Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekte

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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unhappy
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Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekte

Beitrag von unhappy »

Hallo liebes Forum,
eigentlich bin ich schon seit Jahren hier unterwegs, da das Thema aber doch sehr persönlich ist bzw. mir Anonymität hier wichtig ist, musste ein neuer Nickname her:

Ich habe mich entschlossen, dem Beamtenstatus den Rücken zu kehren und in die Anwaltschaft zu wechseln. Verhandlungen bezüglich der neuen Stelle laufen gut und jetzt geht es langsam um die Abwicklung des Beamtenstatus (BL: BY). Derzeit: Verbeamtung auf Lebenszeit, Dienstzugehörigkeit 3 Jahre. Ich weiss bereits wie die Entlassung theoretisch abläuft und dass ich auf Antrag auch in der Rentenversicherung nachversichert werde (zwar nur anteilig, aber immerhin). Ein Thema, das mich jetzt aber umtreibt: Ich kann es mir eigentlich nicht leisten auf ein Gehalt zu verzichten, das wäre allerdings faktisch der Fall aufgrund der Alimentation im Vorhinein und der späteren Gehaltszahlung der Kanzlei im Nachhinein. Da ich noch über einen Monat Resturlaub habe, wäre natürlich die Idee während des Resturlaubs bereits in der Kanzlei zu arbeiten (im Zweifelsfall ohne Zulassung, wg. Interessenkonflikt solange ich noch verbeamtet bin). Mir ist klar, dass dies nicht im Sinne des Erfinders des Erholungsurlaubs ist, weswegen ich da auch lieber nicht unsere Personalabteilung befragen möchte (Wer zuviel fragt, bekommt zuviel Antwort ;) ...).

Too make a long story short: Wer hat das auch so gemacht (bereits während des Resturlaubs woanders anfangen) und kann über praktische Erfahrungen berichten (gerne auch per PN)? Vorschuss durch den neuen AG ist keine Option und löst auch das Problem nicht, dass ich dann einen Monat unnötig Resturlaub absitze.

Herzlichen Dank und schönen Abend

unhappy
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von wertsackbeutel »

Nur mal aus dem Bauch, das löst doch dein Problem nur bedingt.

Der "neue" Arbeitgeber müsste dich doch auch anmelden. Das wäre dann LSK VI und dürfte bis zum offiziellen Ende des Beamtenstatus nur mit Nebentätigkeitserlaubnis funktionieren. Scheitert es wirklich an 2-3 T€ netto für einen Monat? Die kann man doch auch ansparen und sich den ganzen Stress ersparen.
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Tibor
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von Tibor »

Dispo?
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unhappy
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von unhappy »

Hallo ihr 2,

scheitern wird es daran nicht. Wir reden halt über einen Wechsel im kommenden Herbst, da ist nicht wahnsinnig viel mit Sparen, ins. wenn man in einer der teuersten Städte Dtl. lebt und schlicht Fixkosten hat (der Wechsel findet gerade auch aus monetären Erwägungen statt...). Lohnsteuertechnisch bin ich eher unbesorgt, Abrechnung auf Steuerklasse 6 ist klar, aber wie sollte der alte AG davon erfahren? Der ÖD ist in ELSTAM dann auf Klasse 1 eingetragen und der neue AG trägt sich für nen Monat auf Klasse 6 ein, bis Klasse 1 frei wird. Ich denke nicht, dass da ein Abgleich stattfindet.

Dispo ist ganz klar der Plan für den Fall der Fälle, aber irgendwie sehe ich es jetzt auch nicht ein 5 Wochen Resturlaub zuhause abzubummeln, in denen ich eigentlich nichts erholsames machen kann, weil ich das Geld zusammen halten muss.

VG
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von wertsackbeutel »

Ich bin jetzt nicht so firm in den Tiefen des SV-Rechts an der Stelle. Von daher weiß ich nicht sicher wer wem was meldet. Und für einen Monat hier ein Risiko einzugehen, dass es im Nachgang zu Problemen kommt...

Wie ist die KV-rechtliche Seite? Als Beamter brauchst ja nur 50% absichern. Als Anwalt, selbst in der PKV, wirst ja 100% zahlen. Da musst du ja auch schauen, dass du dich nicht unnötig versicherst. Wäre mir da nicht sicher, ob das parallel klappt. Zumal du ja als Anwalt in einen völlig neuen Tarif wechseln dürftest.

Ich wollte auch nur anregen, dass mir deine Überlegungen insofern sehr krampfhaft vorkommen. Und mal ein Kommentar Off-Topic, nach drei Berufsjahren als Beamter ist kein Monatsgehalt auf dem Tagegeld? Kann ich mir selbst in München nicht wirklich vorstellen.

Zurück zum Thema: was die fünf Wochen anbelangt kann ich natürlich den Tatendrang verstehen. Aber wie gesagt, mir wäre das schon ohne formale Nebentätigkeitserlaubnis zu heiß. Aber vielleicht mag mich hier ein Arbeitsrechtler korrigieren. Im Zweifel würde ich überlegen, ob dir der neue Arbeitgeber die fünf Wochen nicht nach offiziellem Arbeitsbeginn mit einer Art einmaligem Bonus akonto vergüten kann.
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von unhappy »

Stimmt, an die KV-rechtliche Seite hatte ich nicht gedacht... Das führt definitiv zu ner teilweisen Doppelversicherung... Danke für den Input!

Im Hinblick auf mein Sparvermögen: es gibt manchmal Situationen im Leben, in denen Du eben Deinen letzten Notgroschen auch noch ausgibst (z.B. wenn Du sehr plötzlich ne neue Wohnung brauchst, in die der dann auch noch gerne Möbel stellen möchtest/musst bzw. auch familiäre Notlagen, wo man zuschiesst und nichts zurück erwartet), ich habe ja bereits zugegeben, dass der Wechsel auch monetäre Gründe hat (u.a. weil es mich nervt, dass nicht mal ein Monatsgehalt auf dem Konto dauerhaft stehen bleibt).

Die Idee mit der Verpackung des Gehaltes als Bonus ist gar nicht so schlecht, ich möchte aber natürlich auch nicht mit meinem neuen AG meine wirtschaftlichen Sorgen und Nöte diskutieren. Tatsächlich nervt es mich mit am meisten, dass der Urlaub letztlich komplett für die Tonne ist. Da kann ich eigentlich auch arbeiten gehen, aber warum soll ich dem ÖD 5 Wochen Urlaub schenken?

VG
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von wertsackbeutel »

Naja, wie so immer im Leben. Es ist halt so, dass manche Entscheidungen auch unbeeinflussbare Konsequenzen nach sich ziehen. Bedenke, dass du möglicherweise im neuen AV auch sechs Monate Urlaubssperre hast. Da können dann fünf Wochen sehr kurz sein. Wie so oft: you can't have it all!

Was den ArbG anbelangt, habe ich bisher die Erfahrung gemacht, das durchaus mehr Dinge möglich sind und verstanden werden, als man gemeinhin meint. Ich würde es auch nicht als wirtschaftliche Not deklarieren. Im Zweifel eher als, "ich würde ja gerne schon anfangen, aber auch nicht umsonst arbeiten. Wie wäre es, wenn wir die Arbeit dann mit einem Bonus X vergüten, wenn ich auch offiziell hier bin. Das ist administrativ für uns beide sicher die unkomplizierteste Lösung." Und wenn du den Bonus dann nur zum zügigen Ausgleich des Dispos benutzt.

Oder aber wirklich das Thema offen ansprechen und um einen Abschlag zu Arbeitsbeginn bitten.

Ansonsten entschuldige ich mich bei dir, da ich keine Rechenschaft wollte. Hatte mir nur erlaubt, meine Meinung mitzuteilenY
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von unhappy »

wertsackbeutel hat geschrieben:Ansonsten entschuldige ich mich bei dir, da ich keine Rechenschaft wollte. Hatte mir nur erlaubt, meine Meinung mitzuteilenY
Keine Sorge, ich bin da gar nicht so schlimm "angekekst" ... Würde wahrscheinlich sogar erstmal dasselbe denken... Aber wie das Leben halt so spielt... Deine Idee mit dem "Ich würde ja schon gerne bei Ihnen Anfangen..." ist gar nicht so blöd, weil mein neuer AG schnellstmöglich am liebsten hätte. Danke für den Input in diese Richtung!

Eventuell wäre sogar ne Regelung mit Ausscheiden zum 14. eines Monats und Beginn neuer Job zum 15. sinnvoll, da ich dann ja rechnerisch nochmal bis zum 14. alimentiert würde und schon nen halben Monat (ab 15.) am Monatsende neu vergütet bekäme... und das alles ganz legal. Das löst zwar mein Resturlaubsproblem nicht, aber wäre wenigstens dienstrechtlich "sauber". Die 6 Monate Urlaubssperre sind tatsächlich ein Thema, das mir hart ankommt, weil ich sonst den Grossteil meines Urlaubs im Winter los werde (Deswegen habe ich auch noch so viel Urlaub ;)).

VG
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von julée »

unhappy hat geschrieben: Eventuell wäre sogar ne Regelung mit Ausscheiden zum 14. eines Monats und Beginn neuer Job zum 15. sinnvoll, da ich dann ja rechnerisch nochmal bis zum 14. alimentiert würde und schon nen halben Monat (ab 15.) am Monatsende neu vergütet bekäme... und das alles ganz legal. Das löst zwar mein Resturlaubsproblem nicht, aber wäre wenigstens dienstrechtlich "sauber".
Das scheint mir eigentlich die beste und legalste Lösung zu sein. Dann dürften ja wenigstens die Fixkosten in den beiden Übergangsmonaten gedeckt sein, selbst wenn es dann zweimal am Monatsende der Dispo sein muss - und netto dürftest Du ja für den halben Monat auch sogar mehr als die Hälfte des üblichen Nettos ausgezahlt bekommen.
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von unhappy »

julée hat geschrieben: Das scheint mir eigentlich die beste und legalste Lösung zu sein. Dann dürften ja wenigstens die Fixkosten in den beiden Übergangsmonaten gedeckt sein, selbst wenn es dann zweimal am Monatsende der Dispo sein muss - und netto dürftest Du ja für den halben Monat auch sogar mehr als die Hälfte des üblichen Nettos ausgezahlt bekommen.
Ja, manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht ;)... Das Beamtenrecht sieht Entlassungen zum Glück ja nicht nur zum Monatsende vor! Tatsächlich läge es so, dass auch mit einem halben Gehalt aus der Kanzlei die Fixkosten gesichert wären. Ggf. kann man ja dann noch eine zusätzliche Lösung wie von Wertsackbeutel vorgesehen (mit Bonus im Nachhinein) besprechen, wenn die Kanzlei wirklich partout nicht warten will.

Ich merke schon, manchmal hilft es, die Sachen niederzuschreiben um sie auch für sich selbst zu ordnen ](*,) .
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von julée »

Ja, manchmal ist das so ;)

Dann würde ich ja eher versuchen bei der Kanzlei mit dem Urlaub zu dealen à la "wenn ich im Februar keinen Urlaub kriege, fange ich frühstens nächstes Jahr Ostern an" :D
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von unhappy »

julée hat geschrieben:Ja, manchmal ist das so ;)

Dann würde ich ja eher versuchen bei der Kanzlei mit dem Urlaub zu dealen à la "wenn ich im Februar keinen Urlaub kriege, fange ich frühstens nächstes Jahr Ostern an" :D
Ja, das wäre ne feine Idee :D ... Grundsätzlich werde ich das Thema Urlaub den den Verhandlungen über die Details tatsächlich ansprechen. Die Urlaubssperre ist ja nicht in Stein gemeisselt... Ne kleine Woche Skiurlaub im Februar/März sollte schon drin sein [-o< .
julée
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von julée »

Das sollte jedenfalls ein Wunsch sein, der auf Verständnis stößt. Und ne Woche ist ja auch noch sehr überschaubar.
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von unhappy »

Ja, ich denke auch, dass ne Woche nicht unanständig viel ist, ausserdem vermeidet man so auch das Problem, dass ich dann meinen ganzen Urlaub in der zweiten Jahreshälfte von 2017 nehmen werde ;).
In puncto Urlaub bin ich vom ÖD natürlich verwöhnt ...
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Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - praktische Aspekt

Beitrag von Kasimir »

Du willst nicht ernsthaft als Beamter in der Urlaubszeit schon einmal in der Kanzlei anfangen? Aus berufsrechtlicher Sicht ist das doch Harakiri (in egal welcher Anstellungskonstellation). Und auch nach Beamtenrecht kann das doch nicht zulaessig sein.

Und Urlaub hin oder her. Bei einem Stellenwechsel muss man auch immer einige Abschlaege in Kauf nehmen und z.B. mal einige Zeit auf einen Urlaub verzichten.

Beim neuen Arbeitgeber bereits jetzt fuer Urlaub im Februar anfragen, wuerde ich nicht machen. Als (ehemaliger) Beamter wirst du dich - berechtigt oder nicht - gegen das Vorurteil des "faulen Beamten" ankaempfen muessen. Und als Rechtsanwalt wird die Frage, ob du dann Urlaub nehmen kannst, ja ohnehin von der Mandatslage abhaengen. Fang erst mal in Ruhe dort an und dann kannst du weiter sehen. Wenn du jetzt keinen Groschen auf dem Sparkonto hast, ist ein Skiurlaub auch vielleicht nicht die beste Idee.

Und kleine Nebenbemerkung: Mit einem A13-Gehalt kann man doch selbst in Muenchen innerhalb von drei Jahren einiges sparen. Wenn man kein Geld hat, richtet man sich die Wohnung eben guenstig mit Ikea-Moebeln ein. Klar, wenn man Verwandten mit grossen Summen aushilft, ist das etwas anderes. Aber wenn du ohnehin kein Geld hast, gab es da nicht eine andere Loesung bzw. kann dir nicht jemand jetzt aushelfen?

Und als Anwalt werden ja ggf. auch weitere Ausgaben zum Berufsstart auf dich zukommen (z.B. Anzuege, Krawatten, Schuhe, Hemden je nachdem wie die Kleiderordnung in deiner Behoerde war).
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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