Guten Morgen,Kasimir hat geschrieben:Und Urlaub hin oder her. Bei einem Stellenwechsel muss man auch immer einige Abschlaege in Kauf nehmen und z.B. mal einige Zeit auf einen Urlaub verzichten.
Beim neuen Arbeitgeber bereits jetzt fuer Urlaub im Februar anfragen, wuerde ich nicht machen. Als (ehemaliger) Beamter wirst du dich - berechtigt oder nicht - gegen das Vorurteil des "faulen Beamten" ankaempfen muessen. Und als Rechtsanwalt wird die Frage, ob du dann Urlaub nehmen kannst, ja ohnehin von der Mandatslage abhaengen. Fang erst mal in Ruhe dort an und dann kannst du weiter sehen. Wenn du jetzt keinen Groschen auf dem Sparkonto hast, ist ein Skiurlaub auch vielleicht nicht die beste Idee.
dass man Abschläge in Kauf nimmt, ist das eine - dem ÖD 5 Wochen Resturlaub zu "schenken" ist das andere. Und ich betone es nochmal: zum einen tut es mir schlicht weh, einen Monat von meinem Ersparten zu leben, zum anderen finde ich es schlicht unnütz, mein weniges Erspartes zu verbraten für eine "Zwangsbeurlaubung", wenn ich eben nicht bereit bin, dem ÖD 5 Wochen Urlaub zu "schenken", obwohl ich da eigentlich auch schon arbeiten gehen könnte (mag sein, dass die Idee der parallelen Beschäftigung nicht unbedingt super ist, aber ich denke schon, dass das Grundproblem jetzt nicht so abwegig ist).
Im Übrigen bin ich nicht der Auffassung, dass der Wechsel aus dem ÖD per se zu besonderer Unterwürfigkeit verpflichtet. Ich hab für den neuen Job einschlägige Berufserfahrung und im Übrigen auch Berufserfahrung in der freien Wirtschaft vor dem ÖD. Ich "verkaufe" mich daher so, wie jeder andere Bewerber auch (und nicht nach dem Motto "Danke dass Sie mir Lohn und Brot geben, obwohl ich schon beruflich auf dem Abstellgleis war..."). Das wäre ja Kamikaze im Hinblick auf die Bewertung der eigenen Person, der Erfahrung die man mitbringt und den Wert der Erfahrung für die Kanzlei. Dass man Urlaub nach Mandatslage nimmt, ist klar - ich habe ja auch nicht gesagt, dass es jetzt zwingend die 8. KW sein muss - sondern dass man sich da irgendwo im Winter schon einigen können wird. Ich halte das - unabhängig davon wo man herkommt - für ein völlig legitimes Thema, wenn man bereits Berufserfahrung hat, solange man nicht mit der 2-monatigen Südostasien-Reise eine Woche nach Beginn der neuen Tätigkeit um die Ecke kommt.
VG