Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Antworten
Zerschmetterling
Newbie
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 13. August 2016, 08:51
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte

Beitrag von Zerschmetterling »

Werte Wissende,

nach dem Ref. habe ich einige Jahre als RA gearbeitet. Nun beabsichtigte ich, mich für eine Stelle im öffentlichen Dienst zu bewerben. In der Stellenausschreibung steht: "Wir bitten um schriftliche Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte".

Meine Fragen sind nun:

1.
Richtet sich dieser Satz nur an Bewerber, die bereits im öD tätig sind? Oder könnte hiermit auch die Personalakte aus meiner Referendarszeit gemeint sein?

2.
Ein Formular für diese Einverständniserlkärung stellt die Behörde nicht zu Verfügung. Reicht damit der läppische Einzeiler ("Ich erkläre im Zusammenhang mit meiner Bewerbung mein Einverständnis zur Einsichtnahme in meine Personalakte.") oder muss ich auch noch die aktenführende Stelle angeben? Ich vermute, das wäre ich meinem Fall das OLG an welchem ich meinen Vorbereitungsdienst absolviert habe, oder?

Besten Dank und schönes Wochenende!
Benutzeravatar
law and order
Power User
Power User
Beiträge: 326
Registriert: Samstag 2. Mai 2009, 10:35
Ausbildungslevel: RA

Re: Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte

Beitrag von law and order »

Die richtet sich auch alle Leute mit abgeschlossenem Referendariat. Auch bei den Bewerbungsunterlagen für die Gerichte, die online stehen, gibt es entsprechende Einverständniserklärungen.
Antworten