Wechsel in Staatsdienst - Versorgungswerk?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Wechsel in Staatsdienst - Versorgungswerk?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,

ich wechsele bald in den Staatsdienst (NRW). Da ich nun bereits Einiges in das Versorgungswerk für Rechtsanwälte (ebenfalls NRW) eingezahlt habe, stelle ich mir natürlich die Frage, wie ich das weiter handhaben soll. Nach Auskunft des Versorgungswerks ist eine Auszahlung eines Anteils meiner eingezahlten Beiträge nicht (mehr) möglich. Es gibt vielmehr nur noch zwei Varianten:
- Mitglied bleiben und Mindestbeitrag (momentan € 115 monatlich) einzahlen
- Mitgliedschaft beenden und jetzige Anwartschaft "einfrieren"

Wer hat damit Erfahrung gemacht? Was ist die bessere Variante?

Danke für eure Hilfe!
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famulus
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Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
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Re: Wechsel in Staatsdienst - Versorgungswerk?

Beitrag von famulus »

Ich selbst hatte zwar die Möglichkeit, mir einen Teil der Beträge auszahlen zu lassen, habe mich aber dagegen entschieden: Das ging nämlich nicht bei Nachversicherungsbeiträgen (Ref), die damit verloren gewesen wären. Ich zahle daher erst mal weiter (den Mindestbeitrag) ins Versorgungswerk ein, mindestens bis ich die für den Rentenanspruch (bei uns) nötigen 60 Monatsbeiträge entrichtet habe. Inzwischen habe ich die - zunächst ruhend gestellte (§ 47 BRAO) - Zulassung zurückgegeben und bin nur noch freiwilliges Mitglied.

Wenn du die Anwartschaft ohnehin schon hast, ist für "die bessere Variante" wahrscheinlich ein Blick in die Glaskugel nötig. Unser Versorgungswerk nimmt auf Wunsch Berechnungen fiktiver Konstellationen vor, an denen man dann seine Strategie ausrichten kann. Ich bin mir im Moment selbst noch nicht sicher, ob ich demnächst austrete oder einfach weiter laufen lasse.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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