Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (BW)
Moderator: Verwaltung
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Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (BW)
Trotz umfassender Suche im Forum habe ich erstaunlicherweise noch kein Thema entdeckt, das sich mit konkret der Frage beschäftigt, ob Berufserfahrung als Rechtsanwalt von der Justiz bei einem Wechsel anerkannt wird. Gibt es einschlägige Erfahrungen von Wechslern? Mir geht es in erster Linie um Baden-Württemberg aber sicherlich wären auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern interessant.
Ich habe vier Jahre hauptberuflche Erfahrung als Rechtsanwalt (hauptsächlich GK, unterschiedliche Rechtsgebiete) und frage mich, ob ich damit sogleich in Stufe 2 eingruppiert werden würde (und nach einem weiteren Jahr Erfahrung als Richter dann gleich in Stufe 3, für die man in Ba-Wü insgesamt 5 Jahre benötigt). Teilweise wird gemunkelt, das sei möglich aber man müssen sich vom Arbeitgeber "einschlägige fachliche Befassung" mit den relevanten Themen bescheinigen lassen (z.B. eine ehemalige Kollegin, die nun Sozialrichterin ist, ihre Vorbefassung mit Sozialrecht). Derartige Bescheinigungen erscheinen mir aber für die ordentliche Gerichtsbarkeit wenig sinnvoll.
Kann dazu jemand etwas sagen?
Vielen Dank!
Ich habe vier Jahre hauptberuflche Erfahrung als Rechtsanwalt (hauptsächlich GK, unterschiedliche Rechtsgebiete) und frage mich, ob ich damit sogleich in Stufe 2 eingruppiert werden würde (und nach einem weiteren Jahr Erfahrung als Richter dann gleich in Stufe 3, für die man in Ba-Wü insgesamt 5 Jahre benötigt). Teilweise wird gemunkelt, das sei möglich aber man müssen sich vom Arbeitgeber "einschlägige fachliche Befassung" mit den relevanten Themen bescheinigen lassen (z.B. eine ehemalige Kollegin, die nun Sozialrichterin ist, ihre Vorbefassung mit Sozialrecht). Derartige Bescheinigungen erscheinen mir aber für die ordentliche Gerichtsbarkeit wenig sinnvoll.
Kann dazu jemand etwas sagen?
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- famulus
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Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B
§§ 36, 31 Abs. 3 S. 2, 32 Abs. 1 Nr. 3 LBesGBW?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
- Tibor
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Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B
Du mit deinen ganzen Paragraphen. Jurist du!
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- Solar
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Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B
Danke, ja genau diesen § 32 Absatz 1 Nr. 3 kenne ich auch - er lässt aber eben Interpretationsspielraum:
"sonstige Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn sind oder diese Voraussetzung ersetzen, soweit diese für die Verwendung des Beamten förderlich sind, sofern die hauptberufliche Tätigkeit mindestens
a) auf der Qualifikationsebene eines Ausbildungsberufs und
b) sechs Monate ohne Unterbrechung
ausgeübt wurde"
Ob darunter Rechtsanwaltstätigkeiten fallen (m.E. ganz klar: Ja!), könnte von den Justizministerien ja aber auch abweichend beurteilt werden. Daher die Frage nach der "Praxis". Dein Hinweis hat mir aber bereits insoweit geholfen, als bei vier Jahren RA-Tätigkeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 ja sofort Stufe 3 anstünde (wenn sie berücksichtigt werden).
"sonstige Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn sind oder diese Voraussetzung ersetzen, soweit diese für die Verwendung des Beamten förderlich sind, sofern die hauptberufliche Tätigkeit mindestens
a) auf der Qualifikationsebene eines Ausbildungsberufs und
b) sechs Monate ohne Unterbrechung
ausgeübt wurde"
Ob darunter Rechtsanwaltstätigkeiten fallen (m.E. ganz klar: Ja!), könnte von den Justizministerien ja aber auch abweichend beurteilt werden. Daher die Frage nach der "Praxis". Dein Hinweis hat mir aber bereits insoweit geholfen, als bei vier Jahren RA-Tätigkeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 ja sofort Stufe 3 anstünde (wenn sie berücksichtigt werden).
- famulus
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Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B
So etwas verbitte ich mir!Tibor hat geschrieben:Jurist du!
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B
Die 8% Gehaltskürzung für 36 Monate bei der Neueinstellung in BW nach § 23 Abs. 1 LBesG nicht vergessen, nicht dass ein Kollege direkt den eigenen Räumungsprozess verhandeln muss.
- Solar
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Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B
Hier hoffe ich auf die folgenden Zitate von CDU un Grünen-Landtagsabgeordneten:
Güne:
„Für weniger gelungen halte ich die Absenkung der Eingangsbesoldung von 8 % bei Richtern und Staatsanwälten. Meine Fraktion und ich werden uns in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, die Eingangsbesoldung wieder zu erhöhen.“
CDU:
„Es ist ein falsches Signal an junge Assessoren, die Eingangsbesoldung um 8 % zu senken. So bringt man für kurzfristige Haushaltsvorteile die Justiz im Wettbewerb um die besten Köpfe ins Hintertreffen. Obwohl die Examensnoten immer besser werden, mussten wir den Notenschnitt für die Einstellung senken. Der Richterberuf wird für junge Juristen zunehmend unattraktiv. Ein Alarmzeichen! Es ist falsch, jungen Berufseinsteigern in der Phase der Familiengründung die größten Kürzungen aufzuerlegen. Die CDU hat dies im Nachtragshaushalt und gestern im Finanzausschuss kritisiert. Eine funktionsfähige Justiz ist kein Sparschwein sondern ein Wert an sich.“
Ja sogar der (bisherige) Justizminister:
"Im Zusammenhang mit der weiteren Überprüfung durch das MFW werde ich vor diesem Hintergrund besonderes Augenmerk auf die Verfassungsmäßigkeit der um 8 bzw. um 4 % abgesenkten Eingangsbesoldung neuer Kolleginnen und Kollegen im Richter- oder Staatsanwaltsamt sowie derjenigen in den Beamtenlaufbahnen legen.“
Hoffen wir mal, sie halten sich dran...
Güne:
„Für weniger gelungen halte ich die Absenkung der Eingangsbesoldung von 8 % bei Richtern und Staatsanwälten. Meine Fraktion und ich werden uns in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, die Eingangsbesoldung wieder zu erhöhen.“
CDU:
„Es ist ein falsches Signal an junge Assessoren, die Eingangsbesoldung um 8 % zu senken. So bringt man für kurzfristige Haushaltsvorteile die Justiz im Wettbewerb um die besten Köpfe ins Hintertreffen. Obwohl die Examensnoten immer besser werden, mussten wir den Notenschnitt für die Einstellung senken. Der Richterberuf wird für junge Juristen zunehmend unattraktiv. Ein Alarmzeichen! Es ist falsch, jungen Berufseinsteigern in der Phase der Familiengründung die größten Kürzungen aufzuerlegen. Die CDU hat dies im Nachtragshaushalt und gestern im Finanzausschuss kritisiert. Eine funktionsfähige Justiz ist kein Sparschwein sondern ein Wert an sich.“
Ja sogar der (bisherige) Justizminister:
"Im Zusammenhang mit der weiteren Überprüfung durch das MFW werde ich vor diesem Hintergrund besonderes Augenmerk auf die Verfassungsmäßigkeit der um 8 bzw. um 4 % abgesenkten Eingangsbesoldung neuer Kolleginnen und Kollegen im Richter- oder Staatsanwaltsamt sowie derjenigen in den Beamtenlaufbahnen legen.“
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- Solar
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Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B
Gibt's denn hier wirklich niemanden, der den Wechsel in BaWü vollzogen hat und Erfahrungen mit der Einstufung teilen kann?
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Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B
Hier nur Erfahrung mit NRW und nicht BaWü: Die Zeit als Rechtsanwalt wurde vollständig berücksichtigt.
- Toefting
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Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B
Bayern: Wird anerkannt (wobei 4 Jahre faktisch nicht gehen).
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Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B
Wie viele Jahre gehen denn?
Und in welchen Bundesländern gibt es derzeit diese Absenkung der Eingangsbesoldung? In Bayern ist die doch wieder abgeschafft oder?
Und in welchen Bundesländern gibt es derzeit diese Absenkung der Eingangsbesoldung? In Bayern ist die doch wieder abgeschafft oder?
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Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B
Ich glaube, die faktische Begrenzung in Bayern ist der Zeit, die dort zwischen 2. Examen und Eintritt in den richterlichen Dienst liegen darf, geschuldet. In NRW gibt es nur ein Höchstalter. Da dies mittlerweile nicht mehr bei 35 sondern bei 40 Jahren liegt, sind theoretisch auch mehr als 10 Jahre drin. Bei mir waren es jedenfalls mehr als 4 Jahre. Ach ja, der Grundwehrdienst hat sich im Nachhinein auch noch ausgezahlt, denn er wird auch komplett bei der Berechnung der Erfahrungsstufe berücksichtigt.
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Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B
Weiß jemand, wie es mit der Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei aussieht, wenn diese mehr als 20 Stunden betrug?Versicherungsnehmer hat geschrieben:Ich glaube, die faktische Begrenzung in Bayern ist der Zeit, die dort zwischen 2. Examen und Eintritt in den richterlichen Dienst liegen darf, geschuldet. In NRW gibt es nur ein Höchstalter. Da dies mittlerweile nicht mehr bei 35 sondern bei 40 Jahren liegt, sind theoretisch auch mehr als 10 Jahre drin. Bei mir waren es jedenfalls mehr als 4 Jahre. Ach ja, der Grundwehrdienst hat sich im Nachhinein auch noch ausgezahlt, denn er wird auch komplett bei der Berechnung der Erfahrungsstufe berücksichtigt.
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Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B
Zumindest in Hessen, RLP und Niedersachsen wurden die Zeiten als WissMit (auch nicht bei einer vollen Stelle) bisher generell nicht anerkannt.Samson hat geschrieben:Weiß jemand, wie es mit der Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei aussieht, wenn diese mehr als 20 Stunden betrug?
- Solar
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Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B
Danke euch allen, das gibt mir doch schon mal ein wenige Argumentationsgrundlage. Ich freue mich, falls sich doch noch ein Baden-Württembergler findet, der seine Erfahrungen hier teilt.
Wie musstet ihr denn die Rechtsanwaltserfahrung nachweisen?
Wie musstet ihr denn die Rechtsanwaltserfahrung nachweisen?