Bedeutung der Note nach Einstieg
Moderator: Verwaltung
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Bedeutung der Note nach Einstieg
Es kann einfach nicht unbestritten stehen bleiben, wenn du behauptest, dass
- Aufhebungen
- Terminskollisionen
- Befangenheitsanträge
- Vergleichsquote
a) statistisch erhoben werden und
b) bei überschreiten irgendwelcher Quoten in die Beurteilung eingehen.
- Aufhebungen
- Terminskollisionen
- Befangenheitsanträge
- Vergleichsquote
a) statistisch erhoben werden und
b) bei überschreiten irgendwelcher Quoten in die Beurteilung eingehen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- famulus
- Fossil
- Beiträge: 10255
- Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Bedeutung der Note nach Einstieg
Genau. Natürlich muss es das - und nur genau das - bedeuten. Die totalen Nazi-Erwartungen eben.Juratutorium hat geschrieben:Das dürfte in etwa bedeuten:Erwartet werden eine prozessordnungsgemäße, vorausschauende Vorbereitung und Durchführung der Verhandlung, Vernehmungsgeschick, ein angemessener Umgang mit den Verfahrensbeteiligten, die Fähigkeit zum Ausgleich widerstreitender Interessen und Fähigkeit zur kurzfristigen Reaktion auf neue Situationen.
- keine Aufhebungen
- keine Terminskollisionen
- keine Befangenheitsanträge
- Vergleichsquote > x%
- unklar, vielleicht irgendwas mit § 227 ZPO
Diese Form der Beurteilung erinnert nicht nur an das Vergaberecht, sondern sie hat auch noch in der gesamten Verwaltung eine lange Tradition. Im Dritten Reich z.B. sollten Beamte in der Partei sein, angemessen Spenden (Winterhilfswerk etc.), Plaketten kaufen, Parteiveranstaltungen besuchen, im NS-Beamtenbund* sein, usw. und wenn das alles nicht der Fall war, dann gab es eben auch keine Beförderung.
Was wären denn die Kriterien, die für geeigneter hieltest als dieses Teufelszeug "prozessordnungsgemäße, vorausschauende Vorbereitung und Durchführung der Verhandlung, Vernehmungsgeschick, ein angemessener Umgang mit den Verfahrensbeteiligten, die Fähigkeit zum Ausgleich widerstreitender Interessen und Fähigkeit zur kurzfristigen Reaktion auf neue Situationen"?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
-
- Power User
- Beiträge: 413
- Registriert: Dienstag 28. Januar 2014, 10:43
- Ausbildungslevel: RA
Re: Bedeutung der Note nach Einstieg
Dann bestreite doch mal qualfiziert. Wie wäre es damit?Tibor hat geschrieben:Es kann einfach nicht unbestritten stehen bleiben, wenn du behauptest, dass
- Aufhebungen
- Terminskollisionen
- Befangenheitsanträge
- Vergleichsquote
a) statistisch erhoben werden und
b) bei überschreiten irgendwelcher Quoten in die Beurteilung eingehen.
Dabei solltest du einen Gesichtpunkt nicht vernachlässigen: Die Person, die über die Beförderung von Proberichtern entscheidet, kennt diese regelmäßig nicht persönlich. Das ist heute im Zeitalter des Einzelrichters noch viel extremer, als es früher der Fall gewesen ist. So ein Proberichter bearbeitet sein Dezernat weitgehend selbständig, ohne, dass ihm einer permanent auf die Finger schaut. Die Beurteilungskriterien, die in dem Dokument aufgeführt sind, lassen sich allesamt objektiv messen. Dort, wo es ausnahmsweise nicht klappen sollte, läuft es über dienstliche Bewertungen und damit über abgestufte Textbausteine. Am Ende ergibt sich alles aus der Akte!
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Bedeutung der Note nach Einstieg
Ganz einfach, die o.g. Daten werden statistisch nicht erfasst. Zur Beurteilung holt der Beurteiler ggf Beurteilungsbeiträge ein (Vorsitzender), überhört den Proberichter (ggf mehrfach) und lässt sich eine Auswahl an Akten vorlegen (ggf Zufall oder nach Sachgebieten oder nach Erledigungsart oder nach Wahl des Proberichters). Er wird weder alle Akten eines Beurteilungszeitraums (mindestens 6 Monate) anfordern um selbst eine Statistik zu erstellen, noch wird er irgendeine Geschäftsstelle/UdG zu solch einer Arbeit verdonnern können.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Power User
- Beiträge: 413
- Registriert: Dienstag 28. Januar 2014, 10:43
- Ausbildungslevel: RA
Re: Bedeutung der Note nach Einstieg
Dir ist aber schon bekannt, dass die Entscheidung im Justizministerium auf Basis der Aktenlage getroffen wird. Ja?
https://www.neuerichter.de/fileadmin/us ... _21-23.pdf
https://www.neuerichter.de/fileadmin/us ... _21-23.pdf
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Bedeutung der Note nach Einstieg
Ja, und der Einzelfall ist also Grund daraus auf eine bundesweite Regel abzustellen?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Bedeutung der Note nach Einstieg
Und "unorthodoxe Handhabung der Aktenführung und stark ausufernde Verhandlungen; offensichtliche Schwierigkeiten der Rücksichtnahme auf Belange des nachgeordneten Dienstes; Defizite im Bereich der Selbstreflexion; inquisitorischer Umgang mit Verfahrensbeteiligten." klingt nun alles andere als gut. Ist denn zum Fall bekannt, ob der Kandidat beim VG war? Oder galt dort für ihn dann auch der "vor Gericht und auf hoher See" Spruch?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 41
- Registriert: Donnerstag 28. Juli 2016, 20:35
Re: Bedeutung der Note nach Einstieg
Wer qualifiziertes Bestreiten verlangt, sollte vorher substantiiert vorgetragen haben. Du fantasierst dir aus dem Dokument stattdessen was zusammen.Juratutorium hat geschrieben:Ich hatte schon mal dieses Anforderungsprofil gepostet: http://www.revosax.sachsen.de/GetAttach ... nk?id=9381
Beispiel:
Das dürfte in etwa bedeuten:Erwartet werden eine prozessordnungsgemäße, vorausschauende Vorbereitung und Durchführung der Verhandlung, Vernehmungsgeschick, ein angemessener Umgang mit den Verfahrensbeteiligten, die Fähigkeit zum Ausgleich widerstreitender Interessen und Fähigkeit zur kurzfristigen Reaktion auf neue Situationen.
- keine Aufhebungen
- keine Terminskollisionen
- keine Befangenheitsanträge
- Vergleichsquote > x%
- unklar, vielleicht irgendwas mit § 227 ZPO
-
- Power User
- Beiträge: 413
- Registriert: Dienstag 28. Januar 2014, 10:43
- Ausbildungslevel: RA
Re: Bedeutung der Note nach Einstieg
https://web.archive.org/web/20070921233 ... ti0205.pdfTibor hat geschrieben:Ja, und der Einzelfall ist also Grund daraus auf eine bundesweite Regel abzustellen?
S. 11 f.
Die Ausrichtung an einem Kriterienkatalog bereits für die in der Probezeit zu erstellenden Beurteilungen bietet den Vorteil, dass sie - insbesondere bei den einzuholenden vorbereitenden Stellungnahmen - zu einer Vereinheitlichung und zu einer vollständigen Erfassung aller beurteilungsrelevanten Merkmale führt. Den Proberichterinnen und -richtern selbst ermöglicht das Anforderungsprofil m.E. eine gute Orientierung, woran sich die Beurteilung ausrichten wird. Nicht zu verkennen ist allerdings auch, dass die Vorgabe einer Vielzahl von zu erörternden Einzelmerkmalen die Gefahr in sich birgt, dass die Beurteilungen auf ein „Abhaken“ der Kriterien reduziert werden, statt, wie geboten, individuell das Persönlichkeits- und Leistungsbild des zu Beurteilenden wiederzugeben.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Bedeutung der Note nach Einstieg
Was willst du mit dem Zitat ausdrücken/beweisen?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5292
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: AW: Bedeutung der Note nach Einstieg
Das glaube ich gern.Juratutorium hat geschrieben:dass es unglaublich viele Dinge gibt, von denen ich noch nie gehört habe.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5292
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: AW: Bedeutung der Note nach Einstieg
Das dürfte den Randbedingungen nach der Assessor gewesen sein, der den unverteidigten Angeklagten aus der Hauptverhandlung in die Vorführzelle geführt und dort kurzfristig eingesperrt hat: http://blog.beck.de/2012/06/01/richter- ... htsbeugungTibor hat geschrieben:Und "unorthodoxe Handhabung der Aktenführung und stark ausufernde Verhandlungen; offensichtliche Schwierigkeiten der Rücksichtnahme auf Belange des nachgeordneten Dienstes; Defizite im Bereich der Selbstreflexion; inquisitorischer Umgang mit Verfahrensbeteiligten." klingt nun alles andere als gut.
"Inquisitorischer Umgang" ist eine nette Umschreibung dafür...
Es verwundert aber nicht, dass die NRV auch hier dem Richter gegen die Justizverwaltung beispringt.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Bedeutung der Note nach Einstieg
Ohje, das ist ja völlig wahnsinnig.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4499
- Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Bedeutung der Note nach Einstieg
Finds eigentlich ganz nice . #wenndasmeinDVwüsste
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5292
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: AW: Bedeutung der Note nach Einstieg
Positiv gewendet: eine starke, unabhängige Richterpersönlichkeit. *eg*Tibor hat geschrieben:Ohje, das ist ja völlig wahnsinnig.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf