Richterdienst in Sachsen

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Strich
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Re: Richterdienst in Sachsen

Beitrag von Strich »

Denn natürlich wird nach Ablauf der Probezeit geprüft, ob und wenn ja welche Stellen dann gerade frei sind und wer der Bestgeeignete für diese Stellen ist.
So natürlich ist das in Sachsen leider nicht, sonst würde ich mir darüber keine Gedanken machen:
Wir brauchen uns auch nicht weiter über die Möglichkeit einer Zusicherung (wie auch immer sie konkret aussieht) zu streiten. Mein Ziel ist es, diese Ernennung auf Lebenszeit möglichst bei einem Gericht zu bekommen, um die Verweildauer bei der StA so kurz wie möglich zu halten. Das kann man sicherlich über eine Zusicherung erreichen. Und sei es, dass die Zusicherung nur auf einen feststellenden Verwaltungsakt gerichtet ist, dass eine Lebenszeitstelle bei Gericht verfügbar ist, für die ich als Bewerber in Frage komme.
Wenn Sie jetzt sagen, dass es normales Verwaltungshandeln ist, dass automatisch nach Ablauf des Erprobungszeitraumes diese Prüfung durchgeführt wird, wäre das schon einmal in meine Sinne. Ich befürchte jedoch, dass das in Sachsen aufgrund des oben zitierten Hinweises nicht üblich ist. Das schließt aber nicht aus, dass ich darüber nicht verhandeln kann, bzw. dass ich in diese Richtung nachfrage.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Levi
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Re: AW: Richterdienst in Sachsen

Beitrag von Levi »

Strich hat geschrieben: Mein Ziel ist es, diese Ernennung auf Lebenszeit möglichst bei einem Gericht zu bekommen, um die Verweildauer bei der StA so kurz wie möglich zu halten. Das kann man sicherlich über eine Zusicherung erreichen. Und sei es, dass die Zusicherung nur auf einen feststellenden Verwaltungsakt gerichtet ist, dass eine Lebenszeitstelle bei Gericht verfügbar ist, für die ich als Bewerber in Frage komme.
Na dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg dabei, die Justizverwaltung davon zu überzeugen, dass sie eine Zusicherung abgeben soll, nach Ablauf Ihrer Probezeit einen feststellenden Verwaltungsakt mit dem Inhalt zu erlassen, dass eine Lebenszeitstelle bei Gericht verfügbar ist, für die sie als Bewerber in Frage kommen.

Zumindest können Sie mit einem solchen Ansinnen sicher sein, dass der zuständige Sachbearbeiter Ihren Namen im Gedächtnis behält. :grin:
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Strich
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Re: Richterdienst in Sachsen

Beitrag von Strich »

Ja genau. Ich bin natürlich jemand der absolut kein Fingerspitzengefühl hat und direkt nach dem "Hallo" einen vorbereiteten unterzeichnungsreifen Entwurf vorlegt und die weitere Einstellungsverhandlung davon abhängig macht. ::roll:
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Re: Richterdienst in Sachsen

Beitrag von T0bi »

So eine Zusicherung wird man kaum abgeben. Ich hatte damals (auch Sachsen betreffend) mit der Sachbearbeiterin im Ministerium telefoniert. Ich hatte gefragt, was denn mit "mehrere Jahre" gemeint sei und wie lange die Verweildauer denn derzeit durchschnittlich betrage. Schon damit tat man sich schwer, sagte, dass sei alles eine Einzelfallfrage und pauschal könne man das nicht sagen. Es wird wohl auch nicht statistisch erfasst. Ich vermute, letztlich wird es auch stark von der örtlichen Präferenz abhängen. Wenn du jahrelang bei der StA Leipzig bist, dort womöglich auch eine Familie gegründet hast, bewirbst du dich eben um eine Lebenszeitstelle am AG/LG Leipzig oder vielleicht noch in Grimma, Döbeln etc., und eher nicht um eine solche am AG Bautzen oder Hoyerswerda...

Ernüchternd fand ich danals meine Analyse des Justizministerialblattes der letzten Jahre. Dort werden ja auch R1-Stellen ausgeschrieben, von daher ist für jedermann nachvollziehbar, wieviele bzw. -wenige Richterstellen es gibt. Wenn man dann noch die Stellen, die örtlich weniger attraktiv sind, abzieht, bekommt man eine wenig optimistische Vorstellung von der "mehrjährigen Verweildauer". M.E. muss man sich mit dem Gedanken, unabsehbar lange Zeit bei der StA zu verbringen, anfreunden, bevor man sich in Sachsen bewirbt.
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Re: Richterdienst in Sachsen

Beitrag von julée »

Strich hat geschrieben: Wenn Sie jetzt sagen, dass es normales Verwaltungshandeln ist, dass automatisch nach Ablauf des Erprobungszeitraumes diese Prüfung durchgeführt wird, wäre das schon einmal in meine Sinne. Ich befürchte jedoch, dass das in Sachsen aufgrund des oben zitierten Hinweises nicht üblich ist. Das schließt aber nicht aus, dass ich darüber nicht verhandeln kann, bzw. dass ich in diese Richtung nachfrage.
Die Prüfung dürfte doch ganz einfach aussehen (willkürliche Zahlen):

10 Kandidaten - 9 StA-Stellen, 1 Richterstelle, ergo bekommt der beste Kandidat, der ggf. örtlich auch am besten passt, die Richterstelle. Warum sollte man ausgerechnet Dir bereits jetzt die Stelle "versprechen", wenn weder klar ist, ob Du zum Zeitpunkt der Entscheidung überhaupt der am besten geeignete Kandidat bist, noch, ob es zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt eine freie Richterstelle gibt? Und wenn Du all diese Einschränkungen in die "Zusicherung" aufnimmst, dann dürfte sie Dir nicht zu mehr Rechten verhelfen als Du ohnehin schon bei derartigen Auswahlentscheidungen hast.

Und wenn auf der Homepage was von einer mehrjährigen Verweildauer bei der StA steht, dann wird das vermutlich genauso sein. Was Du willst: gleicher sein als andere ;)
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Re: Richterdienst in Sachsen

Beitrag von Strich »

Was Du willst: gleicher sein als andere
Natürlich will ich das ;-) Am Gehalt kann man ja nicht drehen, also muss ich das auf andere Weise versuchen ^^

Aber vielen Dank schonmal für die Eindrücke.
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Re: Richterdienst in Sachsen

Beitrag von Spencer »

Warum sollte die Justizverwaltung sich durch Zusagen den von ihr selbst geschaffenen Spielraum einengen?

Die Taktik, mit einem Richteramt auch solche Bewerber zunächst zur bei Bewerbern weniger beliebten StA oder Verwaltung zu ködern und von dort nur die besten später (wieder) ins Richteramt zu lassen, ist doch ziemlich weit verbreitet.

Dort, wo es sie nicht gibt (wie z.B. in NRW) löst man dies zumindest partiell über Abordnungen, was ich als das fairere Modell empfinde, weil es nur zeitweise und freiwillig erfolgt: man verplant die Leute erst dort, wo sie auch hinwollten (StA, ordentliche Gerichtsbarkeit, Fachgerichtsbarkeit). Wer dort noch "etwas werden will", geht halt mal für 3 Jahre zum Justizministerium, Bundes(verfassungs)Gericht, zur Staatskanzlei oder in die sonstige Verwaltung. Er weiß dann aber auch, dass er wieder zurückkommt.

Das erstgenannte Modell, wie es Sachsen oder Bayern praktizieren, ist dagegen m.E. viel eher dazu geeignet, dauerhafte Frustration zu verursachen, indem es die Leute dauerhaft in einem Amt festhält, dass sie eigentlich gar nicht dauerhaft angestrebt haben.
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Re: Richterdienst in Sachsen

Beitrag von julée »

Strich hat geschrieben:
Was Du willst: gleicher sein als andere
Natürlich will ich das ;-) Am Gehalt kann man ja nicht drehen, also muss ich das auf andere Weise versuchen ^^
Kann man ja auch ein wenig verstehen ;)

Aber dürfte ein zu vehement (mit allerhand Forderungen) vorgetragener "Wunsch" auf keinen Fall länger als nötig bei der StA bleiben zu müssen, nicht die Einstellung überhaupt gefährden? Ich weiß ja nicht, wie die Bewerberlage in Sachsen ist, aber vermutlich noch nicht so, dass gerne sehenden Auges - überspitzt formuliert - ein potentieller "frustrierter Nörgler mit Anspruchsdenken" eingestellt wird.
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Re: Richterdienst in Sachsen

Beitrag von Strich »

Wie gesagt, das hängt davon ab, wie die Stimmung im Gespräch so ist. Klar gehe ich da nicht vehement in die Verhandlung. Aber ich werde, wie oben auch empfohlen, danach fragen, wie sich der Ablauf gestaltet und dann einfach offen sagen, dass ich mir die Aussicht mit der mehrjährigen Verweildauer gut überlegen muss, sollte man mich wollen. Vielleicht sagen sie mir auch gleich, dass ich bei Ortsunabhängigkeit keine Probleme haben werde, eine Stelle zu bekommen. Dann erübrigt sich das ganze sowieso.
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Re: Richterdienst in Sachsen

Beitrag von Strich »

Ich wollte kurz von meinem Gespräch berichten.

Nach kurzer Wartezeit wurde ich von zwei Mitarbeitern des Ministeriums begrüßt. Das Gespräch begann (typisch) mit der Frage, warum ich ursprünglich Jura studiert habe. Anschließend, und das war das eher Merkwürdige an dem Gespräch, ging es fast ausschließlich um Informationen zum Ablauf nach der Ernennung. Also wie läuft die Probezeit ab, welche Stationen erwarten einen, wie sind die Aussichten Richter zu werden, wie ist die Personal- und Bewerberlage im Freistaat, welche örtlichen Präferenzen hat man selbst und welche Angebote kann der Freistaat in dieser Richtung machen.
Da ich das alles höchst interessant fand und auch Fragen in dieser Richtung hatte, hab ich irgendwie den Zeitpunkt verpasst, mich mehr zu präsentieren :-( Naja Mitte Februar soll es schon Ergebnisse geben, ich bin gespannt.

Eine Zusage zur Ernennung braucht es übrigens nicht. Die Personaldecke im Freistaat wird bis 2025 so abnehmen, dass ein Wechsel an die Gerichte wohl nach Ablauf der Probezeit (also irgendwann beginnend ab 2020) bei Ortsungebundenheit kein Problem sein sollte. Näheres dazu und zu den anderen Sachen gerne per PM.
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Re: Richterdienst in Sachsen

Beitrag von Tikka »

Auch wenn es mich nicht betrifft: Vielen Dank für das Feedback. Es tut dem Forum gut, wenn Neuuser es nicht nur als Einbahnstraße ansehen.
Keine Experimente! Wählt Adenauer.
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Re: Richterdienst in Sachsen

Beitrag von julée »

+1

Nichts ist trauriger als diese 5-mal aufgewärmten "ich wollte fragen, ob jetzt jemand was weiß"-Threads zu irgendwelchen Bewerbungsverfahren.
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Re: Richterdienst in Sachsen

Beitrag von Strich »

Ich werd wohl auch noch ein wenig im Forum mitlesen, so dass die Aussicht, Antworten auf PMs zu bekommen, doch hoch sein dürften :).
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Gelöschter Nutzer

Re: Richterdienst in Sachsen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Strich Mahlzeit, mich würden Deine Informationen aus dem Gespräch interessieren, was zur Personal- und Bewerberlage in Sachsen gesagt wurde.
Gern auch als pm.

Danke
Gelöschter Nutzer

Re: Richterdienst in Sachsen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo ist zwar schon ne Weile her, Habe allerdings auch demnächst ein Vorstellungsgespräch in Sachsen, wollte mal hören, ob es bei dir geklappt hat und ob sie bei dem Gespräch auch Fragen speziell Rechtsgebiete betreffend gestellt haben
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