Beförderung A 14 bei Bundesbehörden

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Thandor79
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Beförderung A 14 bei Bundesbehörden

Beitrag von Thandor79 »

Hat da jemand Erfahrungen, wie lange das dauert? Ist es überhaupt “sicher“, dass das irgendwann kommt?

3 Jahre auf Probe, dann 1 Jahre Mindestverweildauer A13. Also mindestens 4 Jahre A13. Soweit korrekt?
Spencer
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Re: Beförderung A 14 bei Bundesbehörden

Beitrag von Spencer »

Genau. Ich kenne 2 Beispiele, in denen direkt nach dieser Zeit auf A14 befördert wurde (beides Mal Bundesoberbehörde).

Entscheidender finde ich allerdings die Frage, wann der Sprung nach A15 gelingt. Da geht es dann um über 500 EUR mehr, bei A14 "nur" um knapp 100 EUR (netto).

Wenn du übrigens bei einer obersten Bundesbehörde anfängst, steigst du dank A13 + Ministerialzulage von 181,50 EUR (brutto) quasi direkt mit A 14 ein.
Thandor79
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Re: Beförderung A 14 bei Bundesbehörden

Beitrag von Thandor79 »

Danke. A 15, das ist mE heutzutage nicht realistisch planbar. Und Beamte kann man mWn auch mit A13 lange Zeit auf A15 Stellen verwenden.
Spencer
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Re: Beförderung A 14 bei Bundesbehörden

Beitrag von Spencer »

"Planbar" ist hier das falsche Wort. Aber ein Blick auf den Stellenkegel einer Behörde lohnt sich, um seine Beförderungschancen abzuschätzen.
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Levi
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Re: Beförderung A 14 bei Bundesbehörden

Beitrag von Levi »

Thandor79 hat geschrieben:. Und Beamte kann man mWn auch mit A13 lange Zeit auf A15 Stellen verwenden.
Dieser Praxis hat das BVerwG zurzeit einen Riegel vorgeschoben. http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U2C21.13.0
Zwar kann man auch heute noch grundsätzlich höherwertig verwendet werden. Man hat jedoch - auch bei "Topfwirtschaft" - jetzt nach 18 Monaten einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich durch eine Zulage.
Thandor79
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Re: AW: Beförderung A 14 bei Bundesbehörden

Beitrag von Thandor79 »

Levi hat geschrieben:
Thandor79 hat geschrieben:. Und Beamte kann man mWn auch mit A13 lange Zeit auf A15 Stellen verwenden.
Dieser Praxis hat das BVerwG zurzeit einen Riegel vorgeschoben. http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U2C21.13.0
Zwar kann man auch heute noch grundsätzlich höherwertig verwendet werden. Man hat jedoch - auch bei "Topfwirtschaft" - jetzt nach 18 Monaten einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich durch eine Zulage.
Vielleicht deshalb gibt es jetzt die Technik, den Inhaber der A 15 Stelle in Pension gehen zu lassen und diese dann leicht verändert als A 14 auszuschreiben.
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