Werte Wissende,
nach dem Ref. habe ich einige Jahre als RA gearbeitet. Nun beabsichtigte ich, mich für eine Stelle im öffentlichen Dienst zu bewerben. In der Stellenausschreibung steht: "Wir bitten um schriftliche Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte".
Meine Fragen sind nun:
1.
Richtet sich dieser Satz nur an Bewerber, die bereits im öD tätig sind? Oder könnte hiermit auch die Personalakte aus meiner Referendarszeit gemeint sein?
2.
Ein Formular für diese Einverständniserlkärung stellt die Behörde nicht zu Verfügung. Reicht damit der läppische Einzeiler ("Ich erkläre im Zusammenhang mit meiner Bewerbung mein Einverständnis zur Einsichtnahme in meine Personalakte.") oder muss ich auch noch die aktenführende Stelle angeben? Ich vermute, das wäre ich meinem Fall das OLG an welchem ich meinen Vorbereitungsdienst absolviert habe, oder?
Besten Dank und schönes Wochenende!
Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte
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Re: Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte
Die richtet sich auch alle Leute mit abgeschlossenem Referendariat. Auch bei den Bewerbungsunterlagen für die Gerichte, die online stehen, gibt es entsprechende Einverständniserklärungen.