Hallo zusammen.
Mal ne kurze Frage. Weiß jemand wo die Zusatzvergütungen geregelt sind, die es im Staatsdienst so gibt (Klausurkorrektur, Plädierkurs, AG, etc.). Hab im Internet auf die Schnelle nichts entsprechendes gefunden. Ach ja arbeite in Ba-Wü.
Vielen Dank schonmal vorab
Vergütungsregelung
Moderator: Verwaltung
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Re: Vergütungsregelung
Vielleicht hilft Dir ein Blick in die Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums über die Vergütung von nebenamtlichem/ nebenberuflichem Unterricht (UVergVwV)
abrufbar im Landesrecht BW unter
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/po ... focuspoint
Für die Klausurenkorrektur gibt es noch die VwV Prüfungstätigkeiten unter
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/po ... focuspoint
die aber ausweislich Ihrer Nummer 1.1 nicht für den Geschäftsbereich des JuM gilt.
Ob und welche Sonderregelungen das JuM für seinen Geschäftsbereich erlassen hat, kann ich Dir aber leider auch nicht sagen.
Grüße
abrufbar im Landesrecht BW unter
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/po ... focuspoint
Für die Klausurenkorrektur gibt es noch die VwV Prüfungstätigkeiten unter
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/po ... focuspoint
die aber ausweislich Ihrer Nummer 1.1 nicht für den Geschäftsbereich des JuM gilt.
Ob und welche Sonderregelungen das JuM für seinen Geschäftsbereich erlassen hat, kann ich Dir aber leider auch nicht sagen.
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Re: Vergütungsregelung
Die Vergütung ist in Baden-Württemberg in der "Verwaltungsvorschrift über die Vergütung für Lehrtätigkeit" des Justizministeriums geregelt:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... l&max=true
Es gibt derzeit für Unterricht als AG-Leiter 29,20 Euro/Unterrichtsstunde (45 Min.), bei besonderen Lehrveranstaltungen (z. B. Erbrecht, Zwangsvollstreckungsrecht) etwas mehr. Für das Korrigieren von in der AG gestellten Klausuren gibt es 31 Euro pauschal + 11 Euro für jede korrigierte Klausur.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... l&max=true
Es gibt derzeit für Unterricht als AG-Leiter 29,20 Euro/Unterrichtsstunde (45 Min.), bei besonderen Lehrveranstaltungen (z. B. Erbrecht, Zwangsvollstreckungsrecht) etwas mehr. Für das Korrigieren von in der AG gestellten Klausuren gibt es 31 Euro pauschal + 11 Euro für jede korrigierte Klausur.