Hallo!
Ich bin seit 2 Jahren im Staatsdienst BaWü, mittlerweile in der 2. Station und spiele stark mit dem Gedanken zu gehen.
Daher folgende Fragen:
1. Kann ich dem Staatsdienst den Rücken kehren und z.B. in ein Unternehmen gehen, dann aber - wenn es das auch nicht ist - wieder zurückkehren?
a) Geht das überhaupt?
b) Hängt das vom Bundesland ab?
c) Wo sind die gesetzlich geregelten Grundlagen dafür?
d) Wie läuft das mit der Versicherung?
e) Ideen/Möglichkeiten?
2. Ich weiß von Bayern, dass man sich dort nur innerhalb von 3 Jahren nach dem 2. Examen für den Staatsdienst bewerben kann. Gibt es in anderen Bundesländern ähnliche Regelungen oder Altersgrenzen?
Vielen Dank für jede Info!
Wechsel Staatsdienst - und zurück
Moderator: Verwaltung
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Re: Wechsel Staatsdienst - und zurück
In NRW gibt es grundsätzlich eine Altersgrenze (42. Lebensjahr noch nicht vollendet, zuzüglich etwaiger anrechenbarer Zeiten) - ob es sonst noch formelle Hürden bei einer Wiedereinstellung gibt, weiß ich allerdings nicht. Rein vom Gefühl würde ich sagen, dass es kein Problem sein dürfte (man kann sich ja z.B. auch beim Wechsel des Bundeslandes in dem einen Bundesland entlassen lassen, um im anderen wieder neu eingestellt zu werden), aber wie gesagt - sicher wissen tue ich das nicht.
Die Frage dürfte ja auch eher sein, ob man noch einmal bereit wäre, dich zu nehmen.
Zumeist legt die Justiz ja Wert darauf, nur Bewerber einzustellen, die sich auch mit ihr identifizieren - und bei jemandem, der dem Staatsdienst den Rücken gekehrt hat, um in die freie Wirtschaft zu gehen, dann aber gleich wieder zurückgekrochen kommt, sobald er merkt, dass das Gras auf der anderen Seite doch nicht so viel grüner war wie erhofft, darf man das doch im Regelfall eher bezweifeln. Man würde wohl zumindest ein paar gute Erklärungen liefern müssen.
Die Frage dürfte ja auch eher sein, ob man noch einmal bereit wäre, dich zu nehmen.
Zumeist legt die Justiz ja Wert darauf, nur Bewerber einzustellen, die sich auch mit ihr identifizieren - und bei jemandem, der dem Staatsdienst den Rücken gekehrt hat, um in die freie Wirtschaft zu gehen, dann aber gleich wieder zurückgekrochen kommt, sobald er merkt, dass das Gras auf der anderen Seite doch nicht so viel grüner war wie erhofft, darf man das doch im Regelfall eher bezweifeln. Man würde wohl zumindest ein paar gute Erklärungen liefern müssen.
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Re: Wechsel Staatsdienst - und zurück
Ich kenne einen Fall, wo ein Bundesbeamter zur StA Land gewechselt ist und dann wieder zurück in den Bundesdienst als Beamter zur alten Behörde - weil es eben das Land auch nicht war. War allerdings in den wilden 90ern. Ein anderer ist aus dem mD ausgestiegen, hat Jura studiert und ist im hD dann wieder eingestiegen. Völlig unproblematisch.
Gehen tut's vermutlich rechtlich, aber ich vermute auch, man wird dich einfach nicht nochmal nehmen.
Chance vertan wird man vermutlich denken, freundlich gesagt.
Gehen tut's vermutlich rechtlich, aber ich vermute auch, man wird dich einfach nicht nochmal nehmen.
Chance vertan wird man vermutlich denken, freundlich gesagt.
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- Noch selten hier
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Re: Wechsel Staatsdienst - und zurück
Da ich mich mit dem Thema momentan auch beschäftige hier mal meine rechercheergebnisse zur Versicherung: es ist nicht so ohne weiteres möglich wieder in die gkv zurückzuwechseln. Wenn man das möchte, muss man mindestens ein Jahr lang im neuen Job ein Gehalt unter der sogenannten versicherungspflichtgrenze verdienen. Diese liegt 2016 bei 56.250 Euro. Netto bleibt dann weniger als in r1 stufe 1, allerdings ist der Unterschied nicht dramatisch. Zunächst einmal trotzdem finanzielle Einbußen, außer man möchte privat versichert bleiben, wobei es hier dann vom Einzelfall abhängen wird, ob am Ende mehr rausspringt.
Lasse mich gerne korrigieren, wenn ich jetzt was falsches berichte.
Lasse mich gerne korrigieren, wenn ich jetzt was falsches berichte.
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- Mega Power User
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- Registriert: Dienstag 8. November 2005, 21:24
Re: Wechsel Staatsdienst - und zurück
Es ist möglich, wenn die Note stimmt. Angenommen Du hast 2 VB im oberen Bereich, dann mach was Du willst. Du hast quasi eine Einstellungsgarantie. Der öffentliche Dienst ist an die Bestenauslese gebunden, wenn Du nicht völlig schwachsinnige Argumente für den Wechsel vorträgst. Nur Altersgrenze halt beachten.
An alle die noch nicht im öD sind der Tipp. Man geht erst in die Wirtschaft, probiert sich aus und wechselt dann, wenn es einem nicht gefällt, in den öD. Andersherum ist es halt kacke... aber mit der richtigen Note gehts auch.
Mit der Versicherung sollte es keine Probleme geben, da Du als "Top-Verdiener" Dich ja auch in der Wirtschaft privat versichern kannst.
An alle die noch nicht im öD sind der Tipp. Man geht erst in die Wirtschaft, probiert sich aus und wechselt dann, wenn es einem nicht gefällt, in den öD. Andersherum ist es halt kacke... aber mit der richtigen Note gehts auch.
Mit der Versicherung sollte es keine Probleme geben, da Du als "Top-Verdiener" Dich ja auch in der Wirtschaft privat versichern kannst.