Liebe Forumsmitglieder,
ich hoffe der ein oder andere hier arbeitet in der Bauverwaltung und kann einen nützlichen Tipp beisteuern?
Fange am 1.9. in einem Bauordnungsamt (Bayern) an. Würde mich gerne vorab ein wenig einarbeiten.
Öffentliches Baurecht aus Anwaltsperspektive ist mir aus der Praxis bekannt, aber verwaltungsinterne Abläufe, Bescheidstechnik etc. sind mir nicht geläufig.
Suche deswegen eine Art Praxishandbuch bzw. Leitfaden speziell für Baubehörden, das Abläufe, "Dinge, auf die man achten sollte" und insbesondere auch Bescheidstechnik behandelt.
Eins habe ich schon gefunden: "Der Bescheid im öffentlichen Baurecht in Bayern: Ratgeber für Bauaufsichtsbehörden". Sonst war trotz ausgiebiger Suche nichts so recht Passendes dabei. Kennt jemand weitere nützliche Literatur in dieser Art?
Würde mich freuen, wenn auch der ein oder andere etwas beisteuern kann, wie er generell an den Wechsel von der Anwalts- in die Behördenperspektive rangegangen ist. Wäre mir auch sehr geholfen. Gerne auch per pn.
Vielen Dank einstweilen!!
Literatur-/ Einarbeitungstipps für Einstieg bei Baubehörde?
Moderator: Verwaltung
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Re: Literatur-/ Einarbeitungstipps für Einstieg bei Baubehör
Etwas allgemeiner als Baurecht, aber gerne hilfreich: Linhart, Schreiben, Bescheide und Vorschriften in der Verwaltung. Den findest du sicherlich auch in jeder gut sortierten Verwaltungsbibliothek.
Und ansonsten: Finde raus, wer die guten Sachbearbeiter sind, und sprich viel mit ihnen, die sind gerade am Anfang ein unschätzbarer Wissensquell.
Und ansonsten: Finde raus, wer die guten Sachbearbeiter sind, und sprich viel mit ihnen, die sind gerade am Anfang ein unschätzbarer Wissensquell.
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Re: Literatur-/ Einarbeitungstipps für Einstieg bei Baubehör
Hi Lila31,
Kreisverwaltungsbehörde oder Gemeinde?
Bei einem Landratsamt schreibt der Jurist keine Bescheide, er muss sie "nur" unterschreiben
Kennst du die Skripte der Regierung von Oberbayern, da gibt es auch bay. Baurecht.
Grüße
JuJu
Kreisverwaltungsbehörde oder Gemeinde?
Bei einem Landratsamt schreibt der Jurist keine Bescheide, er muss sie "nur" unterschreiben
Kennst du die Skripte der Regierung von Oberbayern, da gibt es auch bay. Baurecht.
Grüße
JuJu