Prüfer im ersten und zweiten Examen
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Prüfer im ersten und zweiten Examen
Hat jemand Erfahrung, wie man zum Prüfer im Examen bestellt werden kann? Konkrete Regelung bzw Information außer der gesetzlichen Regelung, dh den Voraussetzungen, habe ich nicht gefunden. Fragt man selbst beim Ljpa an und zeigt Eigeninitiative? Oder wird man gar vorgeschlagen? Hat hier jemand Erfahrung als Prüfer?
- batman
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Re: Prüfer im ersten und zweiten Examen
Um welches Bundesland geht es denn?
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Re: Prüfer im ersten und zweiten Examen
Bayern. Auf den Seiten des Ljpa werde ich nicht fündig.
- batman
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Re: Prüfer im ersten und zweiten Examen
Da ist Eigeninitiative gefragt. In der Regel sind für Praktiker 5 Jahre Berufserfahrung für die Bestellung zum Prüfer im Ersten Examen erforderlich. Nach weiteren 5 Jahren ist die Bestellung auch für das Zweite Examen möglich.
- Strich
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Re: Prüfer im ersten und zweiten Examen
In Sachsen-Anhalt wird man durch einen einfachen Antrag beim LJPA, das wird in Bayern nicht anders laufen. Ich würde es einfach versuchen. Man wird dir dann schon mitteilen, was an Unterlagen benötigt wird und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Andernfalls wird man dich als Prüfer bestellen.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Prüfer im ersten und zweiten Examen
Schau mal in die threads zur mündlichen Prüfung. Wer dort geduldig gegen Prüfungsmythen (Nein, die Noten vergeben alle gemeinsam. Nein, die Prüfer sehen nicht in die Klausuren. Nein, kein Prüfer zielt auf schlechte Noten ab....) anschreibt, ist selbst Prüfer.veeer hat geschrieben:Hat hier jemand Erfahrung als Prüfer?
Hier Ansprache durch das LPJA.veeer hat geschrieben:Hat jemand Erfahrung, wie man zum Prüfer im Examen bestellt werden kann?