31.2.8d BayVwVBes Vordienstzeiten vor dem 29. Lebensjahr

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Judex
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31.2.8d BayVwVBes Vordienstzeiten vor dem 29. Lebensjahr

Beitrag von Judex »

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sicherlich haben einige von Ihnen in Bayern, die vor dem Staatsdienst schon Berufserfahrung gesammelt haben, die oben genannten Verwaltungsvorschrift kennengelernt.

Diese empfinde ich als hochgradig ungerecht und zwar nicht nur, weil meine Vordienstzeiten vollständig vor dem 29. Lebensjahr zurückgelegt wurden, sondern auch weil sie rechtlich nicht haltbar ist.

Mittlerweile liegen gegen die Verwaltungsvorschrift zwei erstinstanzliche Urteile (VG München vom 02.07.2014, Az. M 5 K 13.4946 und VG Ansbach vom 24.03.2015, Az. AN 1 K 13.00476 ). Ein Berufungsverfahren vor dem VGH ist anhängig.

Mich würden Ihre/Eure Erfahrungen mit der Verwaltungsvorschrift und mit dem Dienstherrn interessieren. Sind viele Kollegen/Kolleginnen betroffen? Wer hat Rechtsbehelfe eingelegt bzw. das Problem hingenommen?

Auf einen Erfahrungsaustausch mit dem Kollegen, der das Urteil des VG Ansbach erwirkt hat, würde ich mich ebenfalls sehr freuen.

Viele Grüße
Judex
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Re: 31.2.8d BayVwVBes Vordienstzeiten vor dem 29. Lebensjahr

Beitrag von Judex »

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie ich in meiner vorherigen Nachricht geschildert habe, gehe ich davon aus, dass viele in Bayern von der oben genannten Verwaltungsvorschrift betroffen sind.

Die Landesanwaltschaft Bayern hat die Berufung gegen das Urteil des VG München vom 02.07.2014 Ende Juni 2015 zurückgenommen.

Der Grund für das Ruhen der Verfahren über die Anerkennung von Vordienstzeiten, die vor dem 29. Lebensjahr zurückgelegt worden sind, besteht daher nicht mehr.
zollverwaltung
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Re: 31.2.8d BayVwVBes Vordienstzeiten vor dem 29. Lebensjahr

Beitrag von zollverwaltung »

Hallo,

entsprechend der genannten Urteilen habe ich schon vor Monaten die Anerkennung der Zeit als Rechtsanwältin vor meinem Start in der Verwaltung (Bayern) beantragt. Die Regierung hat mir diese Zeiten auch anerkannt. Allerdings hat sich nun folgendes Kuriosum ergeben: Das Landesamt für Finanzen weigert sich, die von der Regierung anerkannten Zeiten anzuerkennen und fordert die Regierung Rücknahme ihres Bescheides auf.

Meiner Meinung nach müsste das Landesamt für Finanzen doch nun die Stufe für die Besoldung entsprechend anpassen oder liege ich falsch? Geht es jemandem ähnlich?

Danke für eure Rückmeldung!

W.
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law and order
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Re: 31.2.8d BayVwVBes Vordienstzeiten vor dem 29. Lebensjahr

Beitrag von law and order »

Die Regelung dürfte europarechtswidrig sein aufgrund von altersdiskriminierung. Man kann nach meinem Dafürhalten durchaus auf die Grundsätze der Entscheidung des EuGH in der Sache Kücückdeveci zurückgreifen.
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