Hallo zusammen,
ich habe mal eine (vermutlich dumm klingende) Frage: Wie entscheidet sich denn eigentlich, in welchem Rechtsgebiet man arbeitet, wenn man als Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit tätig ist? Und inwiefern bleibt es dann dabei? Kommt es oft vor, dass man zugleich Zivil- und Strafrichter ist?
Danke für eure Antworten!
Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - Rechtsgebiet?
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Re: Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - Rechtsgebi
Das Präsidium.emari hat geschrieben:Wie entscheidet sich denn eigentlich, in welchem Rechtsgebiet man arbeitet, wenn man als Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit tätig ist?
Das kommt darauf an, was wie begehrt ist und welche Löcher zu stopfen sind.Und inwiefern bleibt es dann dabei?
Das ist bei Assessoren schon öfter der Fall; ebenso wie z. B. die Aufteilung auf mehrere Gerichte.Kommt es oft vor, dass man zugleich Zivil- und Strafrichter ist?
- Urs Blank
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Re: Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - Rechtsgebi
Regional gibt es aber gewisse Üblichkeiten.
Hier (Hamm) z. B.: Das erste Jahr als Proberichter: Zivilkammer beim LG. Dann meist: Zivildezernat am AG.
Eine obergerichtliche Erprobung ist nur möglich, wenn man jeweils mindestens ein Jahr voll in Zivil- und Strafsachen (als Planrichter) eingesetzt war. Darauf wird bei der Geschäftsverteilung natürlich Rücksicht genommen.
Wer zwanzig Jahre Vorsitzender einer Jugendkammer war, wird (gegen seinen Willen) wohl kaum noch eine Zivilkammer bekommen, usw.
Hier (Hamm) z. B.: Das erste Jahr als Proberichter: Zivilkammer beim LG. Dann meist: Zivildezernat am AG.
Eine obergerichtliche Erprobung ist nur möglich, wenn man jeweils mindestens ein Jahr voll in Zivil- und Strafsachen (als Planrichter) eingesetzt war. Darauf wird bei der Geschäftsverteilung natürlich Rücksicht genommen.
Wer zwanzig Jahre Vorsitzender einer Jugendkammer war, wird (gegen seinen Willen) wohl kaum noch eine Zivilkammer bekommen, usw.
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