Verbeamtung - was tun mit Beiträgen zum Versorgungswerk?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Verbeamtung - was tun mit Beiträgen zum Versorgungswerk?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Liebe alle,

im Januar trete ich voraussichtlich in ein Beamtenverhältnis ein.

Was mache ich sinnvollerweise mit meinen Beiträgen zum Versorgungswerk der RAe?

Ich werde dann run 1 3/4 eingezahlt haben, so dass ich (arbeite in Berlin), die Beiträge wieder rausholen können müsste (oder zählen in diese 2-Jahresfrist für die Auskehrung nach erstmaliger Zulassung auch die Beitragszeiten für das Ref, die für mich nachentrichtet wurden?). Freiwillig weitere Beiträge entrichten werde ich wohl nicht (rechtlich überhaupt möglich? sinnvoll?).

Indes dürfte ich in der gesetzlichen Rente noch weniger Anwartschaften haben (da gab es nur den neunmonatigen Wehrdienst [überhaupt RV-relevant?] und Mini-Jobs).

Eine Barauszahlung der Beiträge wäre wohl zu schön, um rechtlich möglich zu sein...oder etwa doch?!

Ihr seht, ich habe nicht so viel Ahnung...

Vielen Dank!

P.S.: ich frage erst mal hier nach, da ich vom Versorgungswerk wahrscheinlich nicht ganz neutrale Meinungen finden werde und hoffe, hier auf Praxiserfahrung zu treffen ;)
Nietnagel
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Registriert: Dienstag 8. November 2005, 21:24

Re: Verbeamtung - was tun mit Beiträgen zum Versorgungswerk?

Beitrag von Nietnagel »

Ruf beim Versorgungswerk an oder benutze die Suchfunktion oder lies die Satzung vom Versorgungswerk....

i.d.R. gibt es die Möglichkeit drinn zu bleiben und freiw. Beiträge zu zahlen oder Auszahlung... prüf halt, wie es in Deinem BL aussieht. Wenn Du erstmal draußen bist, kommst Du idR nicht wieder rein. Kenne viele, die drinn geblieben sind.
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