Vergütungsregelung

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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mo13
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Vergütungsregelung

Beitrag von mo13 »

Hallo zusammen.

Mal ne kurze Frage. Weiß jemand wo die Zusatzvergütungen geregelt sind, die es im Staatsdienst so gibt (Klausurkorrektur, Plädierkurs, AG, etc.). Hab im Internet auf die Schnelle nichts entsprechendes gefunden. Ach ja arbeite in Ba-Wü.

Vielen Dank schonmal vorab
florist1983
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Re: Vergütungsregelung

Beitrag von florist1983 »

Vielleicht hilft Dir ein Blick in die Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums über die Vergütung von nebenamtlichem/ nebenberuflichem Unterricht (UVergVwV)

abrufbar im Landesrecht BW unter

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/po ... focuspoint

Für die Klausurenkorrektur gibt es noch die VwV Prüfungstätigkeiten unter

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/po ... focuspoint

die aber ausweislich Ihrer Nummer 1.1 nicht für den Geschäftsbereich des JuM gilt.

Ob und welche Sonderregelungen das JuM für seinen Geschäftsbereich erlassen hat, kann ich Dir aber leider auch nicht sagen.

Grüße
gobot
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Re: Vergütungsregelung

Beitrag von gobot »

Die Vergütung ist in Baden-Württemberg in der "Verwaltungsvorschrift über die Vergütung für Lehrtätigkeit" des Justizministeriums geregelt:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... l&max=true

Es gibt derzeit für Unterricht als AG-Leiter 29,20 Euro/Unterrichtsstunde (45 Min.), bei besonderen Lehrveranstaltungen (z. B. Erbrecht, Zwangsvollstreckungsrecht) etwas mehr. Für das Korrigieren von in der AG gestellten Klausuren gibt es 31 Euro pauschal + 11 Euro für jede korrigierte Klausur.
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