Im fiktiven Rechtsstreit wurde ein Richter für Befangen erklärt. Neulich bekam der Beklagte ein Schreiben, dass dieser Richter nun nicht mehr zuständiger Abteilungsrichter ist, so dass das Befangenheitsgesuch bereits unzulässig sein dürfte. Welche Vorteile resp. Nachteile ergeben sich dem Beklagten, wenn er dieses Gesuch aufrecht erhalten tut oder nicht. Grundsätzlich wagt der Beklagte zu bezweifeln, dass es für ihn einen zuständigen Richter gibt, da er kein deutscher Staatsangehöriger ist und das Gericht im Auftrag der BRD arbeitet. Zudem konnte/wollte der o.g. Richter die gerichtsverwertbare Erklärung an Eides statt NICHT abgeben.
Vielen Dank für ernst gemeinte Tipps und Ratschläge.
Befangenheitsgesuch aufrecht erhalten?
Moderator: Verwaltung
-
- Fossil
- Beiträge: 13077
- Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Befangenheitsgesuch aufrecht erhalten?
Allein durch die Bezeichnung als "fiktiv" wird ein konkreter Rechtsstreit nicht fiktiv.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Befangenheitsgesuch aufrecht erhalten?
Keine Rechtsberatung. Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."