Hallo,
ich habe eine Frage betreffend die Anrechnung von Erfahrungszeiten für die Stufenfestsetzung im öffentlichen Dienst und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann: Nach Artikel 2 Nr. 6 des DienstrechtsanpassungsG NRW vom 16.05.2013 wurde § 28 BBesG in der für NRW gültigen Fassung dahingehend geändert, dass nach § 28 Nr. 5 n.F. Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29) [...] sowie im Dienst eines sonstigen Arbeitgebers, der die im öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge oder Tarifverträge wesentlich gleichen Inhalts anwendet und an dem die öffentliche Hand durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise wesentlich beteiligt ist, für die Stufenfestsetzung nach § 27 angerechnet werden.
Hat hier jemand Erfahrungen damit, welcher Maßstab an die Hauptberuflichkeit einer Tätigkeit vom LBV NRW angelegt wird bzw. ob Zeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter in TV-L 13 grundsätzlich anerkennungsfähig sind? Bei mir geht es konkret um eine Stelle als wiss. Mit. mit 60% Arbeitskraft in TV-L 13, befristet auf 2 Jahre. Würde ich - eine Einstellung als Richter nach Ablauf der Stelle vorausgesetzt - dann direkt in Stufe 2 eingruppiert? Ich meine, dass hier im Forum irgendwo mal geschrieben wurde, dass bei Stellen über 50 % Arbeitskraft die Anerkennung grundsätzlich voll erfolgt, aber ich habe über die Forensuche nichts mehr dazu gefunden.
Tausend Dank schonmal!!
Anerkennung der Erfahrungszeit als wissensch. Mitarbeiter
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Re: Anerkennung der Erfahrungszeit als wissensch. Mitarbeite
Genau, ab 50% sollte es mit der vollen Anerkennung eigentlich keine Probleme geben. Damals sagte man mir (allerdings beim Bund), dass ab 50% i. d. R. zu 100% anerkannt wird und darunter eine Ermessensentscheidung erfolge. Bei mir haben sie damals sogar eine WissMit-Stelle vor dem 2. Stex in einer Kanzlei mit 16 Wochenstunden voll anerkannt. Auch bei anderen Kollegen (Bund, NRW und Kommune) hatte ich den Eindruck, dass man bei der Anerkennung von Erfahrungszeiten eher großzügig verfährt.
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Re: Anerkennung der Erfahrungszeit als wissensch. Mitarbeite
Hey!
Meines Wissens nach wird dein Dienstherr die Prüfung vornehmen und das Ergebnis dann dem LBV melden. In dem Verfahren dürfte es auch erst einen Entwurf geben, der dir z.K. und Stellungnahme gegeben wird. Übrigens gibt es in NRW die Stufe 1 in R1 nicht mehr. Du wirst also schon deshalb mindestens in Stufe 2 kommen.
LG
Meines Wissens nach wird dein Dienstherr die Prüfung vornehmen und das Ergebnis dann dem LBV melden. In dem Verfahren dürfte es auch erst einen Entwurf geben, der dir z.K. und Stellungnahme gegeben wird. Übrigens gibt es in NRW die Stufe 1 in R1 nicht mehr. Du wirst also schon deshalb mindestens in Stufe 2 kommen.
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Re: Anerkennung der Erfahrungszeit als wissensch. Mitarbeite
Das klingt ja optimal
Danke für eure Antworten!
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