Krankenversicherung nach Ausscheiden nach dem Dienst

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Koala_Desperado
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Krankenversicherung nach Ausscheiden nach dem Dienst

Beitrag von Koala_Desperado »

Hallo!

Ich habe mal eine ganz simple Frage, auf die ich aber nach (zugegeben oberflächlicher Internet-) Recherche keine zufriedenstellende Antwort finden konnte:

Wenn man sich als Richter privat versichert, was passiert, wenn man aus dem Dienst ausscheidet (z.B. Wechsel in die Wirtschaft, RA)? Hat man dann die Gelegenheit, wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu werden oder muss man sich weiterhin privat versichern - dann aber mangels Beihilfeanspruch vollständig?

Und gibt es hier jemanden, der sich als Beamter oder Richter freiwillig gesetzlich versichert hat?

Vielen Dank für Eure Denkanstöße!

Koala Desperado :)
urlauberin
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Re: Krankenversicherung nach Ausscheiden nach dem Dienst

Beitrag von urlauberin »

Wenn du ausscheidest und zB irgendwo "ganz normal" als Angestellter beginnst nimmt dich die gsetztliche Versicherung wieder zurück.

Zum Rest kann ich nichts sagen.
Das ist keine Generalprobe.
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Tibor
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Re: Krankenversicherung nach Ausscheiden nach dem Dienst

Beitrag von Tibor »

Bis vor Vollendung des 55. Lj.
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Levi
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Re: AW: Krankenversicherung nach Ausscheiden nach dem Dienst

Beitrag von Levi »

... und nur bei Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit rd. 55.000 EUR brutto.

Das ist bei Wechseln in die Privatwirtschaft meist die größte Hürde. Denn welcher Jurist wechselt schon für ein Jahreseinkommen von weniger als 55.000 EUR brutto aus dem öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft?!
Stalker
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Re: Krankenversicherung nach Ausscheiden nach dem Dienst

Beitrag von Stalker »

Tibor hat geschrieben:Bis vor Vollendung des 55. Lj.
Sicher? Ich meine mich gut daran zu erinnern, dass eine Verwandte von mir nach dem Tod ihres Mannes mit ihrer Rente die PKV nicht mehr zahlen konnte und wieder in die GKV gewechselt ist. Und die war da schon in den 70ern.

Wobei das allerdings auch schon ein Jahrzehnt oder so her ist.
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j_laurentius
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Re: Krankenversicherung nach Ausscheiden nach dem Dienst

Beitrag von j_laurentius »

Ja, § 6 Abs. 3a SGB V.

Man möchte halt vermeiden, daß Menschen im fortgeschrittenen Lebensalter, die für die Krankenkassen dann ja doch eher ein Kostenfaktor sind/werden, in den Schoß der gesetzlichen Krankenversicherung gelangen können, nachdem sie lange Jahre diesem Solidarsystem ferngeblieben waren.
Stalker
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Re: Krankenversicherung nach Ausscheiden nach dem Dienst

Beitrag von Stalker »

Hm. Ich glaube, dann ist sie freiwillig nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (wieder) beigetreten?

Ansonsten wäre die Folge in Fällen, wo die PKV nicht mehr bezahlt werden kann (z.B. auch bei Insolvenz eines Selbstständigen über 55), dass er gar nicht mehr versichert ist. Und am besten noch ein OWI-Verfahren bekommt, weil er die PKV nicht mehr bezahlt... das erscheint mit dann mit dem Sozialstaat nicht wirklich vereinbar.
markus87
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Re: Krankenversicherung nach Ausscheiden nach dem Dienst

Beitrag von markus87 »

Wohl kaum. Es gibt allerdings einen Basistarif in der PKV.
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