Was Richter sich von Anwälten wünschen

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Ara
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Ara »

Tanja110 hat geschrieben:Es ist völlig unnötig und schadet dem Mandanten eher als dass es ihm nutzt. Das sehen die aggressiven Anwälte anscheinend nicht. Ich finde es ein Unding, wenn man einem Mandanten mit Rumgeböbel imponieren will. Am meisten imponiert man doch dem Mandant, wenn man etwas für ihn rausholt. Und dass mit Aggressivität zu versuchen, ist ein sehr hohes Risiko.
Die Einstellung finde ich aber viel interessanter... Wenn man als Anwalt die Befürchtung haben muss, dass das eigene unhöfliche Auftreten dazu führt, dass das Gericht zu Lasten des Mandanten entscheidet, dann gibt es doch noch viel weniger Grund höflich zu sein? All in all mag man den psychologischen Faktor nicht völlig unterschätzen, aber man sollte trotzdem vertrauen in die Richter haben, dass sie über solche Spielereien von Anwälten doch hinwegsehen.

Und zum Mandanten: In der Regel bespricht man sowas ja vorher mit dem Mandanten. Man macht dem Mandanten klar, dass man bei dem Richter eh nichts mehr gewinnen kann. Du musst da doch auch die Situation vom Verteidiger und Mandanten sehen? Man erwartet ein faires Verfahren und hat nun den Eindruck einem völlig voreingenommenem Gericht gegenüber zu stehen (ob es objektiv auch so ist, ist ja erstmal völlig egal). Dass das frustet und dazu führt, dass es zur Konfrontation kommt, ist doch mehr als menschlich? Vor allem hat man als Verteidiger da ja wenig Mittel... Das einzige was man tun kann ist doch nervig zu werden und die StPO notfalls rauf und runter zu spielen. Ansonsten ist man doch ein Spielball des Gerichts.

Und was man nicht unterschätzen mag: Es kann auch zu einem reinigenden Gewitter führen. Wenn die Kammer wirklich voreingenommen ist, kann ein aggressives und offenes Auftreten, inklusive Befangenheitsantrag, ja doch dazu führen, dass die Richter sich noch einmal Gedanken darüber machen. Entweder sehen sie ein, dass sie sich grenzwertig Verhalten haben und besinnen sich oder aber sie haben zumindest Angst vor Fehlern und versuchen ein revisionsfestes Urteil hinzubekommen und führen das Verfahren dann so wie es die StPO vorsieht. Im schlimmsten Fall ist die Kammer danach halt immer noch genauso voreingenommen wie zuvor.

Aber am Ende muss man ja eh betonen, dass solche Verfahren tatsächlich die Ausnahme sind. In den meisten Fällen respektieren sich Gericht und Verteidigung ja auch in der Praxis.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
julée
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von julée »

Ara hat geschrieben:All in all mag man den psychologischen Faktor nicht völlig unterschätzen, aber man sollte trotzdem vertrauen in die Richter haben, dass sie über solche Spielereien von Anwälten doch hinwegsehen.
Irgendwo sind den menschlichen Fähigkeiten aber auch Grenzen gesetzt. Ich denke, wer auf massive, beständige Provokation setzt, muss mit dem Risiko leben, dass es die anderen Beteiligten enorme Kraft kostet, dies nicht unterbewusst zu Lasten des Mandanten zu werten, sondern freundlich, zugewandt und objektiv zu bleiben. Es dürfte also einen Bereich jenseits des "der will ja nur spielen" geben.
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Re: AW: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Thandor79 »

julée hat geschrieben: Irgendwo sind den menschlichen Fähigkeiten aber auch Grenzen gesetzt. Ich denke, wer auf massive, beständige Provokation setzt, muss mit dem Risiko leben, dass es die anderen Beteiligten enorme Kraft kostet, dies nicht unterbewusst zu Lasten des Mandanten zu werten
Ernsthaft? Ich soll als Anwalt höflich sein, damit Sie als Richter nicht parteiisch werden? Das könnte man als Drohung gegen meinen Mandanten auslegen! Wie können Sie es wagen ... Naja, und so weiter.

Ernsthaft: Ja, das kann passieren wenn man nicht aufpasst und es wäre sogar menschlich.

Aber: Wer als aktiver Richter diese Gefahr wirklich bei sich sieht und diese nicht beherrschen kann, der sollte sein Amt schleunigst niederlegen. Meine Meinung.
julée
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von julée »

Umgekehrt gefragt: Welchen Zweck verfolgen denn psychologisch gesehen Extremformen der Konfliktverteidigung (und darunter würde ich was anderes verstehen als bloß fehlende Höflichkeit)?
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@duhastangefangen: Ich finde deine Beispiele gut. Ich habe auch Verständnis dafür, dass man als Anwalt für seinen Mandanten ein Stück weit eine Show abziehen muss. Wie immer im Leben gilt für mich aber: Man sollte es nicht übertreiben.

Verhält sich ein Anwalt aggressiv, besteht die Gefahr, dass ein Richter sich an seinem Mandanten rächt. Das wäre zwar verboten. Der Richter mag auch als Richter ungeeignet sein. Sein Verhalten wäre aber nur menschlich. Sehen die aggressiven Anwälte dieses Risiko nicht?

Unabhängig davon: Als Mandant erwarte ich, dass sich mein Anwalt voll für mich einsetzt. Noch mehr erwarte ich aber von ihm, dass er alles unterlässt, was mir schaden könnte. Und als juristischer Laie muss ich doch schon davon ausgehen, dass es mir schadet, wenn mein Anwalt den Richter gegen unsere Seite aufbringt.
Wenn ein Mandant die Wahl hat zwischen:
a) mein Anwalt versucht zunächst, das Gericht höflich mit Argumenten auf unsere Seite zu ziehen und
b) mein Anwalt versucht von Anfang an, das Gericht zu provozieren und meine Interessen mit Gewalt durchzusetzen,
möchte ich behaupten, dass die meisten Mandanten Variante a) wählen würden.

Ich bleibe auch nach der bisherigen Diskussion bei meiner Meinung: Man sollte höflich bleiben. Das nutzt allen Beteiligten.
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Joshua »

Bei den Kollegen ist das ganz unterschiedlich: Manche wünschen sich die alles abnickende Gerichtsnutte.

Ich persönlich mag Anwälte, die für ihre Mandanten kämpfen. Grenze: Persönliche und diffamierende Äußerungen gegenüber anderen Beteiligten (auch den Richtern!) sollten nicht vorkommen.

Im Zivilrecht finde ich Anwälte, die vergleichsbereit sind, gut. Den Mandanten ist oft nicht geholfen, wenn es die Anwälte auf umfassende Beweisaufnahmen mit entsprechenden Kostenrisiken ankommen lassen - oft kippen Fälle ja auch noch zu Lasten einer Seite, die bisher an ihr Obsiegen glaubte. Ein Vergleich ist meist die beste Lösung - außer in den rechtlich wie tatsächlich eindeutigen Fällen. Hier sollte ein Richter nicht auf einen Vergleich drängen, sondern die Lage so darstellen, wie sie ist!

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Ara
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Ara »

Tanja110 hat geschrieben: Verhält sich ein Anwalt aggressiv, besteht die Gefahr, dass ein Richter sich an seinem Mandanten rächt. Das wäre zwar verboten. Der Richter mag auch als Richter ungeeignet sein. Sein Verhalten wäre aber nur menschlich. Sehen die aggressiven Anwälte dieses Risiko nicht?
Das ist ja ein geplantes Risiko. Wie ja oben schon erwähnt, in der Regel lohnt sich sowas ja nur, wenn man sich sicher ist, dass das Gericht eh schon voreingenommen ist und man eh nichts mehr zerstören kann.

Von daher: Wenn sonst gutmütige Rechtsanwälte bei einem im Gerichtssaal immer aggressiv werden, dann sollte man sich um seine Außenwahrnehmung Gedanken machen :P
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von julée »

Ara hat geschrieben:Das ist ja ein geplantes Risiko.
Dann darf man sich aber auch nicht beschweren, wenn sich das geplante Risiko ggf. anders verwirklicht als gedacht. Es gibt ja einen breiten Spielraum an prozessual zulässigen Reaktionen, selbst wenn es noch nicht mal subjektiv um "Rache" geht, was (natürlich) schlichtweg unprofessionell wäre.
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von [enigma] »

julée hat geschrieben:Umgekehrt gefragt: Welchen Zweck verfolgen denn psychologisch gesehen Extremformen der Konfliktverteidigung (und darunter würde ich was anderes verstehen als bloß fehlende Höflichkeit)?
In der Regel (schlecht erzogene Selbstdarsteller gibt es unter den Verteidigern natürlich auch) geht es wohl entweder darum, den Prozess so komplex und schwierig zu gestalten, dass die Vergleichsbereitschaft von StA und Gericht erhöht wird, oder es sollen mit der Revision angreifbare Fehler provoziert werden. Letzteres halte ich keinesfall für mit einem gesunden Berufsethos von Strafverteidigern unvereinbar.

Es kommt eben auf die Situation an. Es zeichnet einen guten Strafverteidiger mE aus, dass er sowohl die Kommunikation wie auch die Konfrontation beherrscht und weiß, wann welche Strategie angezeigt ist. In einigen Fällen (zB. offensichtlich überführter Mandant, zum ersten Mal in Untersuchungshaft) mag es ja dem Interesse des Mandanten entsprechen, möglichst schnell verurteilt zu werden und in die Strafhaft zu kommen. Ein vermeintlicher Wiederholungstäter, der sein halbes Leben in Haft verbracht hat, und dem nun eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Sicherungsverwahrung droht, will stattdessen vielleicht in erster Linie eine entsprechende Verurteilung verhindern und nimmt dafür eine längere U-Haft in Kauf. Wenn das Gericht für die Argumente der Verteidigung dann nicht empfänglich ist, kann eine Revision durchaus eine Gelegenheit darstellen, sein Glück nochmal in einem neuen Verfahren zu versuchen.

Und wie gesagt würde ich "Konfliktverteidigung" nicht mit respektlosem Auftreten gleichsetzen wollen. Das ist wohl nie angemessen. Allerdings müssen Unnachgiebigkeit und Penetranz sowie ein nachdrückliches Eintreten für die Interessen des Mandanten eben auch nicht zwangsläufig respektlos sein.
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von julée »

Klar, Konfliktverteidigung mag ein legitimes Mittel und Teil des "Spiels" sein.

Allerdings ist es m. E. widersprüchlich einerseits - ggf. durch extreme "Psychospiele" - Fehler provozieren zu wollen, andererseits aber auf die Unvoreingenommenheit und den Langmut des Gerichts zu "vertrauen" und davon auszugehen, das eigene "Spielen" bleibe auf jeden Fall folgenlos oder führe zu einem Revisionsgrund.
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

julée hat geschrieben:Klar, Konfliktverteidigung mag ein legitimes Mittel und Teil des "Spiels" sein.

Allerdings ist es m. E. widersprüchlich einerseits - ggf. durch extreme "Psychospiele" - Fehler provozieren zu wollen, andererseits aber auf die Unvoreingenommenheit und den Langmut des Gerichts zu "vertrauen" und davon auszugehen, das eigene "Spielen" bleibe auf jeden Fall folgenlos oder führe zu einem Revisionsgrund.

Das würde ich unterschreiben.
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Können wir vielleicht nochmal den anderen Punkt besprechen: Umfang von Schriftsätzen/Dauer eines Redebeitrags.

Er betrifft eher den Zivilprozess. Insbesondere von Großkanzleien erhält man am Landgericht häufig Schriftsätze, die man hätte deutlich kürzer fassen können. Das mag wiederum mit den dort üblichen Stundenhonoraren zusammenhängen und vermutlich damit, dass man den Mandanten beeindrucken will. Anscheinend vergisst der Ersteller dann aber eines: Je mehr man schreibt, umso größer die Gefahr, dass der Richter ein eventuell gutes Argument überliest. Und ich denke, am meisten beeindruckt man doch den Mandant, wenn man für ihn den Prozess gewinnt. 30 Seiten pro Schriftsatz sind meiner Meinung nach hierfür in fast allen Fällen völlig ausreichend.

Nächstes Thema: Der Dauerredner. Jeder kennt ihn. Jeder ist genervt von ihm. In der mündlichen Verhandlung will jeder einmal zu Wort kommen. Solange einer redet, kann aber eben kein anderer reden. Deshalb finde ich, es gehört zu gegenseitigen Respekt, auch den anderen Prozessbeteiligten Gelegenheit zu geben, etwas zu sagen. Meiner Meinung nach ist hier ein gewisses Einfühlungsvermögen gefragt. Wie lange muss ich reden, um meinen Mandanten zu beeindrucken? Wie lange sollte ich maximal reden, damit die anderen nicht genervt von mir sind.
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Tibor »

Im Optimalfall entspricht die Klageschrift einem Urteil, also Tatbestand und Gründe. Nicht mehr und nicht weniger.

Oftmals ist es aber eine Mischung aus streitigem und unstreitigem Vortrag verbunden mit Rechtsansichten, die so kaum nachvollzogen werden können. Schlimm sind auch sich wiederholende Schriftsätze im Verfahren. Man bricht sich keinen ab, wenn man schreibt, dass man auf den Schriftsatz nichts zu erwidern hat.

Aber solange es Anwälte gibt, die im Verwaltungsverfahren auch Rechtsansichten unter Beweis stellen, Ausdrucke aus Juris als Beweis beifügen oder im Verwaltungsprozess ein Versäumnisurteil beantragen, ist man über jeden gescheiten Sachvortrag mit schlichter Rechtsbehauptung schon dankbar.
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Re: AW: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von Thandor79 »

Tibor hat geschrieben:Man bricht sich keinen ab, wenn man schreibt, dass man auf den Schriftsatz nichts zu erwidern hat.
Aber was soll dann der Mandant denken? Vieles ist eben Mandantenpflege.

Und wenn ein Mandant seinen Bekannten dann erzählt, dass sein teuer Anwalt sogar zu faul war, auf einen Schriftsatz zu antworten und man wohl nur noch durch Glück die Sache am Ende gerade noch gewonnen habe ... Kann sich sich heute fast keiner mehr leisten.

Also wird die Logorrhö gepflegt. Bin kein Anwalt, aber das verstehe ich total.
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Re: Was Richter sich von Anwälten wünschen

Beitrag von GuBis »

Tanja110 hat geschrieben:Können wir vielleicht nochmal den anderen Punkt besprechen: Umfang von Schriftsätzen/Dauer eines Redebeitrags.

Er betrifft eher den Zivilprozess. Insbesondere von Großkanzleien erhält man am Landgericht häufig Schriftsätze, die man hätte deutlich kürzer fassen können. Das mag wiederum mit den dort üblichen Stundenhonoraren zusammenhängen und vermutlich damit, dass man den Mandanten beeindrucken will.
Neben dem Beeindrucken des Mandanten (und einer Stundensatzabrechnung die eher der Zahl der Seiten entspricht als der Zeit für die Auswahl des richtigen Textbausteins?), tritt ein weiterer Nebeneffekt auf: Der Anwalt auf der Gegenseite muss wesentlich unwirtschaftlicher arbeiten, da er sich ebenfalls durch die Bleiwüste kämpfen muss, aber regelmäßig nur die RVG-Flatrate abrechnen kann.
"Das korrekte Abschreiben von Diktaten, bei denen schnell und undeutlich gesprochen wird, gehört nicht zu den von einer Anwaltsgehilfin zu erwartenden Leistungen. "

LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07
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