Staatsnote Bayern

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Staatsnote Bayern

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

mich würde interessieren, welche Noten man denn bräuchte, um
in die Verwaltung in Bayern eingestellt werden zu können.
Ich selber studiere noch. Neulich habe ich einen Bekannten getroffen,
der mit folgenden Noten nicht übernommen wurde: 1. Examen 9,2 Punkte
im Staatsteil und im 2. Examen 6,7 Punkte. Kann es sein, dass man trotz
solcher guten Ergebnisse nicht genommen wird?
Die meisten wollen doch lieber in Internationale Kanzleien als zum Staat?
Normalerweise schreiben doch die Leute, die im 1. Examen 9 Punkte hatten,
im 2. Examen auch mindestens 9 Punkte?
Bei meinen Klausuren im Studium kann ich nur selten vorhersehen, welche
Note ich bekommen werde.
Verbessern sich eigentlich die Leute, die im Examen von dem Verbesserungs-
versuch Gebrauch machen üblicherweise? Bringt es etwas, das Examen bis
zum 12. Semester hinauszuzögern oder ist man dann auch nicht besser als
nach dem 9. Semester?

LG
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thh
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Re: Staatsnote Bayern

Beitrag von thh »

Juristicus777 hat geschrieben:Neulich habe ich einen Bekannten getroffen,
der mit folgenden Noten nicht übernommen wurde: 1. Examen 9,2 Punkte
im Staatsteil und im 2. Examen 6,7 Punkte. Kann es sein, dass man trotz
solcher guten Ergebnisse nicht genommen wird?
Das für die Praxis meist - wohl gerade in Bayern - stärker gewichtete 2. Staatsexamen ist mit 6,7 nicht gerade überragend. Ob das für die bayrische Verwaltung genügt - keine Ahnung. Für eine Einstellung in die Justiz dürfte es in der Regel eher nicht reichen.
Juristicus777 hat geschrieben:Normalerweise schreiben doch die Leute, die im 1. Examen 9 Punkte hatten,
im 2. Examen auch mindestens 9 Punkte?
Das würde ich so nicht unterschreiben wollen.
Juristicus777 hat geschrieben:Verbessern sich eigentlich die Leute, die im Examen von dem Verbesserungs-
versuch Gebrauch machen üblicherweise?
Das kommt darauf an.
Juristicus777 hat geschrieben:Bringt es etwas, das Examen bis
zum 12. Semester hinauszuzögern oder ist man dann auch nicht besser als
nach dem 9. Semester?
Es erscheint mir eher unwahrscheinlich, dass ein längeres Studium zu einem besseren Examen führt. Die Statistik scheint mir auch eher dagegen zu sprechen.
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Tibor
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Re: Staatsnote Bayern

Beitrag von Tibor »

Juristicus777 hat geschrieben:Neulich habe ich einen Bekannten getroffen, ...
... im 2. Examen 6,7 Punkte. Kann es sein, dass man trotz solcher guten Ergebnisse nicht genommen wird? ...
6,7 im 2. Examen ist alles andere als ein gutes Ergebnis. Es ist ein knappes Befriedigend, knapp am Ausreichend vorbei.
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Spencer
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Re: Staatsnote Bayern

Beitrag von Spencer »

Gebt dem Affen doch nicht noch Zucker... ::roll:
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Re: Staatsnote Bayern

Beitrag von Kasimir »

6,7 ist haarscharf am Ausreichend vorbei und daher eine eher schlechte Note.... nur in Bayern nicht. Du bekommst das so genannte "kleine Praedikat". Dazu musst du die Note umrechnen, da in Bayern bekanntlich alles schwerer ist (sogar ein Kilo Mehl). Du musst die Note mit 1,845 (Geburtsjahr des Marechenkoenigs Ludwig II) multiplizieren. D.h. 6,7 in Bayern entsprechen 12,3615 in anderen Bundeslaendern und ist damit dort ein gut.
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Tibor
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Re: Staatsnote Bayern

Beitrag von Tibor »

Der sog. Kini-Koeffizient.
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Urs Blank
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Re: Staatsnote Bayern

Beitrag von Urs Blank »

Tibor hat geschrieben:Der sog. Kini-Koeffizient.
Wir in Nordrhein-Westfalen benutzen zur korrekten Umrechnung bayerischer Spitzenleistungen vorzugsweise die Mollath-Multiplikation oder die Rudi-Rupp-Rechnung.
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Gelöschter Nutzer

Re: Staatsnote Bayern

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Knapp 50 % erreichen in Bayern 6,5 Punkte oder besser. Dürfte das für den höheren Dienst reichen?
lucyyy
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Re: Staatsnote Bayern

Beitrag von lucyyy »

Juristicus777 hat geschrieben:Knapp 50 % erreichen in Bayern 6,5 Punkte oder besser. Dürfte das für den höheren Dienst reichen?
Die Einstellung in den Verwaltungsdienst ist kein mathematisches Rechenexempel und die Anforderungen ergebn sich letztlich aus den "Ausschreibungstexten". Mit 6,5 dürfte man jedoch auch in Bayern noch immer mind. 1 ganzen Punkt unter den Mindesteinstellungsgrenzen für den höheren Dienst liegen und auch bei uns läuft die Bewerbung als erstes bei einem Personaler vorbei, der im Regelfall nicht Jurist ist und daher die Leidensgeschichte zum StEx hin auch nicht kennt, der hakt stur Kriterien ab und die sind mit 6,5 Punkten eben nicht erfüllt.

Sorry, aber würde mich echt aufrichtig wundern, wenn man damit in Bayern in den höheren Dienst käme.
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Re: Staatsnote Bayern

Beitrag von thh »

Juristicus777 hat geschrieben:Knapp 50 % erreichen in Bayern 6,5 Punkte oder besser. Dürfte das für den höheren Dienst reichen?
Nur bei Mitgliedschaft in der CSU seit mindestens 6,5 Jahren (gemessen am Examenszeitpunkt).
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Re: Staatsnote Bayern

Beitrag von Kroate »

thh hat geschrieben:
Juristicus777 hat geschrieben:Knapp 50 % erreichen in Bayern 6,5 Punkte oder besser. Dürfte das für den höheren Dienst reichen?
Nur bei Mitgliedschaft in der CSU seit mindestens 6,5 Jahren (gemessen am Examenszeitpunkt).
Ich dachte das sei bereits Hebungsgrund (0,5 Punkte pro Jahr Parteizugehörigkeit) und wird deshalb nicht nochmals bei der Einstellung berücksichtigt?

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Re: Staatsnote Bayern

Beitrag von OJ1988 »

Wo denkst du hin? Das würde doch den Anwendungsbereich des Doppelerwertungsverbots zu Ungunsten des Bewerbers in unzulässiger Art und Weise ausdehnen.
Verandars
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Re: Staatsnote Bayern

Beitrag von Verandars »

Man muss aber dazu sagen, dass die Mindestpunktzahl für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch im Laufe der Jahre stark schwanken kann. In BW z.B. haben am Anfang des Jahres noch etwas über 6,5 Punkte für eine Einladung zum Assessmentcenter ausgereicht, für den aktuellen Termin brauchte man wohl schon über 8,0 Punkte. In Bayern dürfte das doch ähnlich laufen, wenn die nächste große Pensionierungswelle ansteht. Klar, 6,7 Punkte sind nicht überragend, aber es geht ja noch deutlich schlechter...
Gelöschter Nutzer

Re: Staatsnote Bayern

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Insgesamt betrachtet, geht der Staat vermutlich mit den Juristen schon strenger
um als mit anderen Akademikern, z.B Lehrer. Ein privates Repetitorium ist üblich und
wird von den Studierenden selbst finanziert. Das gibt es in anderen Studienfächern
gar nicht in dieser Weise. Lehramtsreferendare sind verbeamtet.
Haben Lehrer eine stärkere Lobby als Juristen?
Verandars
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Re: Staatsnote Bayern

Beitrag von Verandars »

Niemand wird ja dazu gezwungen, ein privates Repetitorium zu besuchen. Es gibt viele Juristen, die es ohne schaffen.
Die juristische Ausbildung ist eben immer noch darauf ausgelegt, Richter hervorzubringen. Irgendwo muss halt ausgesiebt werden, wenn es um so verantwortungsvolle Ämter geht.
Ich halte es auch nicht für so ungerecht, Rechtsreferendare im Gegensatz zu Lehramtsreferendaren nicht (mehr) zu verbeamten, wenn nur ein Bruchteil der Assessoren später in den Staatsdienst geht...
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