Nachwuchskraft im allgemeinen Verwaltungsdienst

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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mynda
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Nachwuchskraft im allgemeinen Verwaltungsdienst

Beitrag von mynda »

Hallo in die Runde!

Es gibt immer mal wieder Ausschreibungen für Volljuristen als "Nachwuchskräfte im Allgemeinen Verwaltungsdienst". Und trotz einigen allgemeinen, höchst weiten Beschreibungen des Betätigungsfeldes ist mir nicht ganz klar, was man nun tatsächlich macht.

Sind das klassische Referentenstellen in Ministerien oder kann man auch als Abteilungsteiler einer kleinen Baubehörde in Hinterposemuckel landen? Immer unter der Prämisse, dass man wirklich nur unter dieser allgemeinen Bezeichnung rekrutiert wird. Inwieweit kann man das im Arbeitsalltag überhaupt beeinflussen?

Vielen Dank vorab an alle, die sich die Zeit nehmen, zu antworten!
falsus
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Re: Nachwuchskraft im allgemeinen Verwaltungsdienst

Beitrag von falsus »

Referentenstellen sind nicht der höhere allgemeine Verwaltungsdienst. Letzterer ist klassischerweise bei den Bezirksregierungen und ihren Pendants in den anderen Bundesländern angesiedelt. Gleichwohl besteht häufig die Möglichkeit, sich als Referent ins Ministerium abordnen zu lassen, wenn die Einführungzeit dies nicht ohnehin vorsieht.
mynda
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Re: Nachwuchskraft im allgemeinen Verwaltungsdienst

Beitrag von mynda »

falsus hat geschrieben:Referentenstellen sind nicht der höhere allgemeine Verwaltungsdienst. Letzterer ist klassischerweise bei den Bezirksregierungen und ihren Pendants in den anderen Bundesländern angesiedelt. Gleichwohl besteht häufig die Möglichkeit, sich als Referent ins Ministerium abordnen zu lassen, wenn die Einführungzeit dies nicht ohnehin vorsieht.
Danke für deine Antwort! Also umfasst der allgemeine Verwaltungsdienst idR eher so etwas wie Dezernatsarbeit? Es gibt leider nicht in allen Bundesländern Bezirksregierungen. In dem Fall sind es dann Positionen in den nachgeordneten Landesämtern?

An Referentenstellen gelangt man dann idR nur über solche Stellen, die auch ausdrücklich als solche ausgeschrieben sind? Abgesehen von der von dir erwähnten Möglichkeit der Abordnung? Wie wahrscheinlich ist denn eine solche Abordnung, wenn man das anstrebt? Mir fehlen leider Erfahrungswerte, wie die "Politik" in einer Behörde ist und inwieweit man so etwas beeinflussen kann.
falsus
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Re: Nachwuchskraft im allgemeinen Verwaltungsdienst

Beitrag von falsus »

mynda hat geschrieben:An Referentenstellen gelangt man dann idR nur über solche Stellen, die auch ausdrücklich als solche ausgeschrieben sind?
Genau. Dann wird eben ein "Referent" in der Stellenanzeige gesucht. Die Wechselmöglichkeiten hängen vom Ressort ab und dürften sich entsprechend unterscheiden. Der sichere Weg ist, sich auf Referentenstellen zu bewerben, falls einem das Ressort zusagt.
mynda hat geschrieben:Danke für deine Antwort! Also umfasst der allgemeine Verwaltungsdienst idR eher so etwas wie Dezernatsarbeit? Es gibt leider nicht in allen Bundesländern Bezirksregierungen. In dem Fall sind es dann Positionen in den nachgeordneten Landesämtern?
Ja, es hängt aber - wie gesagt - alles vom Ressort und dem jeweiligen Verwaltungsaufbau im Land ab, der aus den Organisationsgesetzen hervorgeht. Im Zweifel sind die Personalsachbearbeiter, die in der Stellenanzeige benannt sind, aber auch ganz hilfsbereit bei telefonischen Nachfragen.
Gelöschter Nutzer

Re: Nachwuchskraft im allgemeinen Verwaltungsdienst

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Dazu habe ich jetzt noch eine Frage :)

Was genau versteht man unter Dezernatsarbeit? Sind das Fälle, die wegen ihrer Bedeutung einem besonderen Zeichnungsrecht unterliegen und dann nur gegengezeichnet werden? Oder Fälle zur eigenen Bearbeitung?

Danke schon mal für eure Hilfe!
mynda
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Re: Nachwuchskraft im allgemeinen Verwaltungsdienst

Beitrag von mynda »

ZeusMP hat geschrieben: Was genau versteht man unter Dezernatsarbeit? Sind das Fälle, die wegen ihrer Bedeutung einem besonderen Zeichnungsrecht unterliegen und dann nur gegengezeichnet werden? Oder Fälle zur eigenen Bearbeitung?

Hallo ZeusMP,

ich kann dir leider nichts Näheres berichten, weil ich mich am Ende gegen die Tätigkeit im allgemeinen Verwaltungsdienst entschieden habe.
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