Hallo,
weiß jemand, ob bei der Einstellung in den Dienst als Proberichter Ortswünsche in der Regel berücksichtigt werden? Das spielt je nach Größe des OLG Bezirks ja doch eine erhebliche Rolle.
Und sollte der Ortswunsch keine Berücksichtigung finden, ist ein späterer Wechsel möglich? Unter welchen Voraussetzungen?
Dankbar für jede Info!!!
Gruß
loopie
Ortswunsch Richter
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Re: Ortswunsch Richter
Ich kann nur etwas zu NRW sagen. Dort wird man in allen OLG Bezirken als Proberichter durch die Lande geschicht. D.h. im OLG Bezirk Düsseldorf kann das z.B. bedeuten, dass man sechs Monate in Kleve und danach sechs Monate in Langenfeld arbeitet. Im OLG Bezirk Hamm kann es bedeuten, dass man erst in Bielefeld und dann in Siegen arbeitet. Einfluss hat man nicht. Es wird rein nach Bedarf verschickt. Die Proberichter sind Verfügungsmasse.
Nach der Proberichterzeit kann man sich dann auf Planstellen bewerben. In den begehrten Städten dauert es allerdings deutlich länger etwas zu bekommen, als in irgendwelchen ländlichen Randbezirken.
Aus meiner Bewerbersicht ist das mE ein erheblicher Nachteil der Justiz (anders ist das in Stadtstaaten).
Nach der Proberichterzeit kann man sich dann auf Planstellen bewerben. In den begehrten Städten dauert es allerdings deutlich länger etwas zu bekommen, als in irgendwelchen ländlichen Randbezirken.
Aus meiner Bewerbersicht ist das mE ein erheblicher Nachteil der Justiz (anders ist das in Stadtstaaten).
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Re: Ortswunsch Richter
Vielen Dank schon mal für die Antwort!
Habe aber gehört, dass diese "Kinderlandverschickung" in NRW nicht mehr praktiziert wird, man also einen LG Bezirk für die Zeit der Erprobung fest zugewiesen bekommt.
Inwieweit Ortswünsche dann bei der Zuweisung berücksichtigt werden können, wäre interessant. Müsste ja eigentlich auch für die Justiz sinnvoll sein, ihren "Bewerbern" in Aussicht stellen zu können, dass sie zumindest versuchen, Ortswünsche zu berücksichtigen. Spielt hier die Note dann evtl. wieder eine Rolle?
Wie sieht es mit einem späteren Ortswechsel aus?
Habe aber gehört, dass diese "Kinderlandverschickung" in NRW nicht mehr praktiziert wird, man also einen LG Bezirk für die Zeit der Erprobung fest zugewiesen bekommt.
Inwieweit Ortswünsche dann bei der Zuweisung berücksichtigt werden können, wäre interessant. Müsste ja eigentlich auch für die Justiz sinnvoll sein, ihren "Bewerbern" in Aussicht stellen zu können, dass sie zumindest versuchen, Ortswünsche zu berücksichtigen. Spielt hier die Note dann evtl. wieder eine Rolle?
Wie sieht es mit einem späteren Ortswechsel aus?
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Re: Ortswunsch Richter
Habe aber gehört, dass diese "Kinderlandverschickung" in NRW nicht mehr praktiziert wird, man also einen LG Bezirk für die Zeit der Erprobung fest zugewiesen bekommt.
Stimmt, NRW ist da bewerberfreundlicher geworden. Allerdings gibt es keine "feste" Zuweisung. Ortswünsche werden berücksichtigt. Wenn ein Bewerber in den Bezirk X will, dies so kommuniziert und dort auch ein Platz frei ist, wird er ihn bekommen. Es gibt auch die Konstellation, dass dann, wenn dieser Bezirk X voll ist, dem Bewerber ein unbeliebter Bezirk Y mit dem Versprechen angeboten wird, bei einer entsprechender Annahme für die nächste Station einen Platz im Bezirk X zu bekommen.
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Re: Ortswunsch Richter
Zumindest für den größten OLG-Bezirk Hamm trifft das seit diesem Jahr zu. Die gesamte Probezeit soll in demselben Landgerichtsbezirk abgeleistet werden. Ob dies in der Praxis stets so funktionieren wird, bleibt abzuwarten. Hinzu kommt, dass auch die Struktur der Probezeit verändert worden ist. Proberichter/innen werden jetzt zu Beginn ihrer Tätigkeit ein volles Jahr in einer Zivilkammer eingesetzt (bislang: 6 Monate). Dann wechseln sie nach Möglichkeit in ein Zivildezernat eines Amtsgerichts desselben Bezirks.loopie hat geschrieben:Vielen Dank schon mal für die Antwort!
Habe aber gehört, dass diese "Kinderlandverschickung" in NRW nicht mehr praktiziert wird, man also einen LG Bezirk für die Zeit der Erprobung fest zugewiesen bekommt.
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Re: Ortswunsch Richter
In Hessen wird man (soweit man nichts anderes wünscht) nur im LG-Bezirk verschickt
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Re: Ortswunsch Richter
+ 1 für OLG KölnTrojan hat geschrieben:In Hessen wird man (soweit man nichts anderes wünscht) nur im LG-Bezirk verschickt
Zumindest im OLG Hamm könnte der Sinneswandel etwas mit der Bewerberlage zu tun haben.