Liebe Kollegen,
an mich wurde herangetragen, mich aus der Privatwirtschaft auf eine Position als Amtsleiter zu bewerben. Die Stelle ist bei einer hessischen Kreisverwaltung und passt fachlich zu meiner bisherigen Tätigkeit wir die Faust aufs Auge. Bin seit fast 10 Jahren als Anwalt zugelassen und war bereits promotionsbegleitend fünf Jahre im ÖD. Dies dürfte mir ja alles auf meine Erfahrungszeit angerechnet werden. Aber muss ich denn zunächst die A13 und 14 durchlaufen oder ist bei Wohlwollen des Kreises auch ein Direkteinstieg in die A15 möglich?
Besten Dank für Eure Einschätzungen und eine schöne Osterzeit!
Direkteinstieg A15 möglich?
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Re: Direkteinstieg A15 möglich?
Rechtlich möglich ist ein Direkteinstieg in einem höheren Amt (bspw. A 15).
Allerdings kann darüber nicht der Kreis allein entscheiden, sondern es bedarf (mindestens) noch der Entscheidung durch den Direktor des Landespersonalamts (vgl. 20 Abs. 1 Satz 3 ff. HBG) .
[Ob die "Kreise" in Hessen jetzt selbstständige Körperschaften oder Teil der Staatsverwaltung sind, weiß ich nicht. Das kannst du am besten selbst beantworten.]
Allerdings kann darüber nicht der Kreis allein entscheiden, sondern es bedarf (mindestens) noch der Entscheidung durch den Direktor des Landespersonalamts (vgl. 20 Abs. 1 Satz 3 ff. HBG) .
[Ob die "Kreise" in Hessen jetzt selbstständige Körperschaften oder Teil der Staatsverwaltung sind, weiß ich nicht. Das kannst du am besten selbst beantworten.]
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Re: Direkteinstieg A15 möglich?
Wie ist man denn promotionsbegleitend im öD? Oder ist damit eine WissMit/Akad. Rat - Stelle an einem Lehrstuhl gemeint?
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Re: Direkteinstieg A15 möglich?
Danke für die Info mit § 20 HBG. Ich hatte zwar das HBG durchsucht, aber die Norm irgendwie übersehen
Ja, war nach dem 2.StEx WiMi. Hab mich da wohl missverständlich ausgedrückt.
Ja, war nach dem 2.StEx WiMi. Hab mich da wohl missverständlich ausgedrückt.