Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekte

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Moderator: Verwaltung

unhappy
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von unhappy »

Kasimir hat geschrieben:Und Urlaub hin oder her. Bei einem Stellenwechsel muss man auch immer einige Abschlaege in Kauf nehmen und z.B. mal einige Zeit auf einen Urlaub verzichten.

Beim neuen Arbeitgeber bereits jetzt fuer Urlaub im Februar anfragen, wuerde ich nicht machen. Als (ehemaliger) Beamter wirst du dich - berechtigt oder nicht - gegen das Vorurteil des "faulen Beamten" ankaempfen muessen. Und als Rechtsanwalt wird die Frage, ob du dann Urlaub nehmen kannst, ja ohnehin von der Mandatslage abhaengen. Fang erst mal in Ruhe dort an und dann kannst du weiter sehen. Wenn du jetzt keinen Groschen auf dem Sparkonto hast, ist ein Skiurlaub auch vielleicht nicht die beste Idee.
Guten Morgen,

dass man Abschläge in Kauf nimmt, ist das eine - dem ÖD 5 Wochen Resturlaub zu "schenken" ist das andere. Und ich betone es nochmal: zum einen tut es mir schlicht weh, einen Monat von meinem Ersparten zu leben, zum anderen finde ich es schlicht unnütz, mein weniges Erspartes zu verbraten für eine "Zwangsbeurlaubung", wenn ich eben nicht bereit bin, dem ÖD 5 Wochen Urlaub zu "schenken", obwohl ich da eigentlich auch schon arbeiten gehen könnte (mag sein, dass die Idee der parallelen Beschäftigung nicht unbedingt super ist, aber ich denke schon, dass das Grundproblem jetzt nicht so abwegig ist).

Im Übrigen bin ich nicht der Auffassung, dass der Wechsel aus dem ÖD per se zu besonderer Unterwürfigkeit verpflichtet. Ich hab für den neuen Job einschlägige Berufserfahrung und im Übrigen auch Berufserfahrung in der freien Wirtschaft vor dem ÖD. Ich "verkaufe" mich daher so, wie jeder andere Bewerber auch (und nicht nach dem Motto "Danke dass Sie mir Lohn und Brot geben, obwohl ich schon beruflich auf dem Abstellgleis war..."). Das wäre ja Kamikaze im Hinblick auf die Bewertung der eigenen Person, der Erfahrung die man mitbringt und den Wert der Erfahrung für die Kanzlei. Dass man Urlaub nach Mandatslage nimmt, ist klar - ich habe ja auch nicht gesagt, dass es jetzt zwingend die 8. KW sein muss - sondern dass man sich da irgendwo im Winter schon einigen können wird. Ich halte das - unabhängig davon wo man herkommt - für ein völlig legitimes Thema, wenn man bereits Berufserfahrung hat, solange man nicht mit der 2-monatigen Südostasien-Reise eine Woche nach Beginn der neuen Tätigkeit um die Ecke kommt.

VG
wertsackbeutel
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von wertsackbeutel »

unhappy hat geschrieben: Guten Morgen,

dass man Abschläge in Kauf nimmt, ist das eine - dem ÖD 5 Wochen Resturlaub zu "schenken" ist das andere. Und ich betone es nochmal: zum einen tut es mir schlicht weh, einen Monat von meinem Ersparten zu leben, zum anderen finde ich es schlicht unnütz, mein weniges Erspartes zu verbraten für eine "Zwangsbeurlaubung", wenn ich eben nicht bereit bin, dem ÖD 5 Wochen Urlaub zu "schenken", obwohl ich da eigentlich auch schon arbeiten gehen könnte (mag sein, dass die Idee der parallelen Beschäftigung nicht unbedingt super ist, aber ich denke schon, dass das Grundproblem jetzt nicht so abwegig ist).
Abwegig sicherlich nicht. Aber so eine Art normative Kraft des Faktischen. Diese "Probleme" entstehen nun einmal bei einem Arbeitgeberwechsel. Ich muss ehrlich sagen, dass ich diesbezüglich von deiner Hartnäckigkeit verwundert bin. Im normalen Leben würde man übrigens noch über die Möglichkeit des Aufhebungsvertrages unter Anrechnung von Urlaub nachdenken können. Das dürfte bei Beamten schwierig sein. Kannst du die fünf Wochen nicht jetzt nehmen und dann noch bis zum Jobwechsel regulär arbeiten?
unhappy hat geschrieben: Im Übrigen bin ich nicht der Auffassung, dass der Wechsel aus dem ÖD per se zu besonderer Unterwürfigkeit verpflichtet. Ich hab für den neuen Job einschlägige Berufserfahrung und im Übrigen auch Berufserfahrung in der freien Wirtschaft vor dem ÖD. Ich "verkaufe" mich daher so, wie jeder andere Bewerber auch (und nicht nach dem Motto "Danke dass Sie mir Lohn und Brot geben, obwohl ich schon beruflich auf dem Abstellgleis war...").

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Ich halte das - unabhängig davon wo man herkommt - für ein völlig legitimes Thema, wenn man bereits Berufserfahrung hat, solange man nicht mit der 2-monatigen Südostasien-Reise eine Woche nach Beginn der neuen Tätigkeit um die Ecke kommt.

VG
Ich kann jetzt nur für unser Unternehmen sprechen. Ich hatte selber bei dem Wechsel bereits einen Südafrika Urlaub gebucht. Sechs oder acht Wochen nach Arbeitsbeginn. Da ich bei der Buchung noch nicht mal ahnte, dass ich den ArbG wechseln würde, hab ich es nach erfolgreichem Bewerbungsgespräch vor Vertragsunterschrift angesprochen. Kein Problem. Ebenso bei weiteren Kollegen, die wir eingestellt haben.

Auch das Thema Urlaubssperre wird unterschiedlich restriktiv gehandhabt. Wenn du beispielsweise zum 01.07. anfängst und in dem Kalenderjahr formal keinen Urlaub nehmen darfst, hättest ja bspw +15 Tage im Folgejahr. Das will in der Regel auch kein ArbG... (Zumindest bei Führungskräften in der Wirtschaft ist das sehr viel Flexibilität vorhanden.
Wertsack: ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
unhappy
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von unhappy »

wertsackbeutel hat geschrieben:Aber so eine Art normative Kraft des Faktischen. Diese "Probleme" entstehen nun einmal bei einem Arbeitgeberwechsel. Ich muss ehrlich sagen, dass ich diesbezüglich von deiner Hartnäckigkeit verwundert bin. Im normalen Leben würde man übrigens noch über die Möglichkeit des Aufhebungsvertrages unter Anrechnung von Urlaub nachdenken können. Das dürfte bei Beamten schwierig sein. Kannst du die fünf Wochen nicht jetzt nehmen und dann noch bis zum Jobwechsel regulär arbeiten?
"Normative Kraft des Faktischen" - I like :D . Das trifft es tatsächlich recht gut. Ich weiß, dass es natürlich insbesondere ein Spezifikum des ÖD ist, denn wenn ich in der "freien Wirtschaft" den AG wechsel bekomme ich zum Ende des Monats mein Gehalt vom alten AG und am Ende des nächsten Monats ein Gehalt von neuen AG. Wenn ich also nicht gerade ein freiwilliges "Sabbatical" reinschiebe, dann ändert sich der Vergütungsturnus nicht.

Jetzt den Resturalub zwischen zu schieben, ändert das Grundproblem nicht, da es für mich völlig gleich ist, ob ich jetzt 5 Wochen zuhause sitze oder im Herbst. Es ist einfach ein Urlaub, den ich sonst so nicht nehmen würde. Das Problem ist tatsächlich letztlich die mangelnde Möglichkeit der Urlaubsabgeltung. Mir wäre es am liebsten, der Dienstherr zahlt mir 20 Urlaubstage aus, dann schlage ich zwei Fliegen mit einer Klappe und meine Dienststelle würde sich über eine geordnete Übergabe an meine Nachfolge hier freuen, deren Einarbeitung defacto bis zum Antritt meines Resturlaubs erledigt sein muss. Blöd nur, dass die gesetzliche Grundlage eine Abgeltgung des Resturlaubs nur dann vorsieht, wenn man diesen aufgrund von Dienstunfähigkeit nicht nehmen konnte - dienstliche Belange sind leider kein Grund.
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von julée »

Ich würde mir dann vermutlich - so ärgerlich es auch sein mag, Urlaub verfallen zu lassen - einfach unmittelbar vor dem Wechsel 2 Wochen Urlaub "gönnen" (zu Hause Nichtstun ist ja auch mal nett, insbesondere, wenn man anschließend ein halbes Jahr lang um Urlaub - ganz ausnahmsweise - betteln muss), den Rest verfallen lassen und das dann als Argument beim neuen Arbeitgeber für die Woche im Winter nutzen - zusätzlich zu dem Argument, dass es eigentlich nicht im Arbeitgeberinteresse sein kann, wenn Du zuviel Resturlaub aus dem ersten Halbjahr hast (und ich weiß nicht, ob man wirklich für einen Arbeitgeber arbeiten möchte, der beim Thema jahreszeitlich gebundener (Kurz)Urlaub nach 3-4 Monaten derart unflexibel ist und sich ganz urplötzlich auf irgendwelche arbeitsrechtliche Regelungen besinnt).
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von Calipso »

Ich glaube, verfallen lassen des Urlaubs im öD nach Entlassungsantrag geht nicht. Habe mich ja selbst mal entlassen lassen und musste dann von heute auf morgen zu Hause bleiben, um den Resturlaub u vor allem die vielen Überstunden abzubummeln. Der Rest an Überstunden wurde dann noch ausgezahlt. Da kam ein ordentliches Sümmchen zusammen, nach nicht mal ganz 2 Jahren öD.
Syd26
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von Syd26 »

Das Verfallenlassen des Urlaubs bringt Dir ja keinen Cent mehr, es sei denn, Du würdest tatsächlich früher im ÖD aufhören und sofort danach beim neuen AG anfangen. Ich halte die Lösung mit einem Neubeginn zum 15. für gut.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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