müssen Richter Handschriften lesen können?
Moderator: Verwaltung
müssen Richter Handschriften lesen können?
Ist es eine Einstellungsvoraussetzung für Richter/Richterinnen, dass diese Handschriften lesen können, wenn sie nicht lesebehindert sind ?
Also lateinische Handschrift, deutsche Handschrift, Sütterlin-Handschrift?
Wird diese Lesefähigkeit bei der Einstellung überprüft?
Wie wird mit Richterinnen umgegangen, bei denen sich herausstellt, dass sie keine deutschen Handschriften lesen können?
Also lateinische Handschrift, deutsche Handschrift, Sütterlin-Handschrift?
Wird diese Lesefähigkeit bei der Einstellung überprüft?
Wie wird mit Richterinnen umgegangen, bei denen sich herausstellt, dass sie keine deutschen Handschriften lesen können?
- Vorkriegsjugend
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Re: müssen Richter Handschriften lesen können?
Wofür sollte es zwingend erforderlich sein, dass Handschriften gelesen werden können?
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Re: müssen Richter Handschriften lesen können?
Anders als Richter, die nicht lesen können müssen, werden Richterinnen dann regelmäßig entlassen.Dagwyna hat geschrieben:Ist es eine Einstellungsvoraussetzung für Richter/Richterinnen, dass diese Handschriften lesen können, wenn sie nicht lesebehindert sind ?
Also lateinische Handschrift, deutsche Handschrift, Sütterlin-Handschrift?
Wird diese Lesefähigkeit bei der Einstellung überprüft?
Wie wird mit Richterinnen umgegangen, bei denen sich herausstellt, dass sie keine deutschen Handschriften lesen können?
- Tibor
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Re: müssen Richter Handschriften lesen können?
Im Zweifel gibt man den Schriftsatz mit der Schreibschrift einer älteren Schreibkraft und lässt diesen abtippen.
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Re: müssen Richter Handschriften lesen können?
Ein früherer Vorsitzender meiner Kammer schrieb seine Voten handschriftlich. Es ist zumindest hilfreich (und nicht einfach) wenn man diese lesen kann.
Zu beachten ist ferner, dass bei der Einstellung ein handschriftlicher Lebenslauf vorliegen muss. Hierfür muss man nicht nur Handschriften lesen, sondern auch schreiben können.
Zu beachten ist ferner, dass bei der Einstellung ein handschriftlicher Lebenslauf vorliegen muss. Hierfür muss man nicht nur Handschriften lesen, sondern auch schreiben können.
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Re: müssen Richter Handschriften lesen können?
Im Falle von blinden Bewerbern wird hiervon aber Abstand genommen, oder?
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- Einwendungsduschgriff
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Re: müssen Richter Handschriften lesen können?
Handschriften lesen zu können ist bisweilen schon vonnöten, gerade wenn die Rechtssuchenden ihre Schriftsätze handschriftlich verfassen.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
- Tibor
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Re: müssen Richter Handschriften lesen können?
Das geht jedoch nicht soweit, dass man verzitterte Sütterlin eines 80 jährigen Greises lesen können muss.
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Re: müssen Richter Handschriften lesen können?
Oh ja, 50-80 Seiten handschriftlich sind schon wunderbar, vor allem, wenn es zu 95 % wirr ist, aber die restlichen 5 %, die man finden muss, doch Sinn ergeben könnten.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Handschriften lesen zu können ist bisweilen schon vonnöten, gerade wenn die Rechtssuchenden ihre Schriftsätze handschriftlich verfassen.
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Re: müssen Richter Handschriften lesen können?
Auch gerne genommen: Entzifferung von 120 Jahre alten (damals) handgeschriebenen Eintragungsbewilligungen zu irgendwelchen Grunddienstbarkeiten.
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- Tibor
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Re: müssen Richter Handschriften lesen können?
Macht der Sachverständige, oder?
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Re: müssen Richter Handschriften lesen können?
Die würden mir was HustenTibor hat geschrieben:Im Zweifel gibt man den Schriftsatz mit der Schreibschrift einer älteren Schreibkraft und lässt diesen abtippen.
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Re: müssen Richter Handschriften lesen können?
Wenn Du sie als "ältere Schreibkraft" bezeichnest?Samson hat geschrieben:Die würden mir was HustenTibor hat geschrieben:Im Zweifel gibt man den Schriftsatz mit der Schreibschrift einer älteren Schreibkraft und lässt diesen abtippen.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: müssen Richter Handschriften lesen können?
Erinnert mich an die schwierigen Diskussionen mit meiner Ausbilderin (Mitte 50) bei der StA, ob der Richter jetzt "jünger", "mittelalt", "etwas älter", "älter" oder "steinalt" war.
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Re: müssen Richter Handschriften lesen können?
Eine Ex-Proberichterkollegin hat das mal gebracht und die handschriftliche Klageschrift mit der Verfügung "Abtippen" zur Geschäftsstelle gegeben. Die Schreibkraft ist dann direkt zum Präsidenten gerannt, es folgte ein Rüffel Prädident=>Proberichterin. Die hat das dann im Kurs "Soziale Kompetenz" ( ) aufgearbeitet, weil alle so fies zu ihr waren.Tibor hat geschrieben:Im Zweifel gibt man den Schriftsatz mit der Schreibschrift einer älteren Schreibkraft und lässt diesen abtippen.
Und die Moral von der Geschicht: Sollte man sich zumindest am Anfang verkneifen.
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."