara
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Ara »

Tanja110 hat geschrieben: Ich wünsche mir von Anwälten vor allem eins: Höflichkeit. Wer meint, Rechte "prozessordnungsgemäß", aber aggressiv durchsetzen zu müssen, ist meiner Meinung nach sowohl als Richter als auch als Anwalt ungeeignet. Für aggressives und provokantes Verhalten gibt es meiner Meinung nach niemals einen Grund, ohne Ausnahmen (ja, ich weiß, dass es auch Richter gibt, die sich tierisch danebenbenehmen ;) ).
Die Einstellung werde ich nie verstehen. Im Strafprozess versuchen Gericht und Staatsanwalt die Existenz des (möglicherweise unschuldigen) Angeklagten zu vernichten. Beide haben schon vorher durch Anklageerhebung und dem Zwischenverfahren deutlich gemacht, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Verurteilung ausgehen. Und dann wird tatsächlich bedingungslose "Höflichkeit" verlangt? Die meisten Angeklagten finden die Anklageerhebung/Eröffnung des Hauptverfahrens auch nicht besonders "höflich" von Gericht und Staatsanwaltschaft.

Man muss ja nicht den Choleriker von Anfang an in jedem Prozess raushängen lassen. Aber wenn das Gericht ganz offensichtlich kein Interesse an ein faires Verfahren hat und nur noch das Ziel einer schnellen Verurteilung verfolgt, dann erwarte ich von meinem Strafverteidiger keine "Höflichkeit" gegenüber dem Gericht, sondern dass er aggressiv alle meine prozessualen Rechte durchsetzt, auch wenn er es sich dann mit dem Gericht verscherzt (was ja eh egal ist, wenn die Vorverurteilung schon in den Köpfen ist).

Im Grundsatz kommt man aber, wie immer im Leben, mit Höflichkeit natürlich immer weiter, als mit Kampf. Aber ein Gerichtsverfahren ist ja nicht dafür da, damit die Juristen gegenseitig Höflichkeiten und Respekt austauschen. Von daher halte ich aggressives aber prozessordnungsgemäßes Verhalten für ein legitimes Mittel.

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Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
julée
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von julée »

Ara hat geschrieben: Im Strafprozess versuchen Gericht und Staatsanwalt die Existenz des (möglicherweise unschuldigen) Angeklagten zu vernichten. Beide haben schon vorher durch Anklageerhebung und dem Zwischenverfahren deutlich gemacht, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Verurteilung ausgehen. Und dann wird tatsächlich bedingungslose "Höflichkeit" verlangt? Die meisten Angeklagten finden die Anklageerhebung/Eröffnung des Hauptverfahrens auch nicht besonders "höflich" von Gericht und Staatsanwaltschaft.
Nun ja, sowohl Anklage als auch Eröffnung des Hauptverfahrens sind der Job von StA bzw. Gericht - das mag der Angeklagte subjektiv unlustig finden, aber der Verteidiger sollte hier, bevor er von einem "feindlichen" Akt ausgeht, eine realistische Einschätzung der Verurteilungswahrscheinlichkeit vornehmen. Ist aber natürlich auch die Frage, was das Ziel der Verteidigung ist.
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Re: AW: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Thandor79 »

Ara hat geschrieben:
Tanja110 hat geschrieben: Ich wünsche mir von Anwälten vor allem eins: Höflichkeit. Wer meint, Rechte "prozessordnungsgemäß", aber aggressiv durchsetzen zu müssen, ist meiner Meinung nach sowohl als Richter als auch als Anwalt ungeeignet. Für aggressives und provokantes Verhalten gibt es meiner Meinung nach niemals einen Grund, ohne Ausnahmen (ja, ich weiß, dass es auch Richter gibt, die sich tierisch danebenbenehmen ;) ).
Man muss ja nicht den Choleriker von Anfang an in jedem Prozess raushängen lassen. Aber wenn das Gericht ganz offensichtlich kein Interesse an ein faires Verfahren hat und nur noch das Ziel einer schnellen Verurteilung verfolgt, dann erwarte ich von meinem Strafverteidiger keine "Höflichkeit" gegenüber dem Gericht, sondern dass er aggressiv alle meine prozessualen Rechte durchsetzt, auch wenn er es sich dann mit dem Gericht verscherzt (was ja eh egal ist, wenn die Vorverurteilung schon in den Köpfen ist).
Sehe ich definitiv auch so. Ja, ja, kein amerikanisches Recht, objektivste Behörde der Welt ...

Aber es geht für viele Angeklagte, Kläger und Beklagte in Zivilverfahren einfach um die nackte Existenz. Das ist nicht höflich.

Wird Höflichkeit im Prozess dem Mandanten helfen? Wie denn?
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Urs Blank
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Re: AW: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Urs Blank »

Thandor79 hat geschrieben:Aber es geht für viele Angeklagte, Kläger und Beklagte in Zivilverfahren einfach um die nackte Existenz. Das ist nicht höflich. Wird Höflichkeit im Prozess dem Mandanten helfen? Wie denn?
Die wirksame Durchsetzung prozessualer Rechte und Höflichkeit - im Sinne zivilisierter respektvoller Umgangsformen - schließen sich doch keineswegs aus. Im Übrigen sind nach meiner (bescheidenen) Strafprozesserfahrung gerade die bekannten und erfolgreichen Strafverteidiger sehr oft äußerst angenehme und freundliche Zeitgenossen. Das "unhöfliche" Verhalten (Wort abschneiden, Brüllen, Pöbeln, Schnauben, theatralisch den Kopf schütteln, Saaltür knallen, schwachsinnige Anträge stellen) findet man viel eher beim Vorstadt-Anwalt... Regelmäßig ein Zeichen, dass der Prozessstoff nicht richtig beherrscht wird, was durch exaltiertes bis albernes Gehabe kompensiert wird.
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Ara
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Re: AW: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Ara »

Urs Blank hat geschrieben:
Thandor79 hat geschrieben:Aber es geht für viele Angeklagte, Kläger und Beklagte in Zivilverfahren einfach um die nackte Existenz. Das ist nicht höflich. Wird Höflichkeit im Prozess dem Mandanten helfen? Wie denn?
Die wirksame Durchsetzung prozessualer Rechte und Höflichkeit - im Sinne zivilisierter respektvoller Umgangsformen - schließen sich doch keineswegs aus. Im Übrigen sind nach meiner (bescheidenen) Strafprozesserfahrung gerade die bekannten und erfolgreichen Strafverteidiger sehr oft äußerst angenehme und freundliche Zeitgenossen. Das "unhöfliche" Verhalten (Wort abschneiden, Brüllen, Pöbeln, Schnauben, theatralisch den Kopf schütteln, Saaltür knallen, schwachsinnige Anträge stellen) findet man viel eher beim Vorstadt-Anwalt... Regelmäßig ein Zeichen, dass der Prozessstoff nicht richtig beherrscht wird, was durch exaltiertes bis albernes Gehabe kompensiert wird.
Das mag aber auch daran liegen, dass erfolgreiche Strafverteidiger in der Regel Wirtschaftsstrafrecht und Sachen vor den großen Strafkammern/Schwurgerichten machen. Vor allem ersteres folgt ja sehr häufig ganz eigenen Regeln, wo man am Ende mit dem Gericht noch eine Verständigung erreichen möchte.

Schlimm wirds ja eher vor irgendwelchen Dorf-Amtsgerichten oder Berufungsrichtern am LG, wo man dann hoffnungslos einem einzelnen Berufsrichter ausgeliefert ist.

Ansonsten fällt mir aber als Gegenbeispiel natürlich Maeffert ein. Auch wenn er natürlich ein ganz besonderer Exot ist :)
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Tibor »

Warum soll sachliche Verteidigung/Vertretung nur ein Ding von "Wirtschaftssachen" sein? Ich denke ein guter Strafverteidiger kann genauso im Fall von Diebstahl, Körperverletzung etc sachlich verteidigen. Letztendlich wirkt es auf alle Beteiligte höchst unprofessionell, wenn rumgebrüllt wird. Wer rumbrüllen muss, ist meist im Unrecht.
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von thh »

Urs Blank hat geschrieben:Das "unhöfliche" Verhalten (Wort abschneiden, Brüllen, Pöbeln, Schnauben, theatralisch den Kopf schütteln, Saaltür knallen, schwachsinnige Anträge stellen) findet man viel eher beim Vorstadt-Anwalt... Regelmäßig ein Zeichen, dass der Prozessstoff nicht richtig beherrscht wird, was durch exaltiertes bis albernes Gehabe kompensiert wird.
Solches Verhalten ist regelmäßig auch - wenn überhaupt wirksam, dann - kontraproduktiv, weil es eine Verurteilung kaum verhindert und die Strafzumessung unter Zugrundelegung allgemeiner psychologischer Mechanismen wohl nicht günstig beeinflusst.
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batman
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von batman »

Es gibt auch eine Reihe sachlich arbeitender Verteidiger, die nicht im entferntesten eine Verständigung anstreben.
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Überzeugungstäter »

Ich denke was man sich im Strafprozess vor allem wünscht, ist eine frühzeitige Ankündigung/Stellung von Anträgen. Man ist doch gerne bereit fast allem nachzugehen, wenn dies rechtzeitig bekannt wird. Man is dann natürlich psychologisch auch viel offener sich wohlwollend mit dem Anliegen der Verteidigung zu beschäftigen. Wenn allerdings Anträge kurz vor oder sogar nach Schließung der Beweisaufnahme gestellt werden, deren Anknüpfungstatsachen auch schon Wochen vorher bekannt waren, zeugt dies nicht von konstruktivem Prozessverhalten. Etwas anderes gilt natürlich, wenn sich während der Hauptverhandlung eine neue Tatsachengrundlage ergibt und diese nachvollziehbar Anlass zu neuen Anträge gibt...
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Ara
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Ara »

Den Umkehrschluss den ihr macht ist ja auch nicht richtig.

Aber wer eine Verständigung in einer Wirtschaftstrafsache möchte, der ist in der Regel bemüht die Stimmung im Gerichtssaal nicht zu eisig werden zu lassen.

Das heißt nicht im Umkehrschluss, dass man sich in allen anderen Verfahren wie der Elefant im Porzellanladen benehmen kann/sollte.
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von julée »

Diesen Umkehrschluss zieht hier wohl keiner. Vielmehr dürfte die Zahl der Verfahren, wo ein aggressives Auftreten des Verteidigers hilfreich ist, eher überschaubar sein. Ansonsten sorgt es im besten Fall nur für Irritation, im schlechtesten Fall versäumt es der Verteidiger, für den Mandanten günstige Umstände herauszustellen, da er vollauf damit beschäftigt ist, Gericht und StA zu beschimpfen und eher realitätsferne Anträge zu stellen.

Umgekehrt heißt "Höflichkeit" ja nicht, dass man in der Sache auf irgendwas verzichten muss.
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von 11 Freunde »

Ara hat geschrieben:
Tanja110 hat geschrieben: Ich wünsche mir von Anwälten vor allem eins: Höflichkeit. Wer meint, Rechte "prozessordnungsgemäß", aber aggressiv durchsetzen zu müssen, ist meiner Meinung nach sowohl als Richter als auch als Anwalt ungeeignet. Für aggressives und provokantes Verhalten gibt es meiner Meinung nach niemals einen Grund, ohne Ausnahmen (ja, ich weiß, dass es auch Richter gibt, die sich tierisch danebenbenehmen ;) ).
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Diesen Schwachsinn liest bzw. hört man öfter, um den ehrhaften Strafverteidiger als huldvollen Retter der Gerechtigkeit anzupreisen. Richtiger wird es dadurch leider nicht....
paul321
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von paul321 »

Ein Stück weit kann es auch darum gehen für den Mandanten eine Show abzuziehen. Das machen Gerichte bisweilen auch, vor allen Dingen dann, wenn sie ein Zwangsvergleichungsverfahren durchführen möchten oder auf ein bestimmtes Ergebnis hinarbeiten wollen.

Die spät gestellten Anträge in Strafsachen können auch schlicht und ergreifend dem Umstand geschuldet sein, dass auf diese Weise eine weitere Gebühr geschunden werden kann bzw. das erst mit dem Eröffnungsbeschluss und damit nach Ende des Zwischenverfahrens ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und somit die anwaltliche Vergütung gesichert ist.

Abgesehen davon kommt der ein oder andere Mandant auch erst kurz vor knapp mit relevanten Informationen an.
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